Freistellung Feuerwehr/THW etc, bei ausländischem Arbeitgeber?
Hallo zusammen,
Ich strebe in Zukunft an, einer beruflichen Tätigkeit im (nicht-europäischen) Ausland (der Schweiz) nachzugehen. Da ich schon eine geraume Zeit ehrenamtlich beim THW engagiert bin und mir diese Tätigkeit doch ziemlich am Herzen liegt, wollte ich mal nachfragen, ob jemand von euch weiß, wie es diesbezüglich mit der Freistellung aussieht. Es heißt ja immer, egal ob FW oder THW: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer für gewisse Tätigkeiten(=z.B. Einsätze) freizustellen. Ich gehe aber mal stark davon aus, dass diese Regelung nicht unbedingt für das Ausland gilt, erst recht nicht für das nicht-europäische-Ausland.
Hat jemand von euch diesbezüglich mehr Informationen oder gar Erfahrungen? Ist die Schweiz da vielleicht auch ein bisschen lockerer und stellt trotz nicht vorhandener Verpflichtung trotzdem frei? Ich denke ja mal, dass die finanzielle Entschädigung für den (ausländischen) Arbeitgeber dennoch kein Problem sein dürfte.
Vielen Dank im voraus,
MT
Ich wäre dann also Grenzgänger im 3-Ländereck: In Deutschland wohnen, Schweiz arbeiten
Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen
Vor etwa einer Stunde lag die Schweiz ganz sicher noch in Europa. Hat sich daran etwas geändert? 😉😄😆
Stimmt, ich meine natürlich die europäische Union:)
2 Antworten
Hallo Mctoken001,
ich würde da wirklich aufpassen. Ich kenne die Gesetze der Schweiz nicht, aber da es dort kein "THW" gibt wird es auch kein Gesetz darüber geben, es sei denn, es ist Allgemein gehalten.
Klär das mit dem Arbeitgeber UND deiner Regionalstelle ab! Das THW ist auch nur in Deutschland dazu verpflichtet den Arbeitsausfall dem Arbeitgeber zu kompensieren. Und wenn die Regionalstelle ja sagt, dann lass dir das wirklich schriftlich geben! ALso auch vom AG dass du dafür freigestellt wirst. Sonst gerätst du da womöglich zwischen die Fronten.
Interessehalber von meiner Seite aus: Welcher OV? Müsste ja im RB Biberach, Villingen-Schweningen, oder Freiburg sein. Ich hab ca. ne Stunde zu dem großen Teich im Süden :) Ich bin im FZ Log vom RB BC :)
Ben
Aktuell noch im OV Illingen/Saar. Ich habe jedoch familiäre Beziehungen im Grenzgebiet Basel (Lörrach/Weil am Rhein) und strebe schon länger an, mal in diese Richtung zu ziehen.
Hi,
Ich gehe aber mal stark davon aus, dass diese Regelung nicht unbedingt für das Ausland gilt, erst recht nicht für das nicht-europäische-Ausland.
Das würde ich so unterschreiben - ein Schweizer Arbeitgeber unterliegt schlicht nicht der deutschen Gesetzgebung.
Ist die Schweiz da vielleicht auch ein bisschen lockerer und stellt trotz nicht vorhandener Verpflichtung trotzdem frei?
Das sollte unbedingt mit dem jeweiligen Arbeitgeber vorab geklärt werden - eine allgemeingültige, verbindliche Regelung gibt es hier nicht. Es ist in diesem Sinne eine Einzelfallentscheidung.
Ich denke ja mal, dass die finanzielle Entschädigung für den (ausländischen) Arbeitgeber dennoch kein Problem sein dürfte.
Auch das sollte mit der zuständigen Stelle vorab geklärt werden.
Fazit
Ein Patentrezept gibt es hier nicht - letztendlich muss mit dem Arbeitgeber und der Leitungsebene des OV/Regionalstelle des THW geklärt werden, wie zukünftig Freistellung und Mitwirkung geregelt werden.
LG