Ging hier die Deutsche Polizei zu weit , bei diesem Grabscher

Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen

Nein alles richtig gemacht 83%
Ja! sowas gehört sich nicht, es hatte böse ausgehen können 8%
Anderes 8%

5 Antworten

Anderes

Ich kenne jetzt die genauen Hintergründe nicht, was genau passiert ist.

Aber wenn die Person nur einmal jemanden "angegrapscht" hat, ist das Rammen mir einem Streifenwagen definitiv nicht verhältismäßig und somit auch nicht rechtmäßig!

Wobei das von dem Polizeirecht im jeweiligen Bundesland abhängt.


peti12314  03.08.2024, 17:43

Ehrlich gesagt, bezweifel ich, ob es hier überhaupt ein bewusstes "rammen" gegeben hat.

Als der Fahrer des Streifenwagens eine einwandfreie Sicht auf den fliehenden Täter gehabt hat, fuhr dieser noch auf dem Gehweg.

Der Streifenwagen ist abgebogen um ihm parallel zu folgen, während er mit dem E-Scooter über den Gehweg geflohen ist. Der Streifenwagen wollte meiner Einschätzung nach möglichst nah an den Gehweg heranfahren. Was kann die Polizei dann dafür, wenn der fliehende Täter meint grob verkehrswidrig vom Gehweg einfach auf die Straße zu ziehen?

Das sieht für mich eher nach einem Verkehrsunfall aus welcher hauptsächlich durch das Fehlverhalten des E-Scooter Fahrers verursacht wurde.

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SevSnape  03.08.2024, 17:45
@peti12314

Da hast du auch wieder Recht. Habs mir gerade nochmal angeschaut und das schaut tatsächlich eher wie ein Versehen aus.

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iq1000  03.08.2024, 17:28

Ich gebe dir vollkommen Recht, wenn da nicht die Flucht gewesen wäre. Ich bin mir sicher es gab Aufforderungen zum halten.

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SevSnape  03.08.2024, 17:44
@iq1000

Hm, ja es gab bestimmt eine Aufforderung anzuhalten. Und somit ist der unmittelbare Zwang mit Sicherheit auch rechtlich zulässig. Aber jemanden so umzufahren ist ja fast schon so zu bewerten wie ein Schusswaffengebrauch. Und der ist in dem Fall nur rechtlich zulässig, wenn die Person ein Verbrechen begangen hat ( meines Wissens ist die sexuelle Belästigung ein Vergehen), oder wenn sie ein Vergehen begangen hat und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person eine Waffe oder ähnliche Gegenstände mit sich führt.

Aber ob da noch was anderes passiert ist bzw. ob die Person was dabei hatte, kann ich jetzt nicht sagen.

Aber wie geschrieben, dabei geht es um den Schusswaffengebrauch. Der wäre rechtlich nicht zulässig gewesen. Das Rammen scheitert einzig und alleine an der Verhältnismäßigkeit, wobei das auch wieder eine Sache der Auslegung ist und auch irgendwie begründet werden kann (Es wurde oft genug angedroht, nur leicht gerammt, niedrige Geschwindigkeit, etc.)

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PolNRW93  03.08.2024, 18:15
@SevSnape
Aber jemanden so umzufahren ist ja fast schon so zu bewerten wie ein Schusswaffengebrauch

Nein. Wenn man es schafft, eine Person so leicht zu touchieren, dass sie vom Roller fällt, ohne sich Verletzungen zuzuziehen, kann man das nicht mit einem Schusswaffengebrauch vergleichen. Auch nicht fast.

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SevSnape  03.08.2024, 23:12
@PolNRW93

Ja klar, wenn ich das schaffe. Aber kann ich das so genau einschätzen? Eher nicht. Ich muss immer damit rechnen, dass die Person verletzt wird.

Aber deshalb habe ich ja auch gesagt, dass es nicht so zu bewerten ist, somit rechtlich zulässig wäre, vorausgesetzt es ist verhältnismäßig. Das ist aber bei einem Rammen schwieriger zu bewerten als bei einem einfachen "tackeln". Und somit hab ich hohe Vorraussetzungen, bei denen man sich eben am Schusswaffengebrauch orientieren kann.

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Rechtlich betrachtet wird man sehen.

Persöhnlich: Alles richtig gemacht! Und genau so muss es weiter gehen!

Da gibt es zu viele vielleicht, wenn, hätte. Wer weiß denn schon, ob das Video wirklich authentisch ist?

Nein alles richtig gemacht

Ohne ein doofes YT dafür öffnen zu müssen- ich kenne den Vorfall. Ja, alles richtig gemacht. Es war zu befürchten, dass der Triebtäter sonst entwischt. Und die Botschaft, die dadurch verbreitet wird, ist auch leicht verständlich.

Nein alles richtig gemacht

W´´er sich schuldig macht muss mit allem rechnen. Vor allem wenn man abhauen ´´ und nicht hören will. :)