Bafög nach Exmatrikulation weiterhin erhalten?
Hallo zusammen,
Ich habe mich jetzt zu Beginn des vierten Semesters exmatrikuliert. Weil ich ein Praktikum begonnen habe mit der Aussicht auf eine Ausbildung.
Mein Bafög lief jetzt allerdings schon weiter weil ich vergessen hatte das dem Amt mitzuteilen. Dies ist ja an sich eine Ordnungswidrigkeit.
Jetzt bin ich am überlegen, ob ich es noch melden soll und eventuell auch eine Strafe bekomme. Oder ob ich es einfach weiterlaufen lasse (schließlich habe ich noch die ganzen Dokumente in denen steht, dass ich das vierte Semester studiere, da ich mich erst nach paar Wochen exmatrikuliert habe) mit der Hoffnung, dass da nichts auffällt und ich dann auch keine Strafe zu zahlen habe. Und dann einfach kein Folgeantrag mehr stelle und die Sache gegessen ist.
Hat da jemand vielleicht Erfahrung oder weiß ob da nach Ablauf des zahlungszeitraums noch irgendwas geprüft wird oder so? Oder sind die Chancen gut dass es so problemlos klappt?
vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Du wirst alles nachzahlen müssen aus eigener Kasse, das kann ich dir aus persönlicher Erfahrung sagen. Die Sache ist ganz einfach:
Das Immatrikulationsamt wird dir ein Schreiben überreichen, worin draufstehen wird, ab welchem Datum du exmatrikuliert bist. Nach einigen Wochen bekommst du einen Brief vom Bafögamt bzw. Studentenwerk mit einer Forderung, dass du den gesamtem Betrag zurückzahlen sollst. Also melde es so schnell es geht deiem Sachbearbeiter, sonst wird es so richtig teuer..
Das Bafögamt weiß automatisch, ob du exmatrikuliert bist oder nicht. Der einzige Grund, warum es so wichtig ist, dass du denen bescheid gibst ist einfach, weil du das Bafög von einem automatisierten System aus bekommst. Das heißt: Solange du nicht bescheid gibst, wird dir weiter gezahlt, aber es wird jeder Cent zurückgefordert, weil du nicht mehr Bafög-berechtigt bist.
Melde es sofort. Je länger du wartest, desto schlimmer wird es. Sobald du dich exmatrikuliert hast, stehen dir keine Leistungen zu. Das Amt wird es eh rausfinden. Du musst dann das gesamte Geld, dass du ab Zeitpunkt der Exmatrikulation erhalten hast, sofort komplett zurückzahlen. Mehr passiert da nicht. Lässt du es jetzt aber monatelang weiterlaufen, gibt es eine Anzeige wegen Betruges.
Sinnvoller wäre es gewesen, weiter immatrikuliert zu bleiben und nebenbei das Praktikum zu machen. Dann hättest du Anspruch auf das BAföG Geld gehabt.
Offiziell wäre es Betrug und somit eine Straftat. Ich würde das Risiko nicht eingehen und es direkt melden.