Führerscheinentzug Roller geschwindikeit?
Wenn mir der Autoführerschein entzogen wurde und ich mit Roller fahren möchte wie schnell darf ich fahren? 25kmh oder auch mit 50ccm die 60kmh?
5 Antworten
Ein FE-Entzug bezieht sich in der Regel auf sämtliche von der ursprünglichen Fahrerlaubnis umfassten Arten von Kraftfahrzeugen und Krafträdern. Ebenso bezieht sich auch eine jegliche Art von Fahrverbot auf jegliche Art von Kraftfahrzeugen.
Während eines Fahrverbotes darfst Du damit auch kein Mofa fahren, obgleich dieses prinzipiell "führerscheinfrei" wäre.
Pedelec oder E-Kickscooter bis 20 KM/h nach eKFV sollte man vorab besser anwaltlich klären, so lange ein zeitlich begrenztes Fahrverbot noch wirksam wäre.
Mofas sind im allgemeinen von Fahrverboten ausgenommen es sei denn das Gericht hat etwas anderes bestimmt.
Genau UMGEKEHRT wird ein Schuh draus. Sofern ein Gericht nichts anderes in Ausnahme bestimmter Fahrzeugklassen bestimmt, darf während eines FV keinerlei Art von Kraftfahrzeugen benutzt werden!
Mofas gehören rechtlich aber zu den Kraftfahrzeugen.
Punkt.
Mofas sind rechtlich keine Kraftfahrzeuge. Dies erkennt man auch daran, dass diese zum Beispiel Radwege benutzen dürfen!
Doch sind sie. Sie zählen zur Gattung der Kleinkrafträder.
zum Beispiel Radwege benutzen dürfen!
Auch dieses auf Radwegen dann nur mit ausdrücklicher Sonderbeschilderung "MoFa frei". Sonst nicht! Mofas sind aber nach deutschem Recht keine Fahrräder, sondern KleinKRAFTräder. Mofas sind nicht 1:1 Pedelecs, und daher mache Dich jetzt erst mal persönlich selber schlau.
Ende, over und out.
Kleinkrafträder haben garkeine Geschwindigkeitsbeschränkung und sind ausserdem zulassungspflichtig. Beispiele für Kleinkräfträder sind zum Beispiel Kreidler Florett RS und TM, Zündapp KS 50SS. Diese gehören in Kategorie Führerschein 4 (auch mit Klasse 3 erlaubt).
Und schon wieder FALSCH...
Kleinkrafträder haben garkeine Geschwindigkeitsbeschränkung und sind ausserdem zulassungspflichtig
Das betrifft nur Fahrzeuge die als KRAFTRÄDER eingestuft wurden. Ein allgemeines Kraftrad kann auch ein altes Motorrad mit nur 50 ccm Hubraum sein, wenn es durch seine alte Typenzulassung technisch sonst z.B. durch seine Motorleistung oder betriebstbedingt damals verbriefte Höchstgeschwindigkeit mehr in die mehrfach neu eingruppierten Charakteristika passte. Alte Simsons bekamen eine Sondergenehmigung im Zuge iher Überführung ins neue gesamtdeutsche Fahrerlaubnisklassen- / und Fahrzeugtypisierungsrecht.
So etwas wie eine uralte NSU Quickly oder Zündapp KS50 fällt heutzutage entweder unter Leichtkraftrad, oder allgemein unter Kraftrad je nach Strukturübernahme.
In allen diesen ganzen Typiesierungen steckt aber immer der Begriff ...Kraftrad...
...und ein ...Kraftrad ist grundlegend ein Kraftfahrzeug.
Das muss genau im Bescheid drin stehen, ob ein allgemeines Fahrverbot verhängt wurde, oder nur für eine bestimmte Fahrzeugkategorie (§ 25 StVG). In der Regel wird aber ein allgemeines Fahrverbot ausgesprochen, und das beinhaltet alle motorbetriebenen Fahrzeuge, auch Mofas und Fahrräder mit Hilfsmotor, welche versicherungspflichtig sind.
Du darfst höchstens 25km/h fahren, ansonsten ist es fahren ohne Führerschein.
Du darfst die 25km/h-Roller nur mit einer Prüfbescheinigung fahren. Ansonsten wurden dir alle Führerscheine entzogen.
Diese Info ist hier irrelevant, das sie den FS nicht betrifft.
Kann man bei Führerscheinentzug Mofa fahren? Ja, dies ist erlaubt, sofern das Mofa bauartbedingt maximal 25 km/h erreichen kann und Sie eine separate Prüfbescheinigung („Mofa-Führerschein”) besitzen. Sind Sie vor dem 1. April 1965 geboren, ist das Mofafahren auch ohne Prüfbescheinigung gestattet.03.07.2023

Vergiss' aber die etwaig noch mit vorgeschaltete Phase eines Fahrverbotes nicht je nach möglicher Sachlage.
Mofas sind im allgemeinen von Fahrverboten ausgenommen es sei denn das Gericht hat etwas anderes bestimmt. Also wäre Mofa mit 25 km/h (nicht 40 km/h) erlaubt. Personen die vor 1965 geboren sind brauchen für Mofas auch keine Prüfbescheinigung.