Sollte man auch mit GEWALT gegen Neonazis vorgehen?
19 Stimmen
7 Antworten
Gewalt darf nur zum Schutz oder zur Verteidigung eingesetzt werden.
Das ist eine Ausrede. Jemanden für etwas zu bestrafen das er noch nicht begangen hat (und auch nicht plant) ist nichts von beidem.
Kommt auf den Kontext an.
Sollte der Staat alle ihm zur Verfügung stehenden rechtssaatlichen Mittel nutzen um sein Gewaltmonopol auch wörtlich durchzusetzen?
Ja.
Sollte sich ein Mensch, dem akut Gewalt angetan wird dagegen wehren und bei Bedarf Gewalt anwenden?
Ja, absolut (Notwehr).
In einem anderen Kontext, nein!
Ich vermisse es als man Nazis noch von der Küste aus bombardiert und getötet hat und bin froh über jeden getöteten deutschen Soldaten / SS-Mann, etc. im zweiten Weltkrieg.
Ja, 100% bevor wir sie wieder an der Macht haben, wehrt den Anfängen.
Eventuell wehren die sich aber, was dann?
"Das Schicksal von Nazis ist mir komplett gleichgültig; ob sie hungern, frieren, bettnässen, schlecht träumen usw., geht mich nichts an. Was mich an ihnen interessiert, ist nur eins: daß man sie hindert, das zu tun, was sie eben tun, wenn man sie nicht hindert: die bedrohen und nach Möglichkeit umbringen, die nicht in ihre Zigarrenschachtelwelt passen. Ob man sie dafür einsperrt oder ob sie dafür auf den Obduktionstisch gelegt werden müssen, ist mir gleich, und wer vom Lager (für andere) träumt, kann gerne selbst hinein." (Wiglaf Droste)
Ist Präemption Schutz oder Verteidigung?