wie antwortet man auf eine berechtigte Zahlungerinnerung?

5 Antworten

Man muss nicht antworten, wenn man umgehend dann zahlt.

Falls man den Betrag nicht sofort bezahlen kann, zumindest einen realistischen Ratenzahlungsvorschlag machen. Also bei 500,00 € z. B. fünf Monate à 100,00 € oder diesen Monat 250,00 € und nächsten Monat 250,00 €.

Zahlen, wenn das nicht möglich ist, anrufen und versuchen über eine Regelung - notfalls Ratenzahlung - zu verhandeln. Auf jeden Fall reagieren sonst steht eines Tages der Gerichtsvollzieher vor der Tür.

Ich würde sofort Anrufen und höflich, freundlich, um Ratenzahlung bitten wenn ich die Summe nicht auf einmal zahlen kann ...

Indem man sich für das Versäumnis entschuldigt, dann unverzüglich zahlt.

In dem man bezahlt! Dann kommt nämlich keine 2. MAhnung mehr die evtl. teurer wird.