Bruder sagt“man fühlt sich in DDR Zeiten zurückerinnert“, spinnt der?
es geht um das aktuelle Parteiverbot der AFD. Daraufhin meinte er“ man kann eine demokratische Partei nicht verbieten,dies erinnert ihn an dunkle DDR Zeiten“, was meint ihr?
27 Stimmen
6 Antworten
Die AFD ist zwar demokratisch gewählt - aber selbst nicht demokratisch.
Taktisch ist es allerdings total unklug ihr mit einem Verbot Märtyrer-Status zu verschaffen anstatt ihren Unfug auf offener medialer Bühne zu bekämpfen.
Dies ist eine Demokratie. Und eine Demojratie darf sich wehren. Insofern ist es völlig legitim, Parteien zu verbieten, die der Demokratie schaden, vor Allem, wenn Die Gesetze schon lange vor der zu verbietenden Partei existierten.
In der DDR gab es nur eine Partei mit Führungsanspruch, das war in der Verfassung verankert. Es gab praktisch nur Blockparteien außer der SED. Die haben die doch nicht verboten, weil die doch eh keine Rolle gespielt haben und keine Macht ausüben durften. Also hat die DDR keine Partei verboten. Wo soll das Parteiverbot der AfD was mit der DDR zu tun haben? Egal ob man das Verbot gut oder schlecht findet. Man kann verfassungsfeindliche Parteien verbieten.
An was er sich zurückerinnert, ist seine Wahrnehmung. In der DDR gab es aber mit Sicherheit keine Diskussionen um Partei Verbote. Somit täuscht ihn sein Gefühl ... oder er verbreitet absoluten Unsinn
es geht um das aktuelle Parteiverbot der AFD. Daraufhin meinte er“ man kann eine demokratische Partei nicht verbieten
- Es gibt - noch - kein Parteiverbot der AfD
- sollte die AfD verboten werden, dann sicher nicht weil sie eine demokratische Partei ist.
Z.Zt. bewegt er sich im Bereich der (AfD-)Märchen.
Es gibt kein aktuelles Parteiverbot der AfD. Es geht darum prüfen zu lassen, ob ein Parteiverbot in Frage kommen kann.
Eine Partei kann nur dann verboten werden, wenn sie nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will. Für ein Parteiverbot genügt es also nicht, dass oberste Verfassungswerte in der politischen Meinungsäußerung in Zweifel gezogen, nicht anerkannt, abgelehnt oder ihnen andere entgegengesetzt werden. Die Partei muss vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen. Dies setzt voraus, dass konkrete, gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann....
...Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung wiederum sind als einzige Verfassungsorgane berechtigt, einen entsprechenden Antrag auf den Ausspruch eines Parteiverbots zu stellen. Nur bei einer Partei, deren Organisation sich auf das Gebiet eines (Bundes-)Landes beschränkt, ist auch die Landesregierung des betreffenden Landes antragsbefugt (§ 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes). Die Entscheidung, ob ein Verbotsantrag gestellt werden soll, liegt im (politischen) Ermessen der Antragsberechtigten.
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/parteienrecht/parteiverbot/parteiverbot-node.html
Also ist eure Diskussion schon mal Unsinn!
Aber wie ich sehe zweifelst du ja auch schon die Legitimation des Verfassungsgerichtes an.
Klar,vom Verfassungs ähhh Regierungsschutz
Also müsste seine Aussage doch eigentlich ganz auf deiner Linie liegen. Wobei das Ganze so gar nichts mit dem Regime in der DDR zu tun hat.
Aber er wollte wohl irrtümlich damit zum Ausdruck bringen, dass die "Anderen" die AfD grundlos verbieten wollen würden und es auch tun könnten.