Wie findet Ihr das Gerichtsurteil?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

Gut 100%
Schlecht 0%
Weiß nicht 0%

1 Antwort

Gut

Etwas anzuhören, kann keine sanktionsfähige Handlung sein. Das letzte Mal,dass das bloße Anhören einer Nachricht oder Meinung bestraft werden konnte war im Dritten Reich, als man für Empfang der BBC als Wehrkraftzersetzer hingerichtet wurde. Wer nur zuhört, stimmt einer Meinung nicht zu .

qui tacet consentire videtur („wer schweigt, scheint zuzustimmen“), gilt nicht im Rechtsstaat.