Bafög Zuschlag bei Praktikum in anderer Stadt?

Hi. Ich hoffe, mir kann einer helfen, bevor ich mich erneut mit dem Amt auseinandersetze. Meine Situation ist folgende:

Ich studiere seit ca. 4 Jahren und erhalte Bafög, was allerdings nur geradeso für meine Bude reicht. Im August und September muss ich ein studienbedingtes Praktikum absolvieren, was NICHT vergütet wird. Es ist Teil des Studiums und dient lediglich der Sammlung von Praxiserfahrung. Für dieses Praktikum muss ich aber die Stadt wechseln, die mit der DB entfernt ca. 2h liegt. Pendeln fällt aus, denn die Bahn ist mir nebst dieser Fahrzeit, die ich über zwei Monate durchweg hätte (täglich hin und her) einfach zu unzuverlässig geworden. Ich möchte also nur ein Dach über dem Kopf in meiner Praktikumsstadt finden, was zusätzlich zu der Miete meiner eigenen kleinen Wohnung bezahlbar ist. Aber egal, wie ich es drehe und wende - wenn ich nicht kostenlos unterkomme (und das ist unwahrscheinlich), muss ich eine weitere Miete für 2 Monate in Kauf nehmen. Das Geld habe ich aber nicht, und aufgrund meines Praktikums und einigen weiteren Umständen kann ich zurzeit keinen Nebenjob annehmen. Meine Frage daher: Unterstützt das Bafög Amt solche Fälle mit zusätzlicher Sozialleistung, oder gibt es dafür andere finanzielle Leistungen, die ich in Anspruch nehmen könnte?

Danke für eure Hilfe! Ich wünsche euch ein wunderschönes Wochenende! Kommt gut durch die Zeit und bleibt alle gesund! :)

Finanzen, Wohnung, Miete, Ausbildung, BAföG, Hochschule, Praktikum, Sozialleistungen, Stipendium, Student, Universität, Vergütung, BaföG-Amt, BAföG-Antrag
BaföG-Rückzahlung: Gilt mein Studiengangwechsel als wichtiger Grund?

Hallo zusammen,

ich befinde mich im 9. Semester und studiere Informatik. Früher habe ich parallel dazu ein anderes Fach studiert und bin in einem Fach dreimal durchgefallen. Zusätzlich habe ich in meinem Informatikstudium zweimal nicht bestanden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Prüfungen sehr schwierig sind und dass es auch in der Zeit der Corona-Pandemie so schlimm war.

Trotzdem habe ich alles versucht, mehr Zeit investiert und Nachhilfe genommen. Doch aus Angst und Panik falle ich immer wieder durch. Im letzten Semester habe ich dann meinen Studiengang gewechselt, bin jedoch in derselben Fachrichtung geblieben, nämlich Wirtschaftsinformatik. Der Grund für meinen Wechsel war der, dass ich den dritten Versuch hatte. Ich plane, im nächsten Semester wieder zu meinem alten Studiengang zurückzukehren. Es ist wichtig zu erwähnen, dass alle Module, die ich in meinem alten Studiengang belege, auch in den neuen übernommen werden können. Somit hat sich durch den Wechsel nur der Name des Studiengangs geändert, ansonsten kann ich weiterhin alle meine Leistungen erbringen.

Gilt mein Grund als wichtiger Grund? Ich habe versucht, mit dem Sachbearbeiter darüber zu sprechen, aber er hat mir gesagt, dass es nicht möglich ist. Er meinte, ich könnte mich an erfahrenere Personen wenden, aber es würde wahrscheinlich nicht klappen.

Der gesamte Studiengangswechsel war eigentlich nur ein Trick für ein Semester, da ich mein altes Studium abschließen möchte.

Es geht nicht um einen Wechsel in eine andere Fachrichtung oder einen Wechsel, der mich daran hindert, meine Leistungen im alten Studiengang zu erzielen. Alle Module kann ich nach wie vor belegen, da ich in derselben Fachrichtung geblieben bin, nur kurzzeitig den Studiengang gewechselt habe.

Ich musste mein Studium vorübergehend unterbrechen, und nun verlangt das Bafög von mir die Rückzahlung der letzten drei Monate an Zahlungen und habe den Anspruch verloren.

Weiß jemand, ob ich dies als schriftliche Erklärung einreichen sollte, oder soll ich es einfach dabei belassen? Ich bin nur so genervt, weil ich wegen nur eines Moduls externe Dinge hätte regeln müssen.

Liebe Grüße

Studium, BAföG, BaföG-Amt, BAföG-Antrag, BAföG-Rückzahlung, BAföG-Anspruch
Meinung des Tages: Ist die Kritik an der BAföG-Reform berechtigt?

BaFöG ist ein Begriff, den viele in ihrem Leben schon einmal gehört haben. Aber wer darf das eigentlich beziehen? Das hängt von den persönlichen Voraussetzungen ab. Das Alter, das private Einkommen und Vermögen, die Eignung für die gewünschte Ausbildung und die Staatsangehörigkeit bzw. der aufenthaltsrechtliche Status sind von Relevanz. Eine Analyse des CHE Centrum für Hochschulentwicklung hat gezeigt: 84% der Studierenden können oder wollen die staatlichen Unterstützungsangebote nicht nutzen – die Konsequenz: Eine Reform scheint nötig.

Die geplante Reformierung

Geplant ist, dass Studierenden künftig ein „Flexibilitätssemester“ zugesprochen wird. Das heißt, Studierende könnten über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werden. Außerdem sollen die Freibeträge von Studierenden und deren Eltern angehoben werden. Dadurch könnten womöglich mehr junge Menschen BaFöG beziehen. Zusätzlich geplant ist eine sogenannte „Starthilfe“. Damit soll angehenden Studierenden geholfen werden, die aus ärmeren Haushalten kommen. Für diejenigen, auf die das zutrifft, soll es 1.000 Euro geben.

Geplant sind außerdem „strukturelle Verbesserungen“, sodass etwa die Wartezeit verkürzt oder die Einbringung der relevanten Nachweise vereinfacht wird.

Keine Anpassung der Beiträge

Die Inflation ist deutlich zu spüren. Vielerorts sind die Mieten gestiegen, ebenso sind Preise für Lebensmittel höher angesetzt und auch andere im Alltag benötigte Gegenstände, wie etwa Kleidung, werden zusehends teurer.

Viele staatliche Leistungen werden an die Inflation angepasst – beim BAföG ist das jedoch nicht geplant.

Der Bundestag hatte 150 Millionen Euro für das BAföG zur Verfügung gestellt, um einen Spielraum für etwaige Erhöhungen zu gewährleisten. Das Bildungsministerium plant allerdings nur 62 Millionen Euro davon ein.

Aktuelle Beiträge

Im Wintersemester 2022/23 wurde das BAföG um 5,75 Prozent erhöht. Studierende, die noch bei den Eltern wohnen, konnten damit monatlich 511 Euro erhalten. Dies setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf (452 Euro) und 59 Euro für’s Wohnen. Diejenigen, die auswärts leben, konnten den Grundbedarf und 360 Euro für die Unterkunft bekommen.

Allerdings werden Vermögen, eigenes Einkommen sowie das Einkommen von Eltern und Ehepartner immer angerechnet – die Höhe ist also von Fall zu Fall individuell.

Mehr Druck bei der Rückzahlung

Seit 1990 gilt: Die Hälfte vom BAföG ist „geschenkt“, die andere Hälfte muss zurückgezahlt werden. Ungefähr fünf Jahre nach dem Ende des Studiums wird die Rückzahlung dann fällig – dauern darf sie maximal 20 Jahre.

Geplant ist nun, dass künftig die Raten steigen werden. Statt 130 Euro monatlich sollen nun also 150 Euro pro Monat getilgt werden. Dies sei geplant aufgrund der aktuellen „Einkommens- und Preisentwicklung“, so die Begründung im Gesetzentwurf.

Kritik zur Reform

Mitunter am meisten kritisiert wird, dass das BAföG nicht entsprechend der Inflation angepasst werden soll. Auch, dass das zur Verfügung gestellte Geld nicht ausgeschöpft wird, um jeden eine „Starthilfe“ zu ermöglichen, oder eben allgemein die Beiträge anzuheben, stört einige der Studierenden.

Auch Wissenschaftler sehen in der Reform nicht nur positive Vorsätze. So bliebe diese Reform „hinter ihren Möglichkeiten“, wie Frauke Peter vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung es bezeichnet. Auch sie plädiert für eine regelmäßige Anpassung der BAföG-Sätze.

Außerdem sei es nötig, mehr Transparenz zu schaffen. Junge Studieninteressierte können oft nicht einfach erkennen, was ihnen zustehen würde und dadurch steigt die Unsicherheit, wie das Studium finanziell gestemmt werden könnte. Der Studienbeginn sei also „ein Sprung ins Ungewisse“, so die Bildungsforscherin.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über die BAföG-Situation? Seht Ihr die geplanten Reformpunkte als positive Entwicklung? Findet Ihr die theoretisch erreichbaren Beiträge ausreichend? Wäre eine regelmäßige Anpassung der Beiträge sinnvoll? Habt Ihr vielleicht sogar selbst Erfahrungen, die Ihr teilen möchtet, besonders, wenn es um Bürokratie und die Nachweise geht?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/bafoeg-bundesrat-100.html

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/studierende-staatliche-foerderung-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bafoeg-reform-108.html

Bild zum Beitrag
Kredit, Inflation, Studium, Zukunft, Geld, Schulden, Deutschland, Master, Eltern, Einkommen, Bachelor, BAföG, Bürokratie, Perspektive, Wohngeld, Inflationsrate, Starthilfe, Studentenjob, BaföG-Amt, BAföG-Antrag, inflationsausgleich, Mietpreis, Regelstudienzeit, staatsangehörigkeiten, Studiumwechsel, Meinung des Tages
Bafög - Aufschub des Leistungsnachweises - Begründung ausreichend??

Hallo Miteinander,

Bitten lesen Sie meinen Fall sehr genau durch. Das ist mir äußerst wichtig. Des Weiteren bitte ich um eine Ausführliche Antwort. Jede sache Meinung zählt.

ich habe die folgende Situation. Ich studiere Wirtschaftsinformatik und befinde mich nun im 4. Semester. Laut dem Studienverlaufsplan müsste ich im 4. Semester ein Praxissemester absolvieren. Damit ich jedoch das Praxissemester machen kann, muss ich die folgenden Module bis zum vierten Semester als Voraussetzung bestehen haben:

- Programmieren I oder II

- Software Engineering I oder II

- Mathematik I oder II

Der Studienverlaufsplan sieht ungefähr folgendermaßen aus (Ungerade SE -> WiSe, Gerade SE -> SoSe):

Hochschule Bremerhaven - Informatik/Wirtschaftsinformatik - Modulhandbuch B.Sc.

1. SE: Progra. I  -  SWE I  -  Mathe I

2. SE: Progra. II  -  SWE II  -  Mathe II

4. SE: Praxissemester

6. SE: Projekt

Ich brauche also die drei Voraussetzungs-Module, um Praxissemster machen zu können. UND

Ich brauche Praxissemester, um das Projekt machen zu können.

Wenn ich die Voraussetzung nicht erfüllt habe, muss ich =>

=> das Praxissemster 1 Jahr verschieben, und dann =>

=> das Projekt 1 Jahr verschieben. Also =>

=> Mein Studium verlängert sich um 1 Jahr.

Zudem brauche ich für Bachelorarbeit als Voraussetzung 156 CPs. Das kann ich bis dahin auch nicht erbringen und muss quasi auch die Bachelorarbeit um 1 Jahr verlängern.

Nun zu meiner Situation:

Ich bekomme Bafög und muss, nach dem vierten Semester ein Leistungsnachweise mit 90 CPs vorlegen, um weiter Bafög zu bekommen. Das werde ich nicht schaffen.

Unter bestimmten Voraussetzungen/Begründungen jedoch kann man den Leistungsnachweise verschieben und bis dahin länger Bafög bekommen.

Die Voraussetzung, die für meinen Fall relevant ist, ist Folgender:

________________________________________________________________

FÖRDERUNG ÜBER DIE FÖRDERUNGSHÖCHSTSDAUERT HINAUS:

Über die Förderungshöchstdauer hinaus wird gemäß § 15 Absatz 3 BAföG für eine angemessene

Zeit Ausbildungsförderung geleistet, wenn sie

1. aus schwerwiegenden Gründen, also infolge des erstmaligen Nichtbestehens der Abschlussprüfung,

überschritten worden ist.

Schwerwiegende Gründe, die eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus rechtfertigen

können, sind insbesondere

das erstmalige Nichtbestehen einer einzigen Zwischen- oder Modulprüfung, wenn sie

Voraussetzung für die Weiterführung der Ausbildung ist; 

Die Verzögerung darf für den Auszubildenden nicht auf

zumutbare Weise innerhalb der Förderungshöchstdauer aufzuholen sein.

________________________________________________________________

Nun zu meiner Situation (Fort.)

Ich habe im 1. Semester Prog 1 nicht gemacht, weil das zu Viel wurde. Ich musste die ersten beiden Semester 4 Stunden am Tag Hin und Zurück pendeln. Im zweiten Semester habe ich ein Repetitorium für Prog1 gemacht, diese jedoch nicht bestanden. Also erstmalig eine Prüfung nicht bestanden, das Voraussetzung für die Weiterführung meiner Ausbildung ist. Prog2 hab ich gar nicht angefasst (Hätte ohne Wissen von Prog1 kein Sinn gemacht).

Im dritten Semester habe ich Prog1 wiederholt und zum zweiten Termin bestanden. Der Klausurtermin war jedoch ganz am Ende des Semesters. Also kurz vor dem Sommersemester. Ich habe also erst am Ende des dritten Semesters die Klausur bestanden und somit die Voraussetzung für das Praxissemester erfüllt. Innerhalb dieser kurzen Zeit konnte ich keinen Praktikumsplatz finden. Der Bewerbungszeitraum für die meisten Unternehmen war schon überschritten und kein Unternehmen wollte mich annehmen.

Und davor, also ohne die Voraussetzung für das Praxissemester konnte ich mich nicht bewerben.

Auf diese Weise war das Aufholen dieser Verzögerung also nicht innerhalb der Förderungshöchstdauer aufholbar.

Nun zu meiner Frage:

Erfülle ich die Voraussetzung/Begründung, um den Leistungsnachweise für Bafög aufzuschieben?

Wie gesagt. Ihre Meinung liegt mir äußerst am Herzen.

Viele Grüße

Bild zum Beitrag
Geld, sparen, BAföG, Geringverdiener, studienfinanzierung, finanzielle-unterstuetzung, Studentenjob, BaföG-Amt, BAföG-Antrag, Leistungsnachweis, Werkstudent, BAföG-Anspruch
Bafög wird zu viel?

Hallo alle zusammen,

ich habe vor zwei Jahren angefangen zu studieren, was finanziell auch kein Problem war da meine Eltern mich unterstützen können. Sie haben zwar nie viel verdient (kommen beide aus dem Niedriglohnsektor, sowie auch ihre Eltern und die meisten unserer Verwandten) sie haben mich auch relativ Jung bekommen. Da sie extrem verantwortungsbewusste Menschen sind und Ihren Kindern alles wichtige bieten und ermöglichen wollen haben sie früh angefangen Geld für mich und meine Schwester auf die Seite zu legen (ohne sich großartig einzuschränken) um uns ein Studium zu ermöglichen, und können mich entsprechend auch ausreichend unterstützen (habe aber auch selbst kein hohen Lebensstandard, da ich mit "wenig" zufrieden bin). Dass es auch sowas wie Bafög gibt wussten sie bis vor zwei Jahren gar nicht, da sie mit dem Thema "Studium" kaum Berührungspunkte in ihrem leben hatten. Bin in der Verwandtschaft/Bekanntschaft so ziemlich der erste.

Als ich damals begonnen habe zu studieren, wurde uns an der HS von einer Beraterin gesagt, dass wir einfach mal Bafög beantragen sollen und vielleicht was kriegen können. Gesagt, Getan, (mit Unterstützung der Beraterin, da das echt ein Heckmeck ist) ich habe seitdem jeden Monat 812€ erhalten + noch das Kindergeld. Da meine Eltern mich wiegesagt unterstützen (Sie bestehen auch darauf "Wir haben dich auf die Welt gebracht, es ist unsere Pflicht dich zu unterstützen bis du ausgelernt bist") und ich einen Nebenjob für 300€ im Monat habe, hat sich das Bafög und Kindergeld auf meinem Konto angesammelt. Gestern kam bei dem Folgeantrag nun die Nachricht dass zu viel Geld auf meinem Konto ist und ich daher nix mehr kriege.

Ich verstehe den Sinn dann nicht ganz, wieso gibt der Staat Studenten so viel Geld und wundert sich dann wenn auf einmal ein größerer Betrag auf dem Konto liegt? Ist das Elterneinkommen vielleicht zu hoch angesetzt oder sollte ich mehr Geld ausgeben?

Mein Plan war es eigentlich das Bafög zu sammeln, wären dann in etwa 34.000€ und dann die 8.000€ zurückzuzahlen (da ich es auf einmal zurück zahle ist es weniger) und mir mit dem Restbetrag (26.000€ in etwa) ein sportlichen Gebrauchtwagen zu kaufen, da ich großer Auto Fan bin.

Nun bin ich aber etwas enttäuscht, dass mir das Geld nicht weiter zusteht. Meine Frage an die Community wäre: Gibt es die Möglichkeit den Part den ich sowieso zurück zahlen muss, jetzt schon zurück zu zahlen, um dann quasi wieder "Platz" auf dem Konto zu schaffen??

Meine Eltern haben vorgeschlagen, ich soll mir von dem Geld in den Semesterferien eine Thailandreise gönnen, dann würde allerdings weniger für das Auto übrig bleiben.

Selbstverständlich habe ich mich bereits mit vielen Kommilitonen zu der Thematik ausgetauscht und einige gefunden die in einer ähnlichen Situation stecken. Manch einer hat auch einfach das überschüssige Geld von seinem Konto abgehoben und bunkert das in Bar und gibt das im Folgeantrag auch nicht an. Sowas kommt für mich aber nicht infrage, da es Illegal wäre und ich auf keinen Fall den

sowieso schon spendablen Staat verscheißern möchte.

Ich würde mich über eure Meinung, Tipps und Tricks zu dem Anliegen sehr freuen.

Vielen Dank im Voraus :)

Auto, Job, Geld, Bildung, Regierung, Eltern, BAföG, Hochschule, Konto, Money, Staat, Student, Universität, Verantwortung, Vermögen, Bildungssystem, BaföG-Amt, BAföG-Antrag, BAföG-Rückzahlung, Studierendenwerk, BAföG-Anspruch
Kann ich bei langwieriger Krankheit mein Bafög über die Förderungshöchstdauer verlängern?

Situation:

Mein Studium hat 6 Semester als Regelstudienzeit.

Ich habe nach dieser Regelstudienzeit durch Corona 2 Semester geschenkt bekommen.

Habe nach Corona bei meinem zuständigen Bafögamt um Verlängerung gebeten, da durch Corona viele Pflichtmodule nicht belegbar waren und ich während dieser Zeit also nicht alle nötigen Vorlesungen und Seminare absolvieren konnte. Dies wurde mir gewährt.

Nun ist meine Förderung am 31.August 2023 eingestellt worden, weil sie zuende ist.

Jetzt ist es aber so, dass ich seit Monaten krank gewesen bin und im Sommer mit Mühe mein letzten Seminar abschließen konnte (erfolgreich zum Glück).

Im November habe ich erstmal eine OP und dann liege ich wieder für einen Monat flach deswegen und werde in der Zeit weder mein Praktikum machen noch meine Bachelorarbeit schreiben können. Erst im neuen Jahr werde ich Bachelorarbeit und Praktikum dann schrittweise erledigen.

Bin wegen meinen Krankheiten auch arbeitsunfähig und habe auch kein Recht auf Bürgergeld weil ich noch immatrikuliert bin. Meine Eltern beziehen Bürgergeld, also können sie mich da nicht unterstützen. Das weiß das Bafögamt auch.

Frage ALSO: meint Ihr, das Bafögamt würde mir noch eine letzte Verlängerung gewähren, wenn mein Arzt meinen Gesundheitszustand und meine Arbeitsunfähigkeit mit einem ärztlichen Attest belegen kann?

Bachelorarbeit, BAföG, Sozialhilfe, Universität, Studentenwerk, BaföG-Amt, BAföG-Antrag
Bafög während Studium zurückzahlen wegen Werkstudentenjob?

Hallo zusammen,

seit März 2023 bin ich Studentin. Vom März bis Juli 2023 habe ich nebenbei bei einem 520€ Job gearbeitet und habe Bafög empfangen, da ich berechtigt dazu bin. Ab August 2023 werde ich einen Werkstudentenjob anfangen in dem ich über 1000 netto monatlich verdienen werde. Ab August bin ich also nicht mehr berechtigt Bafög zu empfangen. Dies habe ich natürlich dem Bagfög-Amt mitgeteilt. Die haben sich nun zurückgemeldet und meinten, dass wenn mein Bewilligungszeitraum von einem Jahr nächstes Jahr abläuft, darüber entscheiden wird ob ich nun noch Bafög empfangen darf oder nicht. Sie haben ab August 2023 einen Zahlungsstopp veranlasst, also werde ich ab nächsten Monat kein Bafög mehr überwiesen bekommen. Sie meinten, dass ich wahrscheinlich das bisherige Bafög was ich erhalten habe zurückzahlen muss und ich nun von meinem Einkommen Geld zur Seite legen soll. Das kann jedoch nicht sein, da ich wie gesagt berechtigt dazu war von März bis Juli das Bafög zu empfangen. Des Weiteren muss man das empfangene Bafög erst nach Beendigung oder Abbruch des Studiums bezahlen. Ich bin Studentin und lebe am Existenzminimum, ich werde ab August 2023 alleine in eine Wohnung ziehen, das Amt kann von mir doch nicht verlangen dass ich ihnen JETZT während meines Studiums 3000€ zurückzahle, von denen ich berechtigt war sie zu erhalten. Wenn man Kindergeld erhält oder Bürgergeld, muss man dies auch nicht zurückzahlen nur weil man auf einmal nicht mehr berechtigt dazu ist es zu empfangen. Hat jemand vielleicht eine Rechtsgrundlage dazu die das ganze widerlegt oder kann mir mehr dazu sagen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar.

Vielen Dank und liebe Grüße

Studium, BAföG, BaföG-Amt, Werkstudentenjob
Entzug der BaföG-Förderung wegen "Scheinstudium"?

Hallo zusammen, folgende Situation:

  • Aktuell studiere ich im ersten Semester Biologie und Physik auf Lehramt Gymnasium
  • Physik an der Universität hat mich so schnell abgeschreckt dass ich inzwischen keine Veranstaltungen dieses Faches mehr besuche.
  • Ich besuche weiterhin Veranstaltungen von Biologie und der Erziehungswissenschaften.
  • Ich möchte das zweite Semester in Biologie und Physik auf Lehramt Gymnasium eingeschrieben bleiben, da ich überlege Biologie als Drittfach zu behalten und ich dafür viele von den Leistungen bzw. Scheine der ersten beiden Semester brauche. Außerdem ist unter der BaföG-Förderung nur ein problemloser Fachwechsel möglich, ich kann also nicht wild umherwechseln.
  • Deshalb werde ich nun weiterhin neun Monate in Physik eingeschreiben bleiben, obwohl ich keine Veranstaltungen der Physik besuche.

Kann mir das als "Scheinstudium" ausgelegt werden und auf Basis darauf die BaföG-Förderung entzogen werden?

Argumente dafür:

  • Ich besuche trotz Einschreibung keine Veranstaltungen des Faches Physik mehr und sammle deshalb keine Leistungspunkte oder Scheine.

Argumente dagegen:

  • Bis zum vierten Fachsemester fordert das BaföG-Amt keine Leistungsnachweise. Somit hat doch das BaföG-Amt keinerlei Wissen darüber was ich in der ersten zwei Semstern getan habe oder tun werde, richtig?
  • Das BaföG-Amt kann nicht unterscheiden/weiß nicht, ob ich nirgends hingegangen bin, oder ob ich überall durchgefallen bin, richtig? Und bei letzterem würde einem ja auch nicht die Förderung entzogen werden.
  • Ich besuche weiterhin Veranstaltungen der Biologie und der Erziehungswissenschaften.

Was denkt ihr? Kann mir die aktuelle Situation als "Scheinstudium" ausgelegt werden und auf Basis darauf die Förderung entzogen werden? Oder brauch ich mir keine Sorgen machen? Sollte ich ein paar Leistungen in Physik versuchen zu erbringen, auch wenn ich natürlich durchfalle, nur damit eben irgendwas vorliegt dass ich etwas getan hätte?

Recht, Biologie, Bachelor, BAföG, beamtenrecht, Förderung, Jura, Lehramt, Lehramtsstudium, Physik, Universität, Semester, BaföG-Amt, BAföG-Antrag, Lehramt Gymnasium
Was soll ich tun? (Studierendenwerk Bonn)?

Hallo Gutefrage.net,

ich habe eine Frage, die sich um die Thematik Bafög und alles handelt. Ich habe gerade eben in dem Studierendenwerk angerufen, welche mir soeben mitgeteilt hat, dass ich aufgrund ihrer Fehler nun wieder ca 3 Monate auf mein Bafög warten muss. Ich habe meinen Antrag schon Anfang September komplett eingereicht! Und nun bekomm ich am 7.11 eine E-Mail, dass Sie die Dokumente, die ich im September schon geschickt habe, nicht öffnen können und ich die Dokumente nochmal schicken muss. Nun können Sie die Dokumente öffnen, aber heute erfahre ich, dass aufgrund ihres Fehlers, ich wieder komplett 3 Monate auf mein Bafög warten muss.

Ich bin auf dieses Geld angewiesen!! Ich habe damit gerechnet, dass der Antrag bis November braucht, aber das ich im November statt einen Bescheid eine E-Mail bekomme, habe ich jetzt nicht erwartet.

Im Telefonat mit dem Sachbearbeiter habe ich jetzt, um die 10 Min diskutiert und er will mir verklickern, dass mein Antrag erst im November eingereicht wurde, obwohl ich noch alle E-Mails mit Datum habe, wo ganz klar gezeigt wird, dass ich alle 14 Dokumente im September erfolgreich gesendet habe. Warum ich weiß, dass dies erfolgreich war, liegt dem zugrunde, dass ich paar Minuten vorher eine E-Mail geschickt habe mit den Dateien und sie mir direkt eine E-Mail geschickt haben, dass sie die Dokummente nicht öffnen können. Beim 2. Mal senden, habe ich dann keine Antwort bekommen und vor 2 Wochen habe ich nochmal nachgefragt, wie es mit meinem Bescheid aussieht und die selbe Person, die mit mir heute 10min diskutiert hat, sagte mir ich solle in 2 Wochen nochmal anrufen und das es bis dahin fertig ist.

Entschuldigung für die vielen grammatikalischen Fehler. Ich wollte nur mal einen Rat bekommen, wie ich dieses Problem lösen kann.

Danke im Voraus!

Geld, BAföG, BaföG-Amt, BAföG-Antrag
Möchte Studium abbrechen, was passiert mit meinem Bafög?

Hi,

Ich studiere im 2. Semester und möchte mein Studium aufgeben.

Der Grund für meinen Abbruch ist, dass ich jetzt 8 Monate auf mein Bafög gewartet habe, auf das ich eigentlich angewiesen bin, da ich zuhause aus familiären Gründen ausgezogen bin.
Das heißt, ich musste meine Studiengebühren, meine monatliche Miete, Essen, Bücher fürs Studium und Kosten für zb meinen Internet Vertrag aus eigener Tasche zahlen. Das ist ziemlich viel Geld wenn man bedenkt dass ich wegen Corona meinen 450€ Job nicht ausüben konnte. Ich habe trotzdem versucht mich irgendwie über Wasser zu halten, und meine Miete zu zahlen, weil ich auf keinen Fall wieder zurück zu meiner Familie ziehen wollte. Ich hatte mir Gedacht, dass ich das bafög nicht nach 2 Wochen bekomme, aber dass es 8 Monate dauert, damit habe ich nicht gerechnet. Ist das eigentlich normal dass das so lange dauert? Immerhin ist der Sinn von Bafög doch, dass man sich sein Studium davon finanziert, wenn man es sonst nicht kann. Was bringt einem Bafög wenn man es erst so spät bekommt? Wie stellen die sich das denn vor? Ich habe mich einfach komplett verarscht gefühlt. Ich kann verstehen, dass sie viele Unterlagen gefordert haben, weil seit der Trennung meiner Eltern und dem Krebs meines Papas finanziell extreeem viel passiert ist, und ich das alles nachweisen musste. Ich dachte immer , okay, die brauchen für meinen Antrag vielleicht einfach etwas länger, aber 8 Monate??? Die Frechheit an der Sache war, dass mir jeden Monat versichert wurde, dass das Bafög diesen Monat kommt. Ich habe oft nach dem Vorschuss gefragt ( der mir zugestanden hätte) aber jedes mal hieß es, dass es sich nicht lohnen würde den Vorschuss zu beantragen weil mein Bafög sowieso diesen Monat käme. Und das ging jetzt insgesamt 8 Monate so und es waren die schlimmsten Monate meines Lebens. Im Endeffekt musste ich jetzt ausziehen, weil ich mir die Miete nicht mehr leisten konnte. Lebe jetzt wieder bei meiner Familie.. durch diese ganze Situation und meine Geldsorgen habe ich mein Studium nicht mehr in den Mittelpunkt stellen können. Ich hatte teilweise nichtmal Internet weil ich die Rechnung nicht zahlen konnte. Sehr unpraktisch weil ich bis jetzt nur Online Vorlesungen hatte. Ich war viel mehr damit beschäftigt mir mein Geld für die Miete und fürs Essen zusammen zu kratzen als zu studieren. Ich hab keine Lust mehr zu studieren und will mich nicht mehr auf das Bafög Amt verlassen. Diese Geldsorgen machen mich psychisch echt fertig. Jetzt habe ich diesen Monat mein Bafög rückwirkend gezahlt bekommen und das sind 5000€ . Die brauch ich jetzt aber auch nicht mehr. Ist leider etwas zu spät. Ich hab den Anschluss und die Motivation am Studieren komplett verloren und will einfach eine Ausbildung anfangen und mein eigenes Geld verdienen. Habe die Nase voll. Kann ich jetzt theoretisch bei meinem Sachbearbeiter anrufen und sagen dass ich abbrechen möchte? Und was passiert dann? Muss ich die 5000€ dann einfach wieder direkt zurückzahlen und gut ist?

Studium, BaföG-Amt, Studium abbrechen, Ausbildung und Studium
BAFöG-Was tun wenn Vater Unterlagen nicht einreicht?

Hi Leute,

im September habe ich all meine Unterlagen (bis auf die meines Vaters) an das BAföG-Amt eingereicht.

Meinen Vater habe ich zuvor, da absolut kein Kontakt besteht, per Brief aufgefordert mir die Unterlagen, die benötigt werden, auszufüllen und zuzuschicken. Dieser hat mir dann ebenfalls per Brief mitgeteilt, dass ihn das BAFöG Amt kontaktieren solle.

Also waren in den Unterlagen, die im September von mir eingereicht wurden, auch die Kopien der Briefe sowie BAFöG Antrag 8 (Antrag auf Vorausleistungen) enthalten.

Da wir schon Ende Oktober haben und ich immer noch keine BAFöG Zahlungen enthalten habe (was auch normal ist), dachte ich mir, dass ich meine Sachbearbeiterin nach dem Stand der Dinge frage.

Diese hat mir dann mitgeteilt, dass mein Vater noch immer keine Unterlagen eingereicht hat. Und dass ich dann, nachdem er das ( wann auch immer das sein soll ) einreicht, mit einer Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen rechnen muss.

Ich will nicht so lange warten. Ich bin auch total aufgewühlt, weil ich nicht weiß was ich machen soll. Kann mir jemand weiter helfen? Wie läuft das ab mit dem Antrag auf Vorausleistungen? Darf sich das mein Vater einfach erlauben? Was gibt es für Konsequenzen für ihn?

Ich danke euch für eure Hilfe!

LG

Studium, Schule, Familie, Geld, Recht, Unterhalt, Vater, BAföG, Hilflosigkeit, Kindesunterhalt, Student, Studentenleben, BaföG-Amt, BAföG-Antrag, Ausbildung und Studium
Jobcenter will das ich Bafög beantrage - muss das sein?

Ich bin 24 Jahre alt und besuche zurzeit das 2 Semester einer Abendschule für Erwachsene, seit Februar 2019.

Seit August 2018 beziehe ich ALG 2. jetzt nach einem Jahr möchten Sie, ALG 2 aufheben und mich unbedingt dazu überreden Bafög zu beantragen, wozu ich auch einen Brief bekommen habe in dem steht:

Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat. Folgende Angaben werden benötigt.

Beantragen Sie Kindergeld bei der Familienkasse und legen einen Nachweis über die Antragstellung vor + beantragen Sie Bafög beim Stadtschulamt und legen einen Nachweis über die Antragstellung vor.

Wenn ich diese Unterlagen bis zum angegebenen Datum nicht abgegeben habe können die Geldleistungen ganz versagt werden. Und ich bin jetzt im Stress da meine Abmachung mit dem Amt so war, die Schule zu besuchen und somit auch unterstützt zu werden. Meine Schule geht jetzt nur noch bis Dezember und ich verstehe den Sinn nicht. Ich wohne alleine, habe eine Wohnung die vom Amt auch finanziert wird und wenn dies versagt, kriege ich Probleme. Mit meinen Eltern habe ich keinerlei Kontakt und möchte es auch nicht da ich damals weggelaufen bin und alles alleine auf die Beine gestellt habe inklusive es dazu Gründe gibt weshalb ich mit diesen Menschen nix zutun haben will.

Würde mich um Hilfe freuen wie ich weitergehen könnte.

Recht, ALG II, Arbeitslosengeld II, BAföG, Hartz IV, Jobcenter, Abendschule, Anspruch auf Arbeitslosengeld, BaföG-Amt, Ausbildung und Studium, Familienkasse Kindergeld

Meistgelesene Fragen zum Thema BaföG-Amt