Dürfen Eltern mir (15) meinen Freund (18) verbieten?
Hey bin m15 und hab seit paar Tagen nen Freund der 18 ist und onlyfans macht..
ich hab bisschen Angst das meine Eltern Stress machen wenn sie das rausfinden.. dürften sie mir ihn verbieten?
sie wissen das ich gay bin und mein letzter Freund war 17
Gibt es nur einen vernünftigen Grund warum sie es überhaupt herausfinden könnten?
Ne eigentlich nicht- höchstens die wundern sich wieso er so viel Geld hat
Lässt du dich denn von ihm bezahlen? Weshalb erwähnst du das Geld?
Nee aber er hat halt teure Klamotten usw
9 Antworten
Hier mal die wichtigsten Punkte daraus:
Doch so lange man noch nicht 18 ist, haben die Eltern Einfluss auf Kinder und Jugendliche. Denn sie sind für die Erziehung und das Wohl ihrer Kinder verantwortlich.
Eltern dürfen ihrem Kind den Umgang mit jemandem nur in einem Fall verbieten: wenn die Person das Kind gefährdet.
Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn die anderen älter sind und Sachen machen, die das Kind noch gar nicht machen sollte.
Das lässt sich doch leicht aufklären, dein Wissen wird ja auf einer Quelle beruhen, immer her damit.
wenn die anderen älter sind und Sachen machen, die das Kind noch gar nicht machen sollte.
Wichtig ist das "und".
NUR älter sein ist kein legitimer Gruhd zum Einschreiten, älter zu sein und zusammen Alkohol zu trinken (den man selbst noch nicht kaufen darf) hingegen schon.
Von illegalen Drogen ganz zu schweigen,
Ich denke da musst du dir keine Sorgen machen das die das rausfinden, weil ohne Abos sieht man ja auf Onlyfans eh fast nichts. Und ist doch unwahrscheinlich das deine Eltern soviel auf Onlyfans sind, sich für 18jährige Jungs intressieren, und es auch noch zugeben.
Also das mit OnlyFsns würde mal auch diskret verschweigen. ^^
Aber grundsätzlich dürfen sie das nicht verbieten.
Hier mal die Rechtslage an einem schon ziemlich extremen Beispiel erläutert, inkl. Ausnahmen, wann die Eltern es doch verbieten können: https://www.gutefrage.net/frage/10-jahre-altersunterschied-legal-oder-nicht#answer-323098007
Außerdem möchte ich zur Sicherheit daran erinnern, dass Ü18 den Sex mit U18 nicht bezahlen dürfen - auch nicht mit Geschenken.
D.h., im üblichen Rahmen zum Geburtstsg, Weihnachten, Jahrestag oder was kleines zwischendurch ist natürlich okay, aber wenn der Eindruck entsteht, größere Geschenke könnten ursächlich für den Sex sein, dann kriegt dein Freund ggf. ein Problem.
Ansonsten: Viel Glück euch beiden! :-))
Sie dürfen dir verbieten das du ihn mit nach Hause bringst, und sie dürfen dir verbieten das du bei ihm übernachtest.
Eine Beziehung mit ihm zu führe dürfen sie dir nicht verbieten.
Allerdings wäre es sicherlich ratsam deinen Eltern von seinem onlyfans Account nichts zu erzählen.
sie dürfen dir verbieten das du bei ihm übernachtest.
Jein. Sie können es bis 16 seinen Eltern verbieten, wenn er noch bei denen wohnt (oder genauer: die Eltern bräuchten bis 16 die ausdrückliche Erlaubnis, § 180 StGB).
Aber z.B. mal am Wochenende bzw. mindestens in den Schulferien, ist das schon drin - auch wenn es ohne Erlaubnis natürlich ggf. Stress gibt.
Ich ging dabei eher vom Aufenthaltsbestimmungsrecht aus.
Meist wird das als beginnend bei einer Übernachtung ausgelegt, und die Eltern könnten den Jugendlichen dort von der Polizei abholen lassen.
An § 180 StGB habe ich dabei noch gar nicht gedacht.
Ich ging dabei eher vom Aufenthaltsbestimmungsrecht aus.
Das wäre mir neu (und muss nicht heißen, dass es falsch ist ^^), aber wenn Du da Beispiele hättest, wäre es toll.
Denn spätestens ab 16 ist die mir bekannte Rechtslage, dass zumindest in der schulfreien Zeit ein absolutes Verbot nicht möglich ist - mindestens wenn es um den Partner geht.
Alles andere wäre schlicht rechtsmissbräuchlich.
Und wenn ich an den berühmten Brandenburger Fall denke: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html
Die ist mit Ende 14/Anfang 15 einfach zum Freund und dann sind sie zusammen abgehauen. Die Polizei hat sie nur gesucht, weil die Eltern sie angelogen hat, es läge ein Verbrechen vor.
Sie hat ihr Elternhaus nie wieder betreten ...
die Eltern könnten den Jugendlichen dort von der Polizei abholen lassen.
Ist ein zivilrechtliches Problem. Solange kein Verbrechen vorliegt, interessiert die das eigentlich nicht. Da mag höchstens ein Polizist mal aus persönlichem Antrieb überreagieren. Ansonsten einfache Frage: "Sind Sie freiwillig hier? Ja? Sonst alles in Ordnung? Schönen Abend noch!" Das sind keine staatlichen Babysitter für hormongeflutete Teenager. ;)
Und wenn man bei der Polizei anruft: "Hilfe, mein Kind ist heute Abend nicht nach Hause gekommen!" "Jugendlicher?" "Ja." "Normal. Wenn er in 2 Tagen immer noch nicht zurück ist, rufen Sie nochmal an!"
So war das jedenfalls vor gut 40 Jahren. Habe ich mir sagen lassen. Ich selbst war nicht dabei. (hüstel) ^^
An § 180 StGB habe ich dabei noch gar nicht gedacht.
Betrifft aber nur Dritte, die gerade das Hausrecht hsben. Wenn der 18-Jährige eine eigene Wohnung hat/bei seinen Eltern zur Untermiete wohnt, dann braucht ER keine Erlaubnis! Die Beteiligten dürfen ihre Sexualität fördern, wie sie lustig sind. ;)
Meines Wissens muss nach minderjährigen Vermissten sofort gesucht werden. Mit wie viel Aufwand entscheidet natürlich die Polizei vor Ort.
Wenn aber ein Verdacht besteht muss dem nachgegangen werden.
Ja vor 40 Jahren wurde da viel eher mal ein Auge zugedrückt damals gab es auch deutlich mehr Strassenkinder in Deutschland.
Strafbar ist das abhauen weder für den Jugendlichen noch für den Freund oder dessen Eltern die ihn aufnehmen. Dennoch hat die Polizei meines Wissens die Pflicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern durchzusetzen, ihn entweder zurück nach Hause oder wenn der Jugendliche das partout ablehnt ihn zum Jugendnotdienst zu bringen.
Soweit, so richtig - zumindest wenn der Aufenthaltsort nicht bekannt ist.
Aber wenn man in den Ferien mal bei seinem Freund übernachtet, ist man nicht vermisst/der Aufenthaltsort nicht unbekannt. Zumindest nicht, wenn man es vorher kommuniziert hat (und die Adresse bekannt ist ^^).
Wenn DA die Eltern die Polizei zur rechtsmissbräuchlichen Verhinderung von Übernachtungen missbrauchen wollte und die das mitmacht ...
... dann müsste man wohl zum Familiengericht, um das abzustellen.
Nach dem Gesetz darfst du mit jedem Menschen eine Beziehung haben, solange du zu der anderen Person in keinem Abhängigkeitsverhältnis stehst.
Ein Hinweis, der vielleicht wichtiger ist als deine eigentliche Frage: Nacktbilder darfst du ihm nicht schicken und von ihm erhalten. Trotz deiner 15 Jahre wäre das Eine das Verbreiten von jugendpornografischem Material, und das Andere das Verbreiten von jugendgefährdendem Material.
Ist im persönlichen Ungang miteinander, wie auch realer Sex selbst, kein Problem.
Es müssen halt nur persönliche Aufnahmen sein, mit Einwilligung hergestellt.
Das ist eine wahnsinnig schwammige Formulierung und meines Wissens auch einfach falsch.