In den Ländern gibt es ja verschiedene Schutzalter. Ist die Regelung in Deutschland vernünftig?
Schutzalter: ab wieviel Jahren Sex erlaubt ist.
In Deutschland 14 Jahre
41 Stimmen
10 Antworten
An sich ist es OK, sollte aber strenger in Hinblick auf den älteren Partner sein. Als grobe Richtung: entweder beide über 18, oder beide unter 18.
Das könnte man ab 16 noch etwas genauer regeln mit einem der Ü18 ist...
Ein starres U18/U18 und Ü18/Ü18 ist aber unsinnig. Dann dürften z.B. zwei Personen mit 14 und 17 Jahren machen was sie wollen, ein Jahr später dann nicht mehr und weitere drei Jahre später dann wieder doch. Das geht an der Realität vorbei.
Ich finde 14 ist absolut realistisch mit der Entwicklung und mit dem Grundrecht vereinbar, auch dass Eltern zum Schutz bedingten, keinen totalen, Einfluss haben können und Notlagen sowie Machtsituationen verboten sind ist meiner Meinung nach richtig.
Das einzige was ich ändern würde ist eine Altersdifferenzregelung einführen. Zwischen 14 und 40 ist einfach ein derartiges Reifegefällt, dass man nicht von einer gesunden Beziehung sprechen kann und zu fördernde Selbstverwirklichung nicht gegeben ist. Eine Trennung der Bindung kann man zwar argumentativ herbei führen, aber ich denke auch dass das Missbrauchspotential zu hoch ist. Daher fände ich es begrüßenswert, wenn zB bei dem jüngeren Partner mit 14 nur ~10 Jahre Differenz zum älteren erlaubt sind, mit 16 dann zB 15 Jr/Diff und mit der Volljährigkeit unbeschränkt.
Diese Altersregelung existiert schon, nur ist es nicht klar festgelegt sondern es wird im Einzelfall entschieden, ob hier das junge Alter ausgenutzt wurde.
Das Schutzalter hat sich jetzt seit Jahrzehnten bewährt. Und meiner Ansicht nach ist es auch eng verknüpft mit der Strafmündigkeit. Denn wer keine Einsicht in sein oder ihr Sexualleben und die sexuelle Selbstbestimmung hat hat auch keine Einsicht in das was Straffähigkeit bedeutet. Die eine Reife hängt eng mit der anderen zusammen, beides wird stark von der Frage der Pubertät gesteuert.
Nach österreichischem Gesetz darf man ab 14 Jahren Sex haben. Aber auch mit 13 Jahren, wenn der Partner nicht mehr als drei Jahre älter ist.
Das bedeutet Geschlechtsverkehr zwischen einer 13- und 16-jährigen Person ist erlaubt. Dagegen ist Geschlechtsverkehr zwischen einer 13- und 17-jährigen Person nicht erlaubt.
Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, bleiben straffrei, wenn der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und die jüngere Person bereits 12 Jahre alt ist.
In diesem Punkt ist Österreich liberaler als Deutschland.
Sex meint meist nicht nur Geschlechtsverkehr, also Vaginalverkehr. Daher als Ergänzung: Sex, mit Ausnahme von "Beischlaf", also Geschlechtsverkehr, darf man auch ab 12 Jahren mit älteren haben, wenn diese nicht älter als 4 Jahre sind. (§ 207 Abs. 4 StGB)
ich habe um "Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt" meine Antwort erweitert
Ich denke, dass wir sehr gute Gesetze dazu haben. Allerdings werden die Menschen heute ja früher reif und jugendlich. Möglicherweise könnte man nachdenken, etwas zu lockern? Aber so ist es auf jeden Fall nicht falsch
Mit 16 Jahren jemanden verbieten mit einer viel älteren Person zu schlafen? Völlig unrealistisch. Wenn die 16 jährige nur ansatzweise die entsprechende Reife für ihr Alter zeigt ist das theoretische Verbot sowieso hinfällig und wird übergangen