Kann man Anzeige erstatten wenn ungewollt Haare berührt werden? (Meine andere Frage)

Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen

Ja 36%
Nein 36%
Andere 27%

6 Antworten

Nein

Letztendlich kann jeder, unabhängig vom Grund, eine Strafanzeigen stellen.

Du fragst dich wohl eher, ob daraus etwas wird.

Nein, daraus wird nichts.


Still  21.07.2024, 06:01
unabhängig vom Grund, eine Strafanzeigen stellen.

Was bitte soll "unabhängig vom Grund" bedeuten?! Der Grund für eine Strafanzeige MUSS eine Straftat sein!

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SoIid  21.07.2024, 09:14
@Still

Eine Strafanzeige kann jeder stellen, unabhängig davon, ob es sich beim Sachverhalt letztendlich wirklich um eine Straftat gehandelt hat oder nicht. Deswegen kann theoretisch jeder jeden wegen jeder Kleinigkeit anzeigen. Das meinte ich mit "unabhängig vom Grund".

Eine Strafanzeige, oder umgangssprachlich einfach nur Anzeige, ist lediglich die Mitteilung des Verdachts einer Straftat an die Strafverfolgungsbehörden.

Was dann daraus gemacht wird und ob es wirklich am Ende eine Straftat darstellt, entscheiden die Strafverfolgungsbehörden.

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Andere

Gesetze sollen das miteinander regeln.

Das Berühren deiner Haare fällt minimal in unsere Rechtsordnung, da sie in der Tat zu deinem Körper gehören und daher für andere tabu sind.

Aber deshalb wird niemand bestraft und der Freiheit entzogen!

Du könntest am ehesten versuchen, deinen "Schmerz und Schaden" mit einer Klage versilbern zu lassen. Wie lächerlich du dir dabei vorkommst, darfst du selbst bestimmen.

Andere

Guten Tag!

Anzeige erstatten ist immer möglich, unabhängig vom Sachverhalt. Allerdings ist es zweifelhaft, dass der vorliegende Fall, den Sie hier dargestellt haben, für eine Verurteilung ausreicht. Denkbar wäre hier

  • eine Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB
  • eine Nötigung nach § 240 Abs. 1 StGB
  • sexuelle Belästigung nach § 184i Abs. 1 StGB.

Ersteres ist abzulehnen. Eine Körperverletzung muss schon eine gewisse ,,Erheblichkeit" erreichen, damit der Straftatbestand verwirklicht ist. Beim Anfassen der Haare wird das nicht ausreichen. Die Nötigung verlangt Gewalt oder eine Drohungshandlung. Das ist hier ebenfalls beides abzulehnen. Auch stellt die Berührung der Haare keine Berührung in sexuell bestimmbarer Weise nach § 184i Abs. 1 StGB dar. Es müsste schon mehr als eine körperliche Berührung und sexuell motiviert sein, reicht somit für eine Strafbarkeit nach der benannten Vorschrift nicht aus.

Fazit: Eine Anzeige würde somit ins Leere gehen und eine Verfahrenseinstellung zur Folge haben.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Andere

Du kannst theoretisch wegen jeder noch so kleinen Bagatelle eine Anzeige erstatten. Auch wenn dich eine Person draußen dich schief angesehen hat weil ihm die Sonne in die Augen schien, und du den Blick als beleidigend empfunden hast.

Allerdings musst entweder damit rechnen das die Polizei auf der Wache, dich wegen sowas nicht für voll nehmen wird oder angenommen es kommt zu einer Anzeige wird sowas in der Regel schnell eingestellt, da dieser Sachverhalt kein öffentliches Interesse auf sich zieht, da es sich um eine völlige Belanglosigkeit handelt.

Zumal ich auch denke das die Polizei und die Staatsanwaltschaft besseres und wichtigeres zutun haben, als sich mit so einem Mumpitz rumzuschlagen.

Hätte man der Person allerdings die Haare gewaltsam rausgerissen und die geschädigte Person hätte dadurch ernsthafte Verletzungen erlitten, beispielsweise offene Wunden, dürfte die Sache ganz anders aussehen, da es sich um Körperverletzung handelt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Befasse mich viel mit dem Thema Recht.
Ja

Ja, die Polizei wird sich freuen.