Ex-Kumpel will Gutschein zurück?
Ein Kumpel hat mir vor drei Jahren einen Gutschein geschenkt – ohne Ablaufdatum, aber er kann nur in einem bestimmten Geschäft in seiner Heimatstadt (ca. zwei Stunden entfernt von mir) eingelöst werden. Inzwischen haben wir die Freundschaft einvernehmlich beendet. Jetzt sagt er, er möchte den Gutschein zurückhaben, weil er sonst quasi dem Geschäft ein Geschenk gemacht hätte - falls ich ihn nicht mehr einlöse - und nicht mir.
Was meint ihr dazu: Verständlich oder eher schräg, weil "geschenkt ist geschenkt"? Gerne mit Begründung und nicht einfach nur tippen.
Seid doch so lieb und schreibt bitte was dazu, 8 Stimmen bringen mir wenig wenn ich nicht weiß, wieso ihr so denkt :)
28 Stimmen
11 Antworten
Kommt drauf an. Man muss ja nicht unbedingt (bspw.) 100€ verschenken. Falls du ihn nicht einlöst, kann ich seine Forderung zumindest in Teilen nachvollziehen.
Sag ihm einfach, dass er bereits eingelöst wurde. Fertig. Kann er eh nicht kontrollieren.
Wenn kein Verfallsdatum drauf steht, ist der Gutschein grundsätzlich nur 3 Jahre gültig. Ab dann ist es Kulanz des Geschäfts
Anscheinend läuft der nicht ab. War meine Angabe. Mehr weiß ich auch nicht.
Wurde mir tatsächlich aber doch erst 2023 geschenkt.
Ich würde erst mal probieren, ob der Gutschein überhaupt noch eingelöst werden kann (Anruf oder Email genügt).
Wenn du ihn nicht selbst einlöst - warum willst du ihn dann nicht zurückgeben? Wäre doch in Ordnung.
Doch der läuft ab. Auch wenn der Gutschein an sich nicht abläuft müssen geschäfte solche verbindlichkeiten nur 3 Jahre zum 31.12 erfüllen, heißt wenn du ihn dieses Jahr nicht einlöst hast du kein Anspruch mehr drauf.
Komisch, wusste ich nicht. Meine Angabe war er läuft nicht ab und das gebe ich hier wieder.
Ist tatsächlich erst 2 Jahre her und ich schicke ihm den auch wieder, also hat er noch bis nächstes Jahr Zeit.
Das hat was mit Verbindlichkeiten zu tun. Verbindlichkeiten an sich laufen nicht ab aber nach 3 Jahren zum 31.12 also nach 3-4 Jahren hast du keine Möglichkeiten die Verbindlichkeiten einzuklagen. Aber verfallen tun die nicht das stimmt schon.
Also wenn die Friam will kann Sie das noch einlösen, Sie muss aber nicht.
er läuft nicht ab also kann man ihn einlösen. - Da wäre ich mir nicht so sicher.
WEnn du den Gutschein nicht eingelöst hast, würde ich es als Nichtwürdigung meines Geschenkes interpretieren. Ich weiß ja nicht, wie viele EUR der Gutschein ist. Aber es ist oft üblich , dass große bzw. teure Geschenke bei Paaren zurückgegeben werden.
Ich sage nur das, was ich weiß.
Wenn man möchte dass ein Geschenk gewürdigt wird, kann man der Person etwas schenken, mit dem sie etwas anfangen kann. Keinen Gutschein für einen Laden der 2h weit weg ist und den man nur in Präsenz einlösen kann.
Da finde ich es sogar sehr verständlich, dass ich ihn nicht einlösen konnte (hat ja nichts mit wollen zu tun).
Es geht um 15€ - das würde ich nicht als großes oder teures Geschenk bezeichnen.
Haha - lohnt sich die ZEit hier gar nicht - darüber zu lamentieren. Also am besten gibt man den GUtschein zurück. Wo ist das Problem. Vielleicht hat er den selbst mal geschenkt bekommen. Er soll ihn aber abholen oder dir das Porto dafür schicken. ;-)
Eben, es lohnt sich meiner Meinung auch nicht, ihn zurückzuwollen. Ich lamentiere nicht, ich habe eine Frage gestellt.
Das Problem ist, dass ich so nicht erzogen worden bin.
Aber natürlich gebe ich ihn zurück, ich habe doch keine Lust auf Stress mit ihm.
Er will es per Einschreiben und ich soll das zahlen. Find ich auch nicht so toll.
Komischer Typ. Da würde ich mich weigern. Zurückgeben ja - aber auch noch Kosten dafür haben. Er soll dir einen Freiumschlag schicken (Kosten für Hinsendung und Porto auf dem Rückumschlag insges. 2 EUR. Wenn er nicht einverstanden ist, sollte er den Gutschein selbst abholen. EInschreiben ist absoluter Unsinn für 15 EUR - mal abgesehen davon, dass bei der Deutschen Post Briefe normalerweise nicht verloren gehen. Wenn er mein Kumpel wäre, wäre so ein Getue das Ende der Freundschaft und des Kontaktes. Vielleicht will er dich einfavh provozieren oder es macht ihm Spaß mit dir rumzuzackern. - Darauf würde ich mich nicht einlassen. Aber es ist natürlich deine Entscheidung. Sei bitte nicht böse, wenn ihr hier jetzt nicht mehr antworte. Alles was ich dazu zu sagen habe, habe ich schon mehrfach geschrieben.
Wie Du schreibst, Geschenkt ist Geschenkt. Eine Offerte an deine Person. Unabhängig vom heutigen Stand der Freundschaft!
Ein Geschenk, kann man nicht Bedingungen verknüpfen, schon gar nicht im Nachhinein. Irgendwie doch auch lächerlich!
Alles Gute
Du könntest ihn ja trotzdem noch einlösen. Von daher ist es irgendwie Kindergartenverhalten wenn er jetzt einen geschenkten Gutschein zurück fordert.
Er denkt halt (korrekterweise, um ehrlich zu sein), dass ich keine 2h fahren werde um ihn einzulösen.
Wie gesagt, er läuft nicht ab, also kann man ihn einlösen.
Ich gebe ihn zurück. Ich frage mich nur, warum man Geschenke wieder zurück möchte.