Fahrlässige Tötung: Kann das wirklich strafbar sein, wenn jemand beim Weg zum Telefon die Treppe runter stürzt, und der Anrufer nur einen Scherz-Anruf machte!?

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Ja 0%

6 Stimmen

4 Antworten

Nein

Nein, es mangel beim Anrufer schlicht an einer Fahrlässigkeit.

Nein

Guten Tag!

Ich bezweifle, dass dem Anrufer ein Fahrlässigkeitsvorwurf zur Last gelegt werden kann. Er macht sich zwar Gedanken darüber, dass jemand den Telefonhörer abnimmt, nicht jedoch darüber, über welchen Weg. Der Scherz-Anruf ändert hieran nichts.

Mangels fahrlässiges Handeln scheidet eine fahrlässige Tötung nach § 222 StGB hierbei aus.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Nein

Das ist einfach nur ein Unfall, keinesfalls ein Tötungsdelikt.

Nein

Der Anrufer kann nichts dafür