Ist Abtreibung Mord?

Das Ergebnis basiert auf 36 Abstimmungen

Nein 72%
Ja 19%
Kommt drauf an 6%
Anders 3%

11 Antworten

Ja

Die mutwillige Tötung eines Menschens ist immer Mord, egal wie alt oder jung.

Nein

Für Mord muss es es ein lebendiges, bewusstseinsfähiges, geborenes Kind sein.

Selbst absichtliche, grausame und grundlose Tötung von Tieren ist ja kein Mord.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bi yourself 🏳️‍🌈

xxHistoryxx  25.06.2024, 18:03

Man kann auch ein ungeborenes Kind ermorden. Z.B. aus Mordlust.

Der Vergleich mit Tieren ist zudem etwas geschmacklos.

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Elli113  25.06.2024, 20:20
@xxHistoryxx
Man kann auch ein ungeborenes Kind ermorden. Z.B. aus Mordlust

Nein, kann man nicht.

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xxHistoryxx  25.06.2024, 20:28
@Elli113

Doch. Es ist ein Mord, auch wenn er in diesem Fall nicht tatbestandsmäßig i.S.v. § 211 StGB ist.

Pränatale Schädigungen hat der Gesetzgeber nämlich abschließend in §§ 218 ff. BGB geregelt.

Aber an der Wertung, dass ein faktischer Mord vorliegt, ändert das dennoch nichts.

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Elli113  25.06.2024, 21:35
@xxHistoryxx

Wie kommst du zu dieser Wertung, wo du doch einen Satz vorher noch korrekt dargelegt hast, dass eine Abtreibung den Tatbestand von § 211 StGB nicht erfüllt? 

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xxHistoryxx  25.06.2024, 21:39
@Elli113

Weil es bei den strafrechtlichen Tatbeständen vorrangig nur um die Strafbarkeit geht.

Wertungsmäßig liegt aber dennoch ein Mord vor.

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Loka95  25.06.2024, 22:35
@xxHistoryxx

Ich finde es etwas frech es als Fakt darzustellen, dass Abtreibung Mord sei, Tiere abschlachten aber was völlig anderes sei. Obwohl die, im Gegensatz zu einem Fötus, Schmerzen und Angst spüren.

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xxHistoryxx  25.06.2024, 22:38
@Loka95
Ich finde es etwas frech es als Fakt darzustellen, dass Abtreibung Mord sei, 

Kann, muss nicht.

Tiere abschlachten aber was völlig anderes sei. 

Ist es auch. Wenngleich es ebenfalls nicht legal ist, ein Tier aus keinem vernünftigen Grund zu töten.

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Loka95  25.06.2024, 22:40
@xxHistoryxx

Deine Meinung darfst du selbstverständlich gerne haben. Aber du solltest Fakten und Meinungen trennen.

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Elli113  26.06.2024, 00:14
@xxHistoryxx
Wertungsmäßig liegt aber dennoch ein Mord vor.

Nach der Wertung von wem? Dir?

Jedenfalls nicht nach Wertung des Gesetzgebers, der einen eindeutigen Unterschied zwischen Straftaten gegen Geborene und Straftaten gegen Ungeborene macht.

Und damit ist es dann nur noch deine eigene Meinung und eben KEIN Fakt.

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xxHistoryxx  26.06.2024, 02:11
@Elli113

Der Gesetzgeber unterscheidet bei pränatalen Schädigungen nicht zwischen Totschlag und Mord, sondern fasst dies in § 218 StGB zusammen.

Würde man hypothetisch Mord i.S.v. § 211 StGB legalisieren, würde das nichts daran ändern, dass Mord begangen wird.

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Elli113  26.06.2024, 07:42
@xxHistoryxx

Völliger Unsinn. Abtreibung bleibt per definitionem eine Abtreibung und ist weder Totschlag noch Mord.

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Elli113  26.06.2024, 09:24
@xxHistoryxx

Dann also Schwangerschaftsabbruch.

Es ist, was es ist: das Abbrechen einer Schwangerschaft. Kein Mord und auch kein Totschlag.

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Anders

Nicht immer Mord, sondern zumindest Totschlag – in Grenzen des StGB aber gerechtfertigt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaft

Elli113  25.06.2024, 20:24

Puh.

Für einen angeblichen Jurastudenten eine ziemlich blamable Antwort.

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xxHistoryxx  25.06.2024, 20:25
@Elli113

*Examinierten Juristen

Für so einen sehr schwerwiegenden Vorwurf ist Dein Kommentar aber ziemlich unbegründet.

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Elli113  26.06.2024, 00:11
@xxHistoryxx
Nicht immer Mord, sondern zumindest Totschlag

Falsch. Eine Abtreibung ist eine Abtreibung und weder Mord noch Totschlag. Immer.

in Grenzen des StGB aber gerechtfertigt.

Als angeblicher Jurist müsstest du nun wirklich besser wissen, was strafrechtlich gesehen eine Rechtfertigung ist und was nicht.

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xxHistoryxx  26.06.2024, 02:19
@Elli113
Falsch. Eine Abtreibung ist eine Abtreibung und weder Mord noch Totschlag. Immer.

Deshalb stehen die §§ 218 ff. StGB auch in dem Abschnitt „Straftaten gegen das Leben“.

Als (…) Jurist müsstest du nun wirklich besser wissen, was strafrechtlich gesehen eine Rechtfertigung ist und was nicht.

§ 218a Abs. 2, 3 StGB in diesem Fall, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

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Nein

Sonst würde es ja auch so bestraft.

Nein

Es gibt auch das Recht eines jeden über seinen eigenen Körper bestimmen zu können. Dazu gehört auch das Selbstbestimmungsrecht der Frau, und der Fötus ist ein Teil von ihr. Nur von ihr und sonst niemandem. Wer erhebe sich darüber, einer Frau vorzuschreiben, was sie mit sich zu tun und zu lassen hat? Wenn es eine Steigerung von "Intimität" gibt, dann ist es wohl genau diese Gegebenheit. Da hat sich niemand einzumischen. Auf der anderen Seite ist es werdendes Leben, deswegen ist die aktuelle, gesetzliche Regelung mMn ein guter Kompromiss.