Ich habe eine Zahlungserinnerung von einem Fakeshop bekommen und nun schreckliche Angst, dass mir was schlimmes passiert. Ist meine Angst berechtigt?

Wie man in meiner ersten Frage lesen kann, habe ich aus Kummer bei einem Fakeshop Opipramol bestellt. Leider hab ich erst nach der Bestellung recherchiert und rausgefunden, dass https://medizin-rezeptfrei.net/ ein Fakeshop ist.

Letzten Samstag bekam ich dann eine Zahlungserinnerung. Als ich daraufhin eine Stornierung per Mail schrieb und sie abschickte, konnte die Mail nicht abgeschickt werden, weil die Domäne nicht vorhanden ist (was klar war).

Eigentlich können sie mir nichts, denn das was sie machen, ist illegal. Meine Bestellung war aber auch nicht rechtens, weswegen ich nicht zur Polizei gehen kann. Da sie aber meine Adresse haben, hab ich schreckliche Angst, dass sie irgendein Inkasso aus z.B. Russland beauftragen, um das Geld einzutreiben oder schlimmer, einen Auftragskiller kommen lassen, um mich umzubringen, was vielleicht etwas übertrieben ist, aber wer weiß, wo die Firma sitzt und zu was sie im Stande ist.

Die Zahlungserinnerung ist jetzt 4 Tage her und bis jetzt kam keine weitere Mail. Wie soll ich mich verhalten? Wenn ich den Betrag überweise, könnten sie ja auch sagen, dass sie das Geld nicht erhalten haben oder wer weiß, ob da dann wirklich was losgeschickt wird. Könnt ihr mir bitte helfen? Ich hab wirklich Angst.

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Verhalten, Angst, Ausland, Recht, Inkasso, Rechtslage, Zahlungserinnerung, Fakeshop
Mahnung trotz Gutschrift?

Hallo zusammen,

am 03.07.2021 habe ich bei xxxlutz Geschirr bestellt.

Am 06.07.2021 habe ich eine Rechnung erhalten. Am 29.07.2021 habe ich eine Zahlungserinnerung von einem Inkassounternehmen erhalten. Da ich aber noch keine Leistung auf Rechnung erhalten habe, habe ich am 03.08.2021 einen Widerspruch eingelegt. Daraufhin habe ich am 07.08.2021 eine Gutschrift und am 11.08.2021 eine neue Rechnung erhalten. Am 17.08.2021 kam das zweite Paket der Bestellung vollständig an.

Am 19.08.2021 habe ich eine Mahnung mit Mahngebühren erhalten, obwohl die erste Rechnung durch die Gutschrift aufgelöst wurde. Wenn ja nur die zweite Rechnung gilt, sollte auf diese nicht erst wieder eine Zahlungserinnerung folgen? Sie haben mir wieder vor der Leistung eine Rechnung geschickt, obwohl ich auf Rechnung bestellt habe, was ja bedeutet, dass ich erst bezahle, wenn alles da ist. Also kann man doch erst eine Rechnungsbegleichung ab Erhalt der Ware erwarten und eine Zahlungserinnerung ab Erhalt der Lieferung schicken? Und nicht sofort eine Mahnung mit Mahngebühren bezüglich der ersten Rechnung, die ich wegen nicht erbrachter Leistung nicht gezahlt habe?

Ich überlege, die Pakete aufgrund mangelnder Qualität zurückzuschicken. Ab dem 17.08.2021 steht mir das 30 Tage zu.

Ich bitte um Aufklärung und Handlungsmöglichkeiten! :)

Vielen lieben Dank und liebe Grüße

Rechtsanwalt, Recht, Inkasso, Mahnung, Rechtslage, gutschrift, Mahngebühren, XXXLutz, Zahlungserinnerung, Wirtschaft und Finanzen
Gerichtsvollstreckung ohne 'Vorwarnung'?

Hey ihr Lieben,

ich hatte vor ca 2 Jahren bei meinem Sonnenstudio einen Mitgliedsvertrag abgeschlossen gehabt sodass ich so oft ich will für 30€ monatlich sonnen konnte. Als ich den Vertrag aufgrund Umzug kündigte war noch ein Betrag offen den ich mit einer monatlichen Ratenzahlung von 50€ abbezahlte. Die anscheinend letzte Rate bezahlte ich im Juni 2018. Ich hörte auch nichts mehr von meinem Sonnenstudio also ging ich davon aus, dass die Schulden alle beglichen waren.

Nun bekam ich ein halbes Jahr später (Dezember 18) einen gelben Brief vom Gericht. Ich hätte angeblich noch offene Beiträge. Dann dachte ich mir es kann sein dass ich vielleicht die letzte offene Rate von 50€ vergessen hätte bzw ich kam vielleicht durcheinander und dachte es wäre die letzte Rate die ich bezahlt habe. Kann ja mal passieren dass man durcheinander kommt. Aber normalerweise schickt das Sonnenstudio doch dann eine Erinnerung oder eine Mahnung raus oder nicht?

Ich habe heute meinen zweiten gelben Brief vom Gericht bekommen mit einem Vollstreckungsbescheid. Ich habe 2 Wochen Zeit um Einspruch einzulegen. Nun würde ich mal gerne wissen was meine Rechte sind bzw wie ich vorgehen soll. Denn wenn ich Einspruch einlege, dieser mir jedoch nicht zusteht, kommen nur noch mehr Kosten auf mich zu.

Was sind meine Rechte? Hat das Sonnenstudio das Recht das Ganze ans Gericht weiterzugeben ohne mich an die wahrscheinlich übersehene Rate zu erinnern?

Ich danke euch im Vorraus. LG

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BfA Recklinghausen Zahlungserinnerung rechtens?

Guten Abend,

Ich habe Gestern ein Brief von der Bundesagentur für Arbeit Recklinghausen (Inkasso) erhalten.

In dem Schreiben weisen Sie mich darauf hin das Ich eine fällige Forderung von 197, 39 € noch nicht beglichen hätte und dies bis zum 22.11.2017 erledigen soll.

Als Verwendungszweck soll Ich mein Zeichen angeben.

Die Rechnung setzt sich wie folgt zusammen:

Arbeitslosengeld 2 (aufhebung und erstattungsbescheid) 10.03.2014 - 26,63 € KDU Unterk./heizung (aufhebung und erstattungsbescheid) 10.03.2014 - 164, 51 € Mahnung AA Berlin Mitte 24.03.2014 1,25 € Mahngebühren JC Nordhausen 05.09.2016

Wie soll Ich mich denn jetzt verhalten? Mit dem Arbeitsamt habe Ich schon seid Jahren nichts mehr zu tun und das die mir angeblich zuviel Geld gezahlt haben als Ich vor 3 jahren in Arbeit gegeangen bin kann Ich mir auch nicht vorstellen die haben mich damals eher Verhungern lassen. Ich weiß noch das Ich riesigen Ärger hatte da Ich 1 1/2 Monate ohne Geld da gesessen habe und die Wollen jetzt noch Geld von 1 Monat davor also hätte Ich damals mehr als 2 Monate ohne Geld dagesessen...

Nachweisen kann Ich nichts das ganze kram vom Arbeitsamt ist höchstens noch teilweise vorhanden.

Kann Ich dagegen vorgehen ohne jetzt unsummen an Geld für ein Anwalt auszugeben? Kann mir irgendwer mit fakten oder Erfahrung helfen?

Danke im vorraus.

Recht, Arbeitsamt, Bundesagentur für Arbeit, Forderung, Inkasso, Recklinghausen, Zahlungserinnerung
ist diese e-mail Adress mp-lastschriftservice amazon echt oder fake?

wie vereinbart haben wir versucht den Betrag für Ihre Marketplace-Bestellung von Ihrem Konto abzubuchen. Die Bezahlung dieser Bestellung konnte aus folgendem Grund nicht abgeschlossen werden: Unbekannter Grund. Der Verkäufer hat seine Forderung gegen Sie an uns abgetreten.

Wir fordern Sie hiermit höflich auf, den ausstehenden Betrag in Höhe von EUR 275,00 bis spätestens 11.06.2015 (Zahlungseingangsdatum) unter Angabe der Verwendungszweck-Nr. *** auf folgendes Konto zu überweisen:

Deutsche Kunden Empfänger Amazon Payments Europe S.C.A. Kreditinstitut Deutsche Bank München IBAN DE43700700100202739902 SWIFT/BIC DEUTDEMMXXX

Österreichische Kunden Empfänger Amazon Payments Europe S.C.A. Kreditinstitut Deutsche Bank Wien IBAN AT831910000040945000 BIC DEUTATWW

Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: ______________________________________________________________________________________ Rechnung 269,00 EUR Bearbeitungsgebuehr 6,00 EUR


Gesamtbetrag 275,00 EUR

Geben Sie bitte ausschließlich ** als Verwendungszweck an. Nur so können wir Ihre Zahlung eindeutig zuordnen. Sollten Sie den Betrag inzwischen überwiesen haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

Hinweis: Dieses Schreiben bezieht sich auf Ihre Bestellung 028-6698035-3653947. Sie können diese Bestellung jederzeit über "Mein Konto" auf der Website (http://www.amazon.de/) einsehen.


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Vielen Dank und freundliche Grüße Amazon.de

Tel Deutschland 0800 3340553 (kostenfreie Rufnummer) Fax Deutschland 0800 2629661 Tel Österreich 0820 550537 (14,5 ct/min) Fax Österreich 0820 550576 (14,5 ct/min) Email mp-lastschriftservice-ape@amazon.de Servicezeiten Montag - Freitag 08:00 bis 19:30 Samstag - Sonntag 10:00 bis 16:00


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