7 Antworten
Ja klar 👍
Der Bundesverfassungsgerichtshof hat 2021 schon ein Machtwort gesprochen, und zwar in Österreich und Deutschland.
Das Recht zu Leben impliziert auch das Recht zu sterben. Stell dir vor, du müsstest wie Michael Schumacher (mit weniger Kohle) leben. Das grenzt an Folter!
Wenn jemand sterben will und krank ist, dann sollte dies möglich sein. Viele Länder (z.b. Schweiz, Niederlande usw.) machen es vor.
Es muss nur vor Missbrauch geschützt werden.
Man sollte die derzeitige Regelung noch einmal verfassungsrechtlich prüfen. Jedes Tier wird erlöst.
LG 👍
Finde ich schon - die meisten Betroffenen wollen ja nicht aus Jux und Dollerei aus dem Leben scheiden…
Ist es doch, zumindest in der Schweiz.
Auf jeden Fall
Damit nicht aus leid heraus unrecht gehandelt wird und sich niemand trotz dem Folgen seiner Moral strafbar macht
Warum nicht, wäre für jeden freiwillig