Stimmt das wirklich, dass man nach bestandener Fahrprüfung den Führerschein nicht mehr direkt im Auto bekommt?! Also dass erst später beim TÜV abholen muss?!

Nein 67%
Ja 33%

3 Stimmen

6 Antworten

Regional unterschiedlich.

Wichtigste Vorraussetzung ist natürlich, dass das Mindestalter erreicht ist.

Ich hatte schon beide Varianten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Früher A, BE, CE, jetzt BE auf Space Drive (Handgas)

Das ist regional unterschiedlich. Teilweise bekommst du deinen Führerschein oder die BF17-Bescheinigung direkt nach dem Bestehen vom Prüfer, mal bekommst du eine Prüfbescheinigung mit der du den Führerschein dann im Amt abholen musst.

Deine Fahrschule weiß garantiert, wie es in deiner Region ist.

Normalerweise, sofern du das Mindestalter bei bestehen der Prüfung erreicht hast, wird dir auch gleich der Führerschein ausgehändigt (regionale Unterschiede können natürlich auch sein).

Bei mir was es ein bisschen anders. Das Mindestalter hatte ich damals bereits erreicht, aber da ich noch parallel den Motorradführerschein gemacht habe, habe ich erstmal "nur" eine bestätigung über das bestehen der praktischen Prüfung (Auto) erhalten. Mit dieser Bestätigung musste ich zur Fahrerlaubnisbehörde und mir einen "temporären" Führerschein ausstellen lassen den ich bis zum bestehen des Motorradführerscheins nutzen konnte.

Meist ist das so,aber nicht beim tüv sondern beim Straßenverkehrsamt musst du den abholen

Ja

Damals gab es den gleich mit, heute nicht mehr. Heute gibt es eine vorläufige Bescheinigung und erst späten den richtigen Führerschein.

Woher ich das weiß:Recherche