Passiert halt. Du hast ja noch 15 weitere Bundesländer+ Bundespolizei.

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Nein, ist man nicht. Aus Erfahrung kann ich dir nur raten, deinen eigen Weg zu gehen.

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Dann kannst natürlich diese Strecke angeben nach §9(1) S.3 Nr.4 S.4 EstG.

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Mir ist persönlich 💩egal, ob mich Leute grüßen oder nicht. Wenn mich jemand grüßt, grüße ich aus Höflichkeit zurück.

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Man wird nicht zum Mann, indem man eine Freundin hat.

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Ich lege darauf keinen Wert. Wenn mich eine Person zuerst grüßt, dann grüße ich aus Höflichkeit zurück.

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Eine Anzeige macht nur Sinn, wenn ihr auch den Namen von ihm habt.

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