Freistellung Feuerwehr/THW etc, bei ausländischem Arbeitgeber?


08.06.2023, 19:29

Ich wäre dann also Grenzgänger im 3-Ländereck: In Deutschland wohnen, Schweiz arbeiten

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Geht nur unter bestimmten Umständen/kommt auf den Arbeitgeber an 100%
Geht/habe gute Erfahrungen damit gemacht 0%
Geht nicht/habe keine guten Erfahrungen damit gemacht 0%
Hikker  08.06.2023, 19:40

Vor etwa einer Stunde lag die Schweiz ganz sicher noch in Europa. Hat sich daran etwas geändert? 😉😄😆

Mctoken001 
Fragesteller
 08.06.2023, 19:45

Stimmt, ich meine natürlich die europäische Union:)

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Geht nur unter bestimmten Umständen/kommt auf den Arbeitgeber an

Hallo Mctoken001,

ich würde da wirklich aufpassen. Ich kenne die Gesetze der Schweiz nicht, aber da es dort kein "THW" gibt wird es auch kein Gesetz darüber geben, es sei denn, es ist Allgemein gehalten.

Klär das mit dem Arbeitgeber UND deiner Regionalstelle ab! Das THW ist auch nur in Deutschland dazu verpflichtet den Arbeitsausfall dem Arbeitgeber zu kompensieren. Und wenn die Regionalstelle ja sagt, dann lass dir das wirklich schriftlich geben! ALso auch vom AG dass du dafür freigestellt wirst. Sonst gerätst du da womöglich zwischen die Fronten.

Interessehalber von meiner Seite aus: Welcher OV? Müsste ja im RB Biberach, Villingen-Schweningen, oder Freiburg sein. Ich hab ca. ne Stunde zu dem großen Teich im Süden :) Ich bin im FZ Log vom RB BC :)

Ben


Mctoken001 
Fragesteller
 08.06.2023, 19:52

Aktuell noch im OV Illingen/Saar. Ich habe jedoch familiäre Beziehungen im Grenzgebiet Basel (Lörrach/Weil am Rhein) und strebe schon länger an, mal in diese Richtung zu ziehen.

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Geht nur unter bestimmten Umständen/kommt auf den Arbeitgeber an

Hi,

Ich gehe aber mal stark davon aus, dass diese Regelung nicht unbedingt für das Ausland gilt, erst recht nicht für das nicht-europäische-Ausland.

Das würde ich so unterschreiben - ein Schweizer Arbeitgeber unterliegt schlicht nicht der deutschen Gesetzgebung.

Ist die Schweiz da vielleicht auch ein bisschen lockerer und stellt trotz nicht vorhandener Verpflichtung trotzdem frei?

Das sollte unbedingt mit dem jeweiligen Arbeitgeber vorab geklärt werden - eine allgemeingültige, verbindliche Regelung gibt es hier nicht. Es ist in diesem Sinne eine Einzelfallentscheidung.

Ich denke ja mal, dass die finanzielle Entschädigung für den (ausländischen) Arbeitgeber dennoch kein Problem sein dürfte.

Auch das sollte mit der zuständigen Stelle vorab geklärt werden.

Fazit

Ein Patentrezept gibt es hier nicht - letztendlich muss mit dem Arbeitgeber und der Leitungsebene des OV/Regionalstelle des THW geklärt werden, wie zukünftig Freistellung und Mitwirkung geregelt werden.

LG