Gutschein gefunden?

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9 Antworten

Amazon Gutscheine sind doch in der Regel nummeriert.

Da Gutscheine nur mit bestehender Mitgliedschaft gekauft werden können, müsste Amazon selber den Käufer des Gutscheines eruieren können.

Ich habe den Gutschein noch nicht eingelöst. Der Gutschein war in einem Buch, das aus irgend einer (ich weiß nicht welcher) Bibliothek aus einer anderen Stadt stammt. Von daher nützt es ja auch recht wenig den abzugeben.

WO hast du denn den gefunden?

Sollte der Käufer den Gutschein als vermisst/verloren/geklaut melden, kann amazon selbstverständlich den Einlöser des Gutscheins (als dich) "feststellen".

Ist mindestens peinlich.

PS: In Deutschland gibt es eine Pflicht, Fundsachen zu melden/abzugeben - du kannst dich strafbar machen, tust du es nicht.


user1545  21.11.2011, 13:20

Fundunterschlagung ist strafbar:

§246 StGB

http://dejure.org/gesetze/StGB/246.html

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Bluffer79  21.11.2011, 13:31
@user1545

Solange der Gutschein nicht auf einen bestimmten Namen ausgestellt ist darf er ihn auch behalten. Wie soll man den wahren Besitzer ohne Namen rausfinden. Außerdem kann er /sie den auch beim aufräumen in der Wohnung gefunden haben. Dann wäre es ja seiner. Und erzähl uns bitte nicht das du den Gutschein nicht behalten würdest. -.-

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user1545  21.11.2011, 14:18
@Bluffer79

Solange der Gutschein nicht auf einen bestimmten Namen ausgestellt ist darf er ihn auch behalten.

Nein darf er nicht, du darfst auch keine Geldbörse behalten, die du findest, nur weil kein Name oder kein Hinweis auf den Besitzer zu finden ist - siehe §246 StGB

.

Und erzähl uns bitte nicht das du den Gutschein nicht behalten würdest.

Natürlich würde ich ihn nicht behalten/einlösen.

Ich mache keine Dinge, die strafbar sind.

Ich würde bei amazon.de anrufen, den Code durchgeben, damit der Käufer des Gutscheins ausfindig gemacht werden kann.

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Bluffer79  21.11.2011, 15:37
@user1545

Ich mache keine Dinge, die strafbar sind Ne is klar. ;-) Du hast schon was strafbares gemacht. ;-) Beleidigt. ;-) Ich zitiere:

War dir wohl peinlich, dass du so falsch lagst und man dich mit deinem eigenen

dummen Spruch

kriegen konnte

So viel zum Thema. ;-) Dies ist kein straffreier Raum und auch mit Beleidigungen macht man sich HIER strafbar. Aber du weißt es besser. ;-)

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user1545  21.11.2011, 15:47
@Bluffer79

loool,

WO Ist hier die Beleidigung??

Beleidigt hat @Phrasenkiller dann eher mich - im anderen Thread...

ich hatte ihn bloß zitiert... ;-))

Und wer bist du eigentlich? - Sein Kumpelchen? ;-))

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user1545  21.11.2011, 15:51
@user1545

Strafbar ist übrigens DEINE diesbez. Aussage bzw. Unterstellung:

Und erzähl uns bitte nicht das du den Gutschein nicht behalten würdest

§187 StGB: Verleumdung §186 StGB: Üble Nachrede

Halt also gefälligst den Ball flach...

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rein theoretisch darfst du ihn nicht behalten. Dir steht zwar ein Finderlohn zu aber du muesstest ihn um alles richtig zu machen beim Fundbüro abgeben. Allerdings frage ich mich wie man ueberpruefen will wenn sich jemand meldet ob das dann wirklich seiner ist...


Bluffer79  21.11.2011, 13:13

Solange der Gutschein nicht auf einen bestimmten Namen ausgestellt ist darf er ihn auch behalten. Außerdem kann er /sie den auch beim aufräumen in der Wohnung gefunden haben. Dann wäre es ja seiner.

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Natürlich nicht - der Gutschein gehört nicht Dir ! Wenn Du ihn trotzdem einlöst, lässt sich sehr gut nachvollziehen wer Du bist - eine Anzeige ist Dir dann so gut wie sicher !