ich habe folgenden Frage:

ich besitze ein Haus im Außenbereich das meine Familie seit über 30 Jahren an eine Lebensgemeinschaft vermietet hat ( diese arbeitet mit behinderten Menschen)

Nun möchten wir ein Ersatzhaus errichten, da dieses Haus aus ca 1920 ist. Es sind Strohdecken vorhanden die runterhängen und weitere Altersbedingte Ursachen.

Da dieses Haus im Außenbereich liegt, wurde uns jetzt mitgeteilt, das wir dieses Gebäude erst 2 Jahre selbst bewohnen müssen um ein Ersatzbau genehmigt zu bekommen.

Die Lebensgemeinschaft baut fast ein ganzes Dorf neben an mit eigener Schreinerei, Filzerei Wohnhaus für Behinderte usw.

Gibt es hier eine Möglichkeit neu zu bauen ohne das Gebäude selbst 2 Jahre zu nutzen?offiziel sind jetzt auf dem Grundstück 2 Wohneinheiten.