Freistellung nach Kündigung zur Konkurrenz?
Moin Moin zusammen,
meine Frage lautet:
Ich habe mich aufgrund einer besseren Perspektive dazu entschieden bei meinem Unternehmen zum 31.12 zu kündigen.
Ich könnte normal schon zum 1.12 raus, allerdings möchte das andere unternehmen erst zum 2.1 einstellen, soweit alles gut.
Meine Kündigung ist schon schriftlich eingegangen und mir wurde der 31.12 bestätigt. Jetzt ist die Frage, wenn ich das Angebot des Konkurrenz Unternehmen annehme, muss ich das melden? Was ist wenn ich es sage, werde ich dann freigestellt? Bezahlt - unbezahlt? Ich hätte ja nichts rechtswidriges getan, lediglich meine Perspektive wo anders gesehen.
Meine Kollegen meinten, dass man aufgrund von Betriebsgeheimnissen bezahlt freigestellt wird.
5 Antworten
Das wird unterschiedlich gehandhabt. Bei uns arbeiten die Kollegen ganz normal weiter
in Frage käme aber wenn dann nur eine bezahlte Freistellung
Man wird nicht wegen einer Kündigung Einfach freigestellt!
Du Must Nichtmal mitteilen das du zb zur direkten Konkurrenz gehst!
Eine Freistellung ist zb nur sinnvoll wen du mit aktuellen Projekten zu tun hast was du auch bei der Konkurrenz zu tun hättest und so einfluß auf Gewinn des Auftrages mit deinem wissen aus deiner derzeitigen Firma hättest!
Wegen den Betriebsgeheimnis gibt es nur eine wichtige regeln das du die nicht nach deiner Kündigung weiter gibst!
Dzu gibt es keine allgemeingültige Regelung. Du kannst das nur in deinem Unternehmen erfragen.
Du wirst auf jeden Fall vertragsgemäß weiterbezahlt. Ob der Arbeitgeber dich freistellt, entscheidet er.
Schau in deinen Arbeitsvertrag, ob es da irgendeine Klausel gibt zum Arbeiten bei der Konkurrenz nach ausscheiden aus der Firma.
Wenn da nichts drin steht, kann dir dein Ag jetzt nachträglich auch nichts mehr verbieten.