Ex-Kumpel will Gutschein zurück?


23.04.2025, 08:40

Seid doch so lieb und schreibt bitte was dazu, 8 Stimmen bringen mir wenig wenn ich nicht weiß, wieso ihr so denkt :)

Bescheuert 89%
Verständlich 11%

28 Stimmen

11 Antworten

Verständlich

Kommt drauf an. Man muss ja nicht unbedingt (bspw.) 100€ verschenken. Falls du ihn nicht einlöst, kann ich seine Forderung zumindest in Teilen nachvollziehen.

Bescheuert

Sag ihm einfach, dass er bereits eingelöst wurde. Fertig. Kann er eh nicht kontrollieren.
Wenn kein Verfallsdatum drauf steht, ist der Gutschein grundsätzlich nur 3 Jahre gültig. Ab dann ist es Kulanz des Geschäfts


Clemony 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 09:20

Anscheinend läuft der nicht ab. War meine Angabe. Mehr weiß ich auch nicht.

Wurde mir tatsächlich aber doch erst 2023 geschenkt.

Ich würde erst mal probieren, ob der Gutschein überhaupt noch eingelöst werden kann (Anruf oder Email genügt).

Wenn du ihn nicht selbst einlöst - warum willst du ihn dann nicht zurückgeben? Wäre doch in Ordnung.


Clemony 
Beitragsersteller
 22.04.2025, 21:37

Wie gesagt, er läuft nicht ab, also kann man ihn einlösen.

Ich gebe ihn zurück. Ich frage mich nur, warum man Geschenke wieder zurück möchte.

Osterkarnigel  23.04.2025, 08:42
@Clemony

Doch der läuft ab. Auch wenn der Gutschein an sich nicht abläuft müssen geschäfte solche verbindlichkeiten nur 3 Jahre zum 31.12 erfüllen, heißt wenn du ihn dieses Jahr nicht einlöst hast du kein Anspruch mehr drauf.

Clemony 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 09:12
@Osterkarnigel

Komisch, wusste ich nicht. Meine Angabe war er läuft nicht ab und das gebe ich hier wieder.

Ist tatsächlich erst 2 Jahre her und ich schicke ihm den auch wieder, also hat er noch bis nächstes Jahr Zeit.

Osterkarnigel  23.04.2025, 10:06
@Clemony

Das hat was mit Verbindlichkeiten zu tun. Verbindlichkeiten an sich laufen nicht ab aber nach 3 Jahren zum 31.12 also nach 3-4 Jahren hast du keine Möglichkeiten die Verbindlichkeiten einzuklagen. Aber verfallen tun die nicht das stimmt schon.

Also wenn die Friam will kann Sie das noch einlösen, Sie muss aber nicht.

maria38000  23.04.2025, 10:30
@Clemony

er läuft nicht ab also kann man ihn einlösen. - Da wäre ich mir nicht so sicher.

WEnn du den Gutschein nicht eingelöst hast, würde ich es als Nichtwürdigung meines Geschenkes interpretieren. Ich weiß ja nicht, wie viele EUR der Gutschein ist. Aber es ist oft üblich , dass große bzw. teure Geschenke bei Paaren zurückgegeben werden.

Clemony 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 20:25
@maria38000

Ich sage nur das, was ich weiß.

Wenn man möchte dass ein Geschenk gewürdigt wird, kann man der Person etwas schenken, mit dem sie etwas anfangen kann. Keinen Gutschein für einen Laden der 2h weit weg ist und den man nur in Präsenz einlösen kann.

Da finde ich es sogar sehr verständlich, dass ich ihn nicht einlösen konnte (hat ja nichts mit wollen zu tun).

Es geht um 15€ - das würde ich nicht als großes oder teures Geschenk bezeichnen.

maria38000  23.04.2025, 20:44
@Clemony

Haha - lohnt sich die ZEit hier gar nicht - darüber zu lamentieren. Also am besten gibt man den GUtschein zurück. Wo ist das Problem. Vielleicht hat er den selbst mal geschenkt bekommen. Er soll ihn aber abholen oder dir das Porto dafür schicken. ;-)

Clemony 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 21:36
@maria38000

Eben, es lohnt sich meiner Meinung auch nicht, ihn zurückzuwollen. Ich lamentiere nicht, ich habe eine Frage gestellt.

Das Problem ist, dass ich so nicht erzogen worden bin.

Aber natürlich gebe ich ihn zurück, ich habe doch keine Lust auf Stress mit ihm.

Er will es per Einschreiben und ich soll das zahlen. Find ich auch nicht so toll.

maria38000  24.04.2025, 11:44
@Clemony

Komischer Typ. Da würde ich mich weigern. Zurückgeben ja - aber auch noch Kosten dafür haben. Er soll dir einen Freiumschlag schicken (Kosten für Hinsendung und Porto auf dem Rückumschlag insges. 2 EUR. Wenn er nicht einverstanden ist, sollte er den Gutschein selbst abholen. EInschreiben ist absoluter Unsinn für 15 EUR - mal abgesehen davon, dass bei der Deutschen Post Briefe normalerweise nicht verloren gehen. Wenn er mein Kumpel wäre, wäre so ein Getue das Ende der Freundschaft und des Kontaktes. Vielleicht will er dich einfavh provozieren oder es macht ihm Spaß mit dir rumzuzackern. - Darauf würde ich mich nicht einlassen. Aber es ist natürlich deine Entscheidung. Sei bitte nicht böse, wenn ihr hier jetzt nicht mehr antworte. Alles was ich dazu zu sagen habe, habe ich schon mehrfach geschrieben.

Bescheuert

Wie Du schreibst, Geschenkt ist Geschenkt. Eine Offerte an deine Person. Unabhängig vom heutigen Stand der Freundschaft!

Ein Geschenk, kann man nicht Bedingungen verknüpfen, schon gar nicht im Nachhinein. Irgendwie doch auch lächerlich!

Alles Gute

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung aus gefühlt 100 Jahren
Bescheuert

Du könntest ihn ja trotzdem noch einlösen. Von daher ist es irgendwie Kindergartenverhalten wenn er jetzt einen geschenkten Gutschein zurück fordert.


Clemony 
Beitragsersteller
 23.04.2025, 09:13

Er denkt halt (korrekterweise, um ehrlich zu sein), dass ich keine 2h fahren werde um ihn einzulösen.