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Ja sie hat recht 33%
Nein sie hat nicht recht 33%
Anderes 33%

3 Stimmen

2 Antworten

Die Frage ist ob Sie einfach ins Haus gegangen ist oder reingelassen wurde. Wenn ersteres der Fall ist, dann, na ja, Versteh ich es. Hausfriedensbruch ist Hausfriedensbruch. Wenn ich einfach irgendwo reingehen und das Bad benutze regen sich die Bewohner auch auf. Wenn sie reingelassen wurde ist es ärgerlich aber blöd gelaufen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich denke Logisch, wie ein Normaler Mensch
Anderes

Die Story ist schon Jahre her...also es ist Jahre her, dass sich das wer ausgedacht hat. Das so nebenbei.

Und für so was, hat man eine Versicherung. Wer sich Gänsedaunenbettwäsche leisten kann, der sollte auch eine Versicherung bezahlen können.


WatashiWaStar 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 11:56

Du zahlst also in Versicherungen ein, damit es andere Zerstören?

lynnmary1987  03.10.2024, 11:57
@WatashiWaStar

Hinter "zerstören" liegt Absicht oder zumindest Fahrlässigkeit. Beides ist hier nicht der Fall denn die Gebärende hat es sich nicht ausgesucht unbedingt dort in diese Situation zu kommen. Und bei Absicht greift auch die Versicherung nicht mehr - es sei denn, man flunkert bei der Schadensmeldung. Aber davon gehen wir jetzt mal einfach nicht aus.