Schwalbe mit 45kmh Führerschein?
Hallo darf ich eine Schwalbe die mehr als 45 kmh läuft dennoch mit meinem 45kmh Führerschein fahren ?
Und was ist wenn sie mehr als 50ccm hat ?
2 Antworten
Die Kleinkrafträder der ehemaligen DDR mit ihren bis zu 60 km/h dürfen auch heute noch mit der Klasse AM gefahren werden, wenn diese vor dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (siehe FEV § 76, Abs. 6b).
Aber mehr wie 50 cm³ dürfen sie als Fremdzünder* da nicht haben.
*Fremdzünder sind Fahrzeuge die mit Benzin oder Gas betrieben werden und eine Zündkerze zur Zündung benötigen. Selbstzünder (wie Diesel) dürfen da durchaus auch über bis zu 500 cm³ verfügen.
Mit einem Führerschein der Klasse AM (ich vermute, dass du den meinst) dürfen folgende zweirädrige Fahrzeuge geführt werden:
Für Zweiräder mit anderen Daten wird eine andere Führerscheinklasse benötigt.
Weitere Informationen findest du hier:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html
Schön. Ist aber im Endeffekt nicht zielführend bezüglich der Frage, weil genau Details verschwiegen werden.
Was alte Fahrzeuge anbelangt habe ich soeben diese Ausnahme gefunden:
Es existieren auch noch ein paar Ausnahmen in der Führerscheinklasse AM. So gibt es, neben den großen Sparten oberhalb, etliche Fahrzeugtypen, die unter eine Ausnahmeregelung fallen. So geht es dabei beispielsweise um
[…]
Sogenannte Kleinkrafträder, welche ihre Zulassung vor dem 28.02.1992 hatten. Kleinkrafträder dürfen, bei einem Hubraum von höchstens 50 ccm eine Höchstgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometern haben.
https://www.fachanwalt.de/magazin/verkehrsrecht/am-fuehrerschein#zweiraedrige-kraftraeder
Dementsprechend dürftest du die „alten“ Simson-Maschinen also trotzdem fahren.
Deine Fahrschule kann dir darüber bestimmt auch nochmal eine genauere Auskunft geben.
Und wie sieht es mit alten Simson Maschinen aus ? Die dürfen 60kmh fahren richtig ?