Hallo Leute,
mir brennt das Thema unter den Nägeln und ich hoffe, dass ich hier eine Antwort erhalte, die eine gewisse Last von meinen Schultern nimmt.
Zum Thema: Mein Sohn (22 J.) hat nach der Mittleren Reife die "Allg. Hochschulreife" erlangt, danach eine 3-jährige Ausbildung zum Industriekkaufmann gemacht. Er wurde vom Ausbildungsbetrieb nicht fest übernommen, ein Angebot noch 6 Monate zu arbeiten, hat er abgelehnt und sich arbeitslos gemeldet.
Er hat jetzt entschieden, noch ein 3-jähriges BWL-Studium an einer Hochschule zu besuchen, also passend zu o.g. Ausbildungsberuf.
Ich bin geschieden, mein Sohn wohnt während des Studiums zuhause bei der wiederverheirateten Mutter, die nur halbtags arbeitet und rund € 900,-- verdient. Natürlich könnte sie mehr arbeiten, braucht es aber nicht, weil der neue Mann sehr gut verdient als Arzt.
Ich plane, in 2025 meine Altersteilzeit zu beginnen, ein Antrag auf "Grad der Behinderung" wurde gestellt, warte hier täglich auf ein Ergebnis vom Amt.
Mein Sohn hat mir jetzt eröffnet, dass er Bafög beantragen will. Ich habe jetzt die Vermutung, dass er Bafög zwar erhalten wird, sich das Amt aber den monatlichen Betrag von mir "zurückholt". Mein Verdienst liegt zwar bei ca. € 3.500,-- netto im Monat, trotz allem habe ich andere Planungen damit, wie z.B. die Anlage in eine behindertengerechte Wohnung oder mein Auto mit entsprechender Ausstattung. Zudem spare ich für´s Alter, was aber das Amt nicht interessieren wird.
Kennt vielleicht jemand diese Konstellation? Werde ich wieder verpflichtet werden Unterhalt zahlen zu müssen? Falls ja, dann müsste ich all meine Zukunftsplanungen in puncto Altersteilzeit über den Haufen werfen?!
Vielen Dank für´s Lesen und helfen!
Gruss