Kennt sich jemand mit einer Negativ-Bescheinigung des Bafög Amts aus?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bafög - ist eine vorrangig zu beantragende Leistung, muss also auch dann beantragt werden, wenn die Eltern ein gutes Einkommen haben, denn durch den Antrag wird berechnet wie hoch dein Unterhaltsbedarf ist, was dir evtl.an Bafög - zusteht und was die Eltern dann anhand ihres Einkommens an Unterhalt zahlen müssten.

Beim Wohngeld ist also entscheidend aus welchem Grund kein Bafög - Anspruch besteht, wenn man z.B. selber ausreichend Einkommen hätte oder die Eltern zu viel haben würden, dann würde der Antrag auf Grund des hohen Einkommens abgelehnt, aber dennoch würde dann dem Grunde nach Anspruch auf Bafög - bestehen, also man würde etwas bekommen wenn das Einkommen geringer wäre.

Zudem muss man fürs Wohngeld schon Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein und ein Mindesteinkommen würde man zusätzlich auch noch benötigen.

Das wären dann derzeit min.424 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt nach dem SGB - ll ( ALG - 2 / Hartz - lV ) vom Jobcenter, dazu käme dann die Warmmiete und ggf.noch der Beitrag für die KV - und von diesem Bedarf bräuchte man dann min.80 % als eigenes Einkommen.


isomatte  11.10.2019, 09:23

Danke dir für deinen Stern !

0

Es kommt auf den Ablehnungsgrund ob Wohngeld gezahlt wird oder nicht. Wenn Sie z . B. kein BAföG erhält weil die Eltern zu viel verdienen hat sie auch keinen Anspruch auf Wohngeld. Ist die Ausbildung nicht förderungswürdig dann ja. Nur weil man kein BAföG erhält, hat man nicht unbedingt einen Anspruch auf Wohngeld.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

netrain 
Fragesteller
 30.09.2019, 18:54

Nein, die Eltern verdienen nicht genug (nebenbei habe ich bisher keinen Menschen kennengelernt, der Bafög beantragte und Eltern hatte, die "zu viel" verdienen, soll es aber auch geben)

Unter welchen Bedingungen ist die Ausbildung denn förderungswürdig?

0
Ralkana  30.09.2019, 20:08
@netrain

Das weiß ich nicht, ich kenne mich mit Wohngeld aus nicht mit BAföG. Warum erhält sie denn nun kein BAföG?

0
netrain 
Fragesteller
 11.10.2019, 00:22
@Ralkana

Bafög erhält sie allein deswegen nicht, weil sie eine Ausbildung macht und nicht zur Schule geht oder studiert. Und genau dies soll sie bestätigt bekommen vom Bafög Amt.

0
Ralkana  11.10.2019, 06:56
@netrain

Und was ist mit BAB, wenn es eine betriebliche Ausbildung ist? Wenn sie einen gem Grunde nach einen Anspruch auf BAB hat, bekommt sie auch kein Wohngeld.

0
isomatte  11.10.2019, 09:37
@netrain

Dann stünde ihr in der Erstausbildung in betrieblicher Ausbildung zumindest BAB - dem Grunde nach zu und auch da wäre sie dann vom Wohngeld ausgeschlossen, ganz egal ob sie nun tatsächlich BAB - erhält oder nicht.

Sie müsste dann eben statt Bafög - BAB - bei der Agentur für Arbeit beantragen, dass würde aber nur dann einen Sinn machen, wenn sie einen Mietvertrag haben würde, aber selbst dann würde sie vom Wohngeld ausgeschlossen sein, weil ihr dann zumindest BAB - dem Grunde nach zustehen würde.

Es würde dann ggf.etwas BAB - geben, wenn die Eltern nicht leistungsfähig wären und ihre Vergütung nicht ausreichen würde, dann könnte evtl.zusätzlich noch ein ALG - 2 ( Hartz - lV ) Antrag beim Jobcenter gestellt werden, dann würde sie evtl.noch eine Aufstockung bekommen.

Wenn der Auszug aber nicht wegen der Ausbildung oder einem anderen schwerwiegenden nachweisbaren sozialen Grund notwendig wäre und sie auf finanzielle Hilfe vom Jobcenter angewiesen wäre, dann käme es darauf an was sie an Netto Vergütung hat zzgl. Kindergeld von derzeit min.204 €, wenn sie von den Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen würde.

Sie müsste dann monatlich soviel Einkommen haben, dass sie ihren Lebensunterhalt nach dem SGB - ll ( Hartz - lV ) damit decken könnte, also derzeit wären das für einen Single 424 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + die angemessene Warmmiete für eine kleine Wohnung oder WG - Zimmer.

0