14-Jährige und 50-Jähriger dürfen legal Sex haben?
Das Schutzalter in Deutschland liegt bei 14 Jahren. Ab diesem Alter dürfen Jugendliche ihre Sexualpartner grundsätzlich frei bestimmen. Das kann auch ein Partner mit hohem Altersunterschied sein (siehe hier).
Es gibt zwar noch den § 182 Abs. 3 StGB. Für jenen muss dem Jugendlichen jedoch ausnahmsweise die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlen und der ältere Partner dies erkennen. Das ist de facto kaum nachweisbar, weshalb es deshalb nur 20 Verurteilungen pro Jahr gibt. Und ein Teil davon wird später von höheren Gerichte sogar wieder aufgehoben.
De facto ist es also so, dass eine 14-Jährige und ein 50-Jähriger in Deutschland Sex haben dürfen, wenn die 14-Jährige dies will. Gerichte haben hier in der Vergangenheit auch Einspruchsrechte der Eltern zurückgewiesen (siehe hier).
Findet Ihr es richtig, dass eine 14-Jährige und ein 50-Jähriger Sex haben dürfen?
27 Stimmen
12 Antworten
Also erstes, ich finde es in soweit in Ordnung, wenn kein Missbrauch vorliegt.
Ich würde es auch nicht schlimm finden wenn man schon mit 12 oder mit 13 Jahren mit 50 Jährigen Sex haben dürfen, aber wenn Missbrauch vorliegt, sollte es eine saftige Strafe für den Straftäter geben, da kann man meine Meinung nach schon gerne 10 Jahre hinter Gitter verbringen wenn man ein Mensch missbraucht.
So grundsätzlich, dass es rechtlich möglich ist, ist nicht schlimm, finde ich.
Mit 14 ist man hoffentlich hält schon alt genug, um soweit zurechnungsfähig zu sein.
Und wenn eben dem so ist und eine 14- und eine 50-jährige Person wirklich sexuelle Handlungen miteinander durchführen wollen, warum sollte man es ihnen verbieten?
Finde ich jetzt nicht schlecht. Das Gesetzt soll vorrangig nicht 50-Jährigen ermöglichen, mit 14-Jährigen zu schlafen, sondern 14-Jährigen ermöglichen Partner ohne Angst und Druck aussuchen zu können.
Und man muss dazu sagen, dass man diesbezüglich niemanden von etwas abhalten kann. Man kann die Leute höchstens darauf vorbereiten und auch das gehört, in Gestalt von entsprechender Aufklärung, zu diesem Gesetz dazu. Zumindest im Geiste.
Definitiv nein! Das ist total pervers. Das könnte ja rein theoretisch schon fast der Opa sein…
Gruß NicoFFFan
Sehr richtig, nicht Moral, sondern Ethik hat im Strafrecht etwas zu suchen. Moral und Ethik sind zweierlei.
Auch Ethik hat im Strafrecht nichts zu suchen. Nur Rechtsgüterschutz ist zulässig.
Richtig, die sexuelle Selbstbestimmung Jugendlicher hat Vorrang.
Nun, wie sieht es bei Jugendlichen, die Cuckolding ausüben, also wenn man es als sexuelle Befriedigung sieht, wenn der Partner bzw die Partnerin mit anderen Menschen Sex hat, und der Partner bzw die Partnerin dies auch als sexuelle Befriedigung sieht.
Nach Paragraph 180 Absatz 1 ist dies strafbar wenn die Beteiligten unter 16 Jahren sind.
Die sexuelle Selbstbestimmung Jugendlicher hat hier auch Vorrang?
Da hast du das Gesetz nicht komplett durchgelesen.
Der Sexualpartner, der mit einer 14 jährigen verkehren darf, darf maximal 21 sein, ab 18 gilt die komplett freie Entscheidung darüber. Das legt der §182 StGB fest.
Falsch. Du hast das Gesetz nicht verstanden und offenbar auch meinen Fragetext nicht gelesen:
Es gibt zwar noch den § 182 Abs. 3 StGB. Für jenen muss dem Jugendlichen jedoch die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlen und der ältere Partner dies erkennen. Das ist de facto kaum nachweisbar, weshalb es deshalb nur 20 Verurteilungen pro Jahr gibt. Und ein Teil davon wird später von höheren Gerichte sogar wieder aufgehoben.
De facto ist es also so, dass eine 14-Jährige und ein 50-Jähriger in Deutschland Sex haben dürfen, wenn die 14-Jährige dies will. Gerichte haben hier in der Vergangenheit auch Einspruchsrechte der Eltern zurückgewiesen (siehe hier).
In meiner Frage sind zwei weitere Quellen verlinkt. Hier und hier für Dich noch einmal.
deine Quelle spiegelt nicht deine aussage wieder
Welche Aussage wird nicht wiedergespiegelt?
na das mit wenn du 14 bist deine partner legal nur bis 21 sein dürfen
nicht deine quellen
Wobei Moral im Strafrecht nichts zu suchen hat. Die Argumentation geht so: Der Gesetzgeber sagt, dass 14 Jährige in der Regel über die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung besitzen. Und wenn man über diese verfügt, dann kann man natürlich auch über das Alter des Partners entscheiden.