Gibt die Polizei eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige an die Fahrerlaubnis Behörde weiter?

4 Antworten

Natürlich - Auch hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2.html

(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist.

Rasentraktor007  26.04.2024, 19:51

Glaubt er natürlich nicht. 😎

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Leestiger  26.04.2024, 19:56
@Rasentraktor007

Er ist halt sehr ungeduldig, der meint dass der Polizist und die Bußgeldstelle das selbe ist und da nicht erst was hin und her geschickt werden muss plus Bearbeitungszeit..

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Rasentraktor007  26.04.2024, 20:00
@Leestiger

Ja, Deutschlands Mühlen mahlen bekanntlich langsam, aber gründlich.

Anschließend muss er zur Untersuchung für das verkehrsmedizinische Gutachten antreten, und dann ist seine Fahrerlaubnis definitiv weg.

Bedauerlich für ihn, gut für alle anderen.

Glaubt er natürlich auch nicht. 😎

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Leestiger  26.04.2024, 20:02
@Rasentraktor007

Ja, manche müssen noch lernen dass sie sich nichts leisten können, wen sie unter Beobachtung stehen..

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Demokratio 
Fragesteller
 26.04.2024, 19:58

Warum hat die Polizei mich dann weiterfahren lassen und nicht den Führerschein beschlagnahmt??

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Leestiger  26.04.2024, 20:00
@Demokratio

Warum sollte das die Polizei tun?

Die Aufforderung dazu würde von der Fahrerlaubnisbehörde kommen...

Dir ist offensichtlich nicht klar, dass alles seine Zeit dauert, warte es ab, du bist nicht vergessen.

Das mit dem absichtlich Handy benutzen beim Fahren hast du doch auch allein hingekriegt, also warte ab...

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Tut sie dann, wenn die Ordnungswidrigkeit / dein Verhalten in der anschließenden Verkehrskontrolle auf geistige oder körperliche Mängel deinerseits hinweisen oder Fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen getroffen wurden.

lg

Kommt immer auf den konkreten Vorfall und die individuelle Vorgeschichte des Delinquenten an.

Rasentraktor007  26.04.2024, 19:48

Die ist in diesem Fall äußerst lesenwert. 😉

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Gnurfy  26.04.2024, 20:00
@Rasentraktor007

Keine Ahnung, was diese Seiteneinstreu an mich dabei jetzt bewirken soll, da ich persönlich TE hier noch nicht gehäuft mit solchen Fragen gelesen habe.

Im Zweifel bin ich hier dann einfach mal raus, wenn "Ihr" Euch bereits zu kennen scheint im Forum.

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Rasentraktor007  26.04.2024, 20:02
@Gnurfy

Nein, so war das nicht gemeint, alles gut. 😇

Ich meinte damit nur, dass Du mal einen Blick auf seine bisher gestellten Fragen werfen solltest, Chips und Cola nicht vergessen. 😉

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Gnurfy  26.04.2024, 20:06
@Rasentraktor007

So viel Zeit habe ich nicht, und daher überlasse ich mit menen allgemein gehaltenen Basiseinlassungen diese Themenbühne hier mal wieder. ;-)

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Nö, ist ja alles im System abrufbar. Der Bürofachangestellte muss nur darauf zugreifen.