4 Antworten

Es gibt bereits eine Wahlbehörde und auch die Polizei darf solche Meldungen nicht ignorieren. Warum also eine unregulierte 'Meldestelle', die keine rechtlichen Befugnisse hat?

Woher ich das weiß:Hobby – Vor und nach der Wahl sind inäqual!
Nein

Für einen Betrug nach § 263 StGB ist die Polizei/Staatsanwaltschaft zuständig.

Ansonsten haben Abgeordnete eines Parlamentes ein freies Mandat (Art. 38 GG), sind also völlig frei in ihren Entscheidungen. Kontrolliert werden sie durch das Volk in Form von Wahlen.

Nein

Ich kenne Wahlbetrug, wofür es übrigen schon Institution gibt.

Was soll den Wählerbetrug sein? Erschließt sich mir nicht, daher nein.

Im Übrigen: Was hat der Link eines Artikels von 2022 über Meldestellen unter anderem zu Querfeindlichkeit und Rassismus mit deiner Meldestelle zu tun?

für Fritzes Aussagen >>> vor <<< der Koalitionsbildung ? 🤔🤨