Kann ich einen wegen „Nazi“ anzeigen

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Ja klar 69%
Andere Antwort 23%
Nein,ist seine Meinung 8%

6 Antworten

Andere Antwort

Könntest du, aber was soll das bringen?

Den Aufwand würde ich mir und den Polizisten, die die Anzeige bearbeiten müssten, ersparen, weil das Ganze höchstwahrscheinlich sowieso ins Leere laufen wird. Ich würde es ignorieren und fertig.

Ja klar

Anzeigen kannst du .. aber ob das zu einer Anklage führt ist eher unwahrscheinlich.

Vielleicht wird der Beschuldigte befragt und hat eine Screenshot von etwas volksverhetzendem, oder verherrlichendes einer verbrecherischen Ideologie ... dann geht der Schuss nach hinten los ....

Ja klar

Anzeigen kannst du das natürlich, du kannst so ziemlich alles zur Anzeige bringen. Was daraus dann wird?

Ich denke da greift sowas hier:

Bezüglich der Bezeichnung als „Nazi“ gibt es mehrere meist jedoch zivilrechtliche Urteile. Zum Teil wird von den oberen Gerichten die Bezeichnung als „Nazi“ tatsächlich als geschützte Meinung angesehen. Vor allem in den Fällen, wo jemand dem rechten Spektrum zuzuordnen ist ( OLG Thüringen, Urteil vom 27. August 2009, Az. 1 U 635/08). Ferner wird häufig berücksichtigt, dass es sich bei der Bewertung als „Nazi“, also der Zuordnung zum rechten Spektrum, regelmäßig um eine subjektive Einordnung handelt und zwar in einer gesellschaftlich wichtigen Frage ( OLG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 1991, Az. 3 U 22/91).

Jan Delay bezeichnet Heino als Nazi – ist das eine Straftat? - Strafrecht Blog RA Böttner (strafrecht-bundesweit.de)

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jugendtagen verfolge ich täglich die politische Welt
Andere Antwort

Zur Anzeige kannst Du alles und jeden bringen. Nur beweisen musst Du auch, und nicht nur behaupten, wie Dich jemand nennt.

Andere Antwort

Das kommt natürlich auf den ganz konkreten Kontext und die Formulierung an.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – KEIN Jurist, nur ein interessierter Laie