Hallo, ich hab da eine ernste Frage:
Muss die Wohnbau der Hundehaltung erst zustimmen, oder ist es rechtlich erlaubt einen Hund unabhängig von der Zustimmung des Eigentümers in der Wohnung zu halten - SOFERN nichts anderes im Mietvertrag vorgegeben und unterschrieben ist?
Es macht doch gar keinen Sinn und viel mehr bereitet es doch unsinnigen Aufwand, dass wenn man einen Hund oder sogar Welpen kaufen möchte, erst die Ausweise des Tieres VOR dem Kauf, vorlegen muss damit dann die Wohnbau entscheidet „Ja, Sie dürfen / Nein, Sie dürfen nicht". Da wird doch der Vermittler des Hundes auch komisch gucken….
Wie kann man das am Besten regeln? Hat jemand selbst Erfahrung und Ahnung??