Meinung des Tages: Wäre ein allgemeines Scooter-Verbot zur Unfallminimierung in Großstädten angebracht?

Oftmals praktisch, aber auch nicht ganz ungefährlich: Der E-Scooter! Während viele von uns den Scooter für den Weg in die Arbeit nutzen, verursachen andere wiederum tagein-tagaus Unfälle im Straßenverkehr. Hier stellt sich auch die Frage danach, ob ein Scooter-Verbot in Großstädten vertretbar wäre...

Diese Regeln für E-Scooter gelten im Straßenverkehr

Obgleich manch ein passionierter E-Scooter-Fahrer vielleicht denkt, mit seinem wendigen Gefährt nach Lust und Laune und natürlich überall fahren zu dürfen, gibt es auch für E-Scooter natürlich klare Regeln:

So ist das Fahren grundsätzlich nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Fehlen diese, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone sowie in Einbahnstraßen ist das - vor allem entgegengesetzte - Fahren mit dem E-Roller verboten.

Besonders große Hürden die für Nutzung oder das Leihen von E-Scootern gibt es zudem ebenfalls nicht; eine Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Führerschein werden für die Nutzung des Gefährts nicht benötigt. Ebenso wenig gilt eine Helmpflicht. Das Mindestalter für E-Scooter liegt bei 14 Jahren. Allerdings gelten für alle Fahrer von E-Scootern im Straßenverkehr dieselben Alkoholgrenz- und richtwerte wie für Autofahrer. Und selbst wenn es dochr echt häufig vorkommt, dass zwei oder in manchen Fällen sogar drei Personen auf dem Scooter stehen: Elektroroller sind grundsätzlich nur für ausschließlich eine Person zugelassen.

Wenn der Scooter zum Unfallrisiko wird...

Im vorletzten Jahr ist die Zahl der E-Scooterunfälle mit Personenschaden um fast 50% gestiegen; hierbei war ein Gros der Beteiligten unter 25 Jahren und oftmals alkoholisiert. Insgesamt wurden 8260 Unfälle verzeichnet, bei denen 11 Personen ums Leben kamen, 1234 schwer und 7651 leicht verletzt worden sind. Die Zahlen für das Jahr 2023 liegen bislang nicht vor.

Ein gewichtiger Faktor für den rasanten Anstieg der Unfälle liegt in der inzwischen üppigen Verfügbarkeit von Leihscootern konkurrierender Anbieter in Großstädten sowie dem oft rigorosen Fahrverhalten der Scooter-Fahrer begründet. Häufig geschehen Unfälle zudem, da die Roller nicht ordnungsgemäß abgestellt werden und demnach Bürgersteige und Radwege blockieren. Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, betonte, dass grundsätzlich zwischen Gelegenheitsfahrern und jenen unterschieden werden müsse, die einen eigenen Scooter besitzen würden; diese hielten sich weitaus häufiger an die vorherrschenden Regeln und wüssten mit ihren Fahrzeugen zudem besser umzugehen.

Wäre ein allgemeines Scooter-Verbot sinnvoll?

Da viele durch E-Scooter-Fahrer hervorgerufene Unfälle in Paris in der Vergangenheit vor allem auf Leihscooter-Fahrer zurückgeführt werden konnten, wurde der Verleih von E-Rollern in der französischen Hauptstadt im vergangenen Jahr komplett verboten. Wenngleich das Fahren im Straßenverkehr hierzulande bislang nicht verboten ist, wurde zumindest die Mitnahme in Bussen und Bahnen des Öffentlichen Nahverkehrs in Bayern jüngst untersagt. Als Gründe hierfür werden ausschließlich mögliche Sicherheitsbedenken angeführt, da es in London, Barcelona und Madrid im ÖPNV in der Vergangenheit gelegentlich zu Bränden & Explosionen, die durch mitgenommene E-Roller verursacht wurden, gekommen ist. In Deutschland wurde bislang kein derartiger Unfall verzeichnet.

Alleine das Verbot in Bus & Bahn allerdings betrifft vor allem jene, die mit dem eigenen E-Scooter auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zur Uni oder zur Freizeitgestaltung sind und diesen - als Alternative zum Auto - in Kombination mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nutzen. Einige Nutzer, die vom BR zum Thema befragt wurden, bemängelten die Entscheidung und verwiesen auf das bestehende Spannungsverhältnis zwischen der Bereitschaft mancher, auf klimaverträgliche Fortbewegung zu setzen, bei dieser im Alltag durch ein - wenig begründbares - Verbot wie dieses jedoch massiv eingeschränkt zu werden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Würdet Ihr ein allgemeines (Leih- und Privatscooter) Verbot von E-Scootern in Großstädten befürworten?
  • Sollte ein Verbot ausschließlich für Leihscooter gelten? Welche Gründe sprechen dafür?
  • Welche Maßnahmen wären Eurer Meinung nach zur Reduzierung von Unfällen mit E-Scootern nötig?
  • Sollte es auch für Leihscooter eine Art "Führerschein"-Pflicht geben?
  • Fahrt Ihr selbst E-Scooter oder seid darauf angewiesen?
  • Welcher rechtliche / praktische Kompromiss zwischen Klimaschutz & Mobilität auf der einen und Unfallminimierung im Straßenverkehr auf der anderen Seite wäre sinnvoll?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/e-kleinstfahrzeuge/e-scooter/

https://www.br.de/nachrichten/bayern/e-scooter-in-zuegen-erlaubt-in-der-u-bahn-nicht-warum,U93sONd

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/escooter-elektroroller-unfaelle-100.html

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/paris-e-scooter-verbot-101.html

Nein, ein Verbot wäre nicht sinnvoll, weil... 51%
Ja, in Großstädten sollten keine E-Scooter erlaubt sein, da... 36%
Andere Meinung und zwar... 13%
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Roller wird nicht schneller als 40-43kmh?

Moin, ich habe einen Rex 50 Roller mit Minarelli Motor AC liegend er war früher warscheinlich ein 25er da auf der Verkleidung Rex 25 Silverstreet steht. Ich finde an dem Roller aber keine Drosseln diese wurden alle anscheinend schon entfernt. Er fährt aber trotzdem nur Max 43-45 km/h. Mein Ziel sind so 60-70kmh diese fuhr er auch vor ein paar Jahren. Die CDI ist entdrosselt. Der Keilriemen ist sehr stark abgenutzt das müsste eigentlich eine Menge Leistung nehmen, Der Riemen ist 747 16 30 groß jedoch jetzt etwas länger und nur noch 8mm breit nicht mehr 16 da er sehr abgenutzt ist. Ich habe jetzt einen 747 16,5 30 also so groß wie der mit dem er 70 gefahren ist nur 0,5mm breiter. Mit dem kommt er allerdings nicht die Steigscheibe ganz hoch(Der alte abgenutzte auch nicht) und er passt nicht ganz in den Wandler rein da er dafür zu dick ist, er fährt mit diesem jetzt ca 40 bzw es macht nicht wirklich einen Unterschied ob ich mit dem neuen oder dem abgenutzten fahre mit dem neuen ist nur die Beschleunigung schlechter Windgeschwindigkeit jedoch nahezu gleich. Dann habe ich noch einen der ist 787 17 28 groß mit dem kommt er auf 44-45 jedoch geht der ja auch nicht ganz in die Kupplung rein da er ja auch zu dick ist jedoch kommt er bei der Steigscheibe bis ganz nach oben die anderen nicht.

Er ist ja in dem Zustand wie er jetzt ist also mit dem 747 16 30 Riemen, vor ein paar Jahren 70 gefahren vor einem Jahr ca 45-50 jetzt nur 40 an irgendetwas muss es ja liegen, der Keilriemen kann es jetzt auch nicht mehr sein eigentlich da ich ja den mit dem er 70 gefahren ist drinne habe nur halt 0,5mm breiter, oder muss der erst eingefahren sein?, aber das macht dann ja auch nicht 25kmh aus wenn er eingefahren ist?Zudem habe ich neue Gewichte rein gepackt da die alten schon eckig waren macht allerdings keinen Unterschied, Zudem sind sie jetzt etwas leichter. Wenn ich einen Sport Auspuff unter baue kommt er irgendwie auch nur auf ca 53kmh.

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