wie antwortet man auf eine berechtigte Zahlungerinnerung?
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Kleemann00/1613869076558_nmmslarge__0_10_640_640_1cbce686fe7c8362d1fcb4ade9c5cc0e.png?v=1613869077000)
Man muss nicht antworten, wenn man umgehend dann zahlt.
Falls man den Betrag nicht sofort bezahlen kann, zumindest einen realistischen Ratenzahlungsvorschlag machen. Also bei 500,00 € z. B. fünf Monate à 100,00 € oder diesen Monat 250,00 € und nächsten Monat 250,00 €.
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Zahlen, wenn das nicht möglich ist, anrufen und versuchen über eine Regelung - notfalls Ratenzahlung - zu verhandeln. Auf jeden Fall reagieren sonst steht eines Tages der Gerichtsvollzieher vor der Tür.
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Ich würde sofort Anrufen und höflich, freundlich, um Ratenzahlung bitten wenn ich die Summe nicht auf einmal zahlen kann ...
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Indem man sich für das Versäumnis entschuldigt, dann unverzüglich zahlt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/juli189379/1711542734591_nmmslarge__194_1165_1764_1764_75181773c721d9ee06adde9a6b84f144.jpg?v=1711542735000)
In dem man bezahlt! Dann kommt nämlich keine 2. MAhnung mehr die evtl. teurer wird.