50ccm mit 60kmh
Hallo, ich habe meinen Autoführerschein der Klasse B und möchte nun gerne einen Roller kaufen, da ich diese ja auch fahren darf. Ich habe nun einen gefunden, welcher 50ccm hat, jedoch laut beschreiben bis zu 60kmh fahren kann. Darf ich diesen dann trotzdem fahren? Eigentlich fahren doch alle Roller etwas schneller als 45kmh oder?
Deswegen die Frage: Dürfte ich diesen Fahren?
Lg
4 Stimmen
2 Antworten
Jain, es gibt alte DDR-Roller und Mopeds von Simson, mit welchen Du das darfst, diese müssen vor 28. Februar 1992 in Betrieb genommen worden sein und sind heute kein Schnäppchen mehr... Sie kosten mittlerweile (je nach Zustand) deutlich mehr als ein neuer Roller
... und nein.
Wenn der Roller mit 60 km/h eingetragen ist und aus der DDR Zeit stammt, dann ja.
Wenn es ein alter 50er mit 50 km/h ist, dann könnte der Tacho auch 10 km/h mehr anzeigen. Dann darfst du auch damit fahren.
Sollte er 55 km/h fahren (in echt), dann drücken viele Polizisten auch die Augen zu.
Ansonsten notfalls in einer Werkstatt prüfen lassen, ob da was verändert wurde.
Da wird immer von 10 Prozent gesprochen. Deshalb kann man auch 22 km/h mit dem E-Scooter fahren und bekommt keinen Ärger.
Das ist aber immer so bisschen "inoffiziell".
Ein Polizist sagte mal zu meinem Kumpel: "Beim Aprilia sag ich eh nix bei 60 km/h, weil die immer bisschen flotter sind."
Da stand ich daneben.
Danke, gibt es so was wie eine Prozentuale Abweichung, welche Erlaubt ist?