Wer kann die Heizung mehr aufdrehen?
19 Stimmen
6 Antworten
Für Bürgergeld-Empfänger gibt es einen Höchstbetrag, der übernommen wird. Alles darüber muss selbst bezahlt werden, was mit dem Existenzminimum fast nicht möglich ist.
Solche sinnlosen Fragen helfen den Menschen, die darauf angewiesen sind absolut nicht weiter. Es gibt einen Höchstbetrag, darüber muss man selbst zahlen.
Dreht der Bürgergeldempfänger zu Doll auf zahlt das Amt nicht mehr alles. Es gibt nur ein bestimmten Satz den das Amt nach zahlt. Von da her her fehlt die antwortmöglichkeit ,keiner,.
Wieder mal ein Hetzbeitrag!
Mit Mindestlohn hat man immer mehr Geld als mit Bürgergeld. Und mit Bürgergeld wird teils so wenig als angemessen angesehen, daß der Betrag nicht mal reicht, wenn man die Heizkörper immer auf 0 hat. Man könnte dann in einen Rechtsstreit gehen, aber wie willst Du nachweisen, daß Heizung immer auf 0.
Meine Mutter (Nichtbürgergeldempfängerin) hat sogar für eine Heizung, die abgeklemmt war, damit die nicht immer anging bei niedrigen Temperaturen Verbrauchskosten bezahlt! obwohl Heizung abgeklemmt, weil die Röhrchen zeigten Verbrauch an. Vielleicht gibt es heute bessere Zähler- keine Ahnung!
Ich selbst (Nichtbürgergeldempfängerin) habe das enorme Glück, wirklich für meine Heizkosten alleine verantwortlich zu sein und die wirklich selber bestimmen zu können, aber das haben Bürgergeldempfänger oft nicht. Die können nicht selten bei ausgeschalteter Heizung höhere Heizkosten haben als ich und wenn das nicht als angemessen angesehen wird: Pech gehabt.
Ich selbst habe Kosten von ca 500€ im Jahr- o.k. heize ziemlich wenig, aber ich kann es immerhin beeinflussen!
Also in Österreich kann das jeder. Entweder man verdient sowieso genug oder bekommen Heizkostenzuschuss oder Wohnbeihilfe.