Freistellung nach Kündigung zur Konkurrenz?

5 Antworten

Das wird unterschiedlich gehandhabt. Bei uns arbeiten die Kollegen ganz normal weiter

in Frage käme aber wenn dann nur eine bezahlte Freistellung

Man wird nicht wegen einer Kündigung Einfach freigestellt!

Du Must Nichtmal mitteilen das du zb zur direkten Konkurrenz gehst!

Eine Freistellung ist zb nur sinnvoll wen du mit aktuellen Projekten zu tun hast was du auch bei der Konkurrenz zu tun hättest und so einfluß auf Gewinn des Auftrages mit deinem wissen aus deiner derzeitigen Firma hättest!

Wegen den Betriebsgeheimnis gibt es nur eine wichtige regeln das du die nicht nach deiner Kündigung weiter gibst!

Dzu gibt es keine allgemeingültige Regelung. Du kannst das nur in deinem Unternehmen erfragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du wirst auf jeden Fall vertragsgemäß weiterbezahlt. Ob der Arbeitgeber dich freistellt, entscheidet er.

Schau in deinen Arbeitsvertrag, ob es da irgendeine Klausel gibt zum Arbeiten bei der Konkurrenz nach ausscheiden aus der Firma.

Wenn da nichts drin steht, kann dir dein Ag jetzt nachträglich auch nichts mehr verbieten.