"Ich habe 9 Jahre Kündigungsfrist!" - Kann das wirklich sein, oder erzählt unser Nachbar Scheiße?
Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Mietverhältnisse können bis zu 10 Jahre Kündigungsfrist haben, wenn die Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und veräußert werden, falls die Immobilie in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt, vgl. § 577a Abs. 2 BGB.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/heurekaforyou/1508799112724_nmmslarge__193_29_523_523_618b0d4bca1a805a59d51a4f2f3dcbb3.png?v=1508799113000)
Wahrscheinlich ist die von einer 9-monatigen Kündigungsfrist beim Mietvertrag die Rede.
Voraussetzung ist jedoch, dass das Mietverhältnis bereits seit 12 Jahren besteht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/heurekaforyou/1508799112724_nmmslarge__193_29_523_523_618b0d4bca1a805a59d51a4f2f3dcbb3.png?v=1508799113000)
Betriebszugehörigkeit / Kündigungsfrist
Betriebszugehörigkeit: 20 Jahre
Kündigungsfrist: 7 Monate zum Monatsende
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Familiengerd/1646065186646_nmmslarge__53_0_1066_1066_c14fd2c7708ab91bf1a931507688b11b.jpg?v=1646065187000)
Ich kenne die Fristen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 622 "Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen".
Arbeitsvertraglich dürfen davon abweichend aber längere Fristen vereinbart werden, tarifvertraglich auch kürzere.
Konkret zur Frage siehe meine eigene Antwort.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/heurekaforyou/1508799112724_nmmslarge__193_29_523_523_618b0d4bca1a805a59d51a4f2f3dcbb3.png?v=1508799113000)
siehe "Themen zum Beitrag".
Es gibt insgesamt 11 Themen zum Beitrag.
Arbeitsvertraglich dürfen davon abweichend aber längere Fristen vereinbart werden, tarifvertraglich auch kürzere.
Das stelle ich auch nicht infrage.
Allerdings würden diese individuellen Vereinbarungen sich auch im Arbeitsvertrag stehen, oder?
Da es jedoch um einen Nachbarn geht, tippe ich jedoch auf allgemein gütige Kündigungsfristen.
Abgesehen davon ist es doch sehr oft so, dass sich andere über alles Mögliche Gedanken machen. Nur der Person um die es ja eigentlich geht und etwas sagen müsste, ist letztendlich alles egal.
Aber das weißt du bestimmt auch selber.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Desparativum/1704749201016_nmmslarge__156_0_261_261_beb18823dcb46f03c1cbd3c1a66c04ff.jpg?v=1704749201000)
Mir fiele hierzu spontan § 622 BGB, namentlich "Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen", ein, bei dem eine Kündigungsfrist von sieben Monaten zum Ende des Kalendermonats bei einem Arbeitsverhältnis, welches 20 Jahre bestanden hat, angesetzt wird.
Selbstverständlich gibt es hier noch Spielraum, sprich Abweichungen, aber neun Jahre Kündigungsfrist erscheinen mir nicht praktikabel.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Familiengerd/1646065186646_nmmslarge__53_0_1066_1066_c14fd2c7708ab91bf1a931507688b11b.jpg?v=1646065187000)
aber neun Jahre Kündigungsfrist erscheinen mir nicht praktikabel
Zwar ist es so, aber es gibt Arbeitsverträge mit mehrjährigen Bindungsfristen mit eigener Kündigungsregelung.
Siehe dazu meine eigene Antwort.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Dg31one/1649436564709_nmmslarge__2420_1805_692_692_56e694356aca8d2f91250df81e547cfb.jpg?v=1649436565000)
Es gibt durchaus Kündigungsfristen die einige Monate bis hin zu einem halben Jahr andauern können.
9 Jahre erscheint mir allerdings als ganz utopisch! Das ist ja fast ein ganzes Jahrzehnt. So eine lange Kündigungsfrist ist ziemlich unrealistisch und unzumutbar.
Im Arbeitsvertrag kann zwar vieles drin stehen, angenommen es stimmt das im Arbeitsvertrag deines Nachbarn sowas drin steht. Allerdings würde so eine ewig lange Kündigungsfrist vor keinem Arbeitsgericht als gültig anerkannt werden, sollte es zu einem Streitfall kommen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Familiengerd/1646065186646_nmmslarge__53_0_1066_1066_c14fd2c7708ab91bf1a931507688b11b.jpg?v=1646065187000)
So eine lange Kündigungsfrist ist ziemlich unrealistisch und unzumutbar.
Zwar ist es so, aber es gibt Arbeitsverträge mit mehrjährigen Bindungsfristen mit eigener Kündigungsregelung.
Siehe dazu meine eigene Antwort.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Selbst wenn er einen Arbeitsvertrag hätte, wo das so drin steht, würde die gesetzliche Kündigungsfrist im Streitfall greifen, weil 9 Jahre für eine Partei definitiv unzumutbar wäre.
Nicht alles, was im Arbeitsvertrag steht, ist auch im Streitfall gültig.
Es handelt sich um ein Arbeitsverhältnis - siehe "Themen zum Beitrag".