Facharzt Termin während der Arbeitszeit als Urlaub?

Hallo liebe Community,

eine kurze Einführung vorab: Ich habe seit 12 Jahren eine rheumatische Erkrankung und so ziemlich jährlich sog. „Schübe“, also Phasen, in denen die Schmerzen und Entzündungen aufflammen. Hiervon betroffen sind auch meine Augen (Alle paar Monate Regenbogenhautentzündungen).

Ich bin nun nach meiner Ausbildung seit 3 Jahren Festangestellte Vollzeitkraft im Öffentlichen Dienst. Mein Arbeitgeber und Kollegen/-innen sind über meine Krankheit informiert, ebenso über jeden „Schub“ (wenn man mal 2-3 Monate AU ist erkläre ich dann auch schonmal wieso..). Meine Frage lautet nun: Ich muss in bestimmten Zeitrahmen meine Fachärzte aufsuchen also einmal die Rheumatologie Klinik und zweitens die Augenklinik. Beides wird stetig so ca. alle 6 Monate, während Schubphasen wöchentlich/monatlich durchgeführt und wie ihr alle bzgl. Fachärzten ja wisst, heißt es entweder Termin annehmen oder Pech gehabt, natürlich während der Arbeitszeit. Mein Chef erwartet allerdings, dass ich mir dafür jedes Mal Urlaub nehme. Allein dieses Jahr sind schon ca. 7 Urlaubstage nur für Fachärzte draufgegangen. MUSS ich dafür wirklich meinen Erholungsurlaub hergeben? Gibt es im Gesetz irgendwelche Regelungen, die dem widersprechen?

Das blöde ist natürlich wenn gewisse Veranstaltungen oder Termine anstehen und ich weiß, dass ich dort einen Facharzttermin anstehen habe, gebe ich das nunmal bekannt und muss dann direkt Urlaub einreichen. (Monatelang was planen und dann am Tag X sagen hoppla, ich bin krank ist nicht ganz so meine Art..) Wenn es eine Art Freistellung dafür gäbe, würde ich da nicht jedes Mal den Kürzeren ziehen..

Über jeden Rat wäre ich dankbar !!!

Urlaub, Facharzt, freistellung