Kommt man wegen Fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr sofort in U-Haft?

2 Antworten

Nein, normalerweise kann man erstmal nach Hause gehen und es wird Ermittelt was genau geschehen ist. Dann kommt erst die Verurteilung und die Strafe. In meisten Fällen gibt es eine Geldstrafe oder Haftstrafe auf Bewährung. In Extremfällen kommt eine Gefängnisstrafe.

Normalerweise nicht, außer es besteht ein Haftgrund (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Reisengern 
Beitragsersteller
 10.01.2022, 22:02

Aber dass ist ein tötungsdelikt

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Jurist354  11.01.2022, 06:00
@Reisengern

Ja, aber trotzdem gilt § 112 StPO. Fahrlässige Tötung ist auch nicht in § 112 Abs. 3 oder § 112a StPO genannt.

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