Ist es normal das der Arbeitgeber das Urlaubsgeld, Erholungspauschale nennt und verlangt das dieses Geld nur für den Zweck benutzt werden soll?

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5 Antworten

Nein

Der Norm entspricht es kaum, es ist jetzt aber auch nicht grundsätzlich verwerflich (aber ja...Nachweiskonstellation sehr fraglich)


HalloDu597  29.08.2024, 11:30
Nachweiskonstellation sehr fraglich

Ist es nicht.

Erholungsbeihilfe ist - im Gegensatz zum Urlaubsgeld - zweckgebunden.

Arbeitgeber, die das auszahlen, müssen beim Finanzamt diese Zweckgebundenheit auch nachweisen. Und das durch Belege der Mitarbeiter, denen diese Leistung ausbezahlt wurde.

https://www.billomat.com/magazin/erholungsbeihilfe-statt-urlaubsgeld-vor-und-nachteile/

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Anderes

Die Details dazu sind sicherlich im Tarif- bzw. Arbeitsvertrag geklärt.


Moewe4 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 21:55

Nein, diese Zahlung gab es in diesem Jahr zum ersten mal.

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Pixelated  28.08.2024, 21:56
@Moewe4

Aber auch dazu wird es sicherlich eine Zusatzvereinbarung geben, oder?

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Pixelated  28.08.2024, 21:59
@Moewe4

Wenn dort nicht zu einer Zweckbindung steht, sehe ich dafür keine Grundlage für deinen Arbeitgeber, einen Verwendungszweck dafür festzulegen.

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Ja

Dein Arbeitgeber hat wohl die Art der Zuwendung geändert.

bezüglich dieser neuen Zuwendung verhält er sich im „normalen“ Rahmen und macht dir nichts vor, ja.

wie ich das verstehe, bekommst du jetzt gar kein Urlaubsgeld mehr, sondern eben diese Erholungspauschale.

das ist nicht das gleiche und unterscheidet sich voneinander.

ein Blick in Google genügt:

Erholungspauschale ist ein Synonym für die sog. erholungsbeihilfe.

https://www.buchhaltungsbutler.de/wiki/erholungsbeihilfe/#:~:text=Sowohl%20bei%20der%20Erholungsbeihilfe%20als,ist%20die%20Zweckgebundenheit%20der%20Erholungsbeihilfe..

Ich habe mich darüber lustig gemacht und gefragt ob ich das auch noch mit Fotos belegen muss.

besser hättest du das nicht getan. Siehe nämlich hier:

….Zudem muss sie auch wirklich für einen Erholungsurlaub genutzt werden, was anhand von Rechnungen oder Reservierungsbestätigungen nachgewiesen werden kann. Außerdem muss ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Auszahlungszeitpunkt und dem Urlaub bestehen. 

(Quelle: https://www.lofino.de/blog/eine-alternative-zum-urlaubsgeld/)

die Erholungspauschale ist - im Gegensatz zum Urlaubsgeld - also wirklich zweckgebunden und diese zweckgebundene Auszahlung muß auch nachgewiesen werden.

Ich vermute, daß er "tricksen" will.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Ja

Ich kenne das so.

Aber es wird nicht irgendwie kontrolliert 😉. Wie denn auch?