Wie findet Ihr das Gerichtsurteil?
Die städtische Angestellte Simone Baum besuchte das Treffen zur »Remigration« in Potsdam und wurde dafür von der Stadt Köln fristlos gekündigt. Zu Unrecht, wie ein Gericht jetzt festgestellt hat.
Allein die Teilnahme an dem Potsdamer Treffen über »Remigration« rechtfertigt nach einem Gerichtsurteil noch keine außerordentliche Kündigung. Die von der Stadt Köln ausgesprochene Kündigung gegen Simone Baum, eine der Teilnehmerinnen des Treffens, sei unwirksam, entschied das Arbeitsgericht Köln.
Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Etwas anzuhören, kann keine sanktionsfähige Handlung sein. Das letzte Mal,dass das bloße Anhören einer Nachricht oder Meinung bestraft werden konnte war im Dritten Reich, als man für Empfang der BBC als Wehrkraftzersetzer hingerichtet wurde. Wer nur zuhört, stimmt einer Meinung nicht zu .
qui tacet consentire videtur („wer schweigt, scheint zuzustimmen“), gilt nicht im Rechtsstaat.