Öffentliche Kritik am eigenen Unternehmen und Wettbewerbsverbot - wie siehts rechtlich aus?

Stellen wir uns folgendes Szenario vor:

Max arbeitet als Softwareentwickler im öffentlichen Dienst. Dort nutzt Max eine vom Staat finanzierte Softwareplattform um Papieranträge für Kommunen zu digitalisieren.

Max gefällt nicht in welche Richtung das Projekt geht und findet die Softwareplattform nicht sehr Nutzerfreundlich. Da er selber Bürger ist und diese digitalen Anträge auch mal nutzen werden muss, überlegt er welche Alternativen es für die Kommunen gäbe.

Er findet heraus, dass es eine kleine Gruppe von Entwicklern gibt, welche in Ihrer Freizeit an einer Alternative für diese Softwareplattform arbeiten. Open Source, kostenfrei für alle Kommunen. Ihm gefällt die Idee sehr und nun möchte er gerne, in seiner Freizeit, an dem Projekt mitwirken.

Einerseits ist die Open-Source Plattform eine "Konkurrenz" zur Softwareplattform welche Max an der Arbeit nutzt, andererseits ist sie aber komplett kostenfrei und Max verdient keinen Cent damit.

  1. Darf Max an dem Projekt mitwirken, oder gibt es da irgendwelche Wettbewerbsklauseln o.ä. die er beachten muss?
  2. Darf Max im Internet, in der Öffentlichkeit, seine Bedenken über das Projekt an seiner Arbeit äußern? Also darf Max, als Arbeitnehmer, öffentlich das Projekt und Produkt des Arbeitgebers kritisieren?

Es geht weniger darum, dass Max gefeuert werden könnte, sondern welche anderen rechtlichen Konsequenzen das haben könnte, z. B. eine Klage, Geldstrafe o. ä.

Recht, Arbeitsrecht, Digitalisierung, Informatik, Öffentlicher Dienst, Open Source, Vertragsrecht, Wettbewerbsverbot, Beruf und Büro
Wettbewerbsverbot von 6 Monaten - wie berechnet sich die Karenzentschädigung?

Ich habe ein Wettbewerbsverbot von 6 Monate im Vertrag stehen.

Ich überlege allerdings trotzdem nach Ablauf der Sperre zur Konkurrenz zu wechseln. Für diese Zwischenzeit (6 Monate) ist dann ja die Karenzentschädigung fällig. In dieser Zeit sind keine weiteren Einkünfte geplant. Ggf. wird die Zeit für Fortbildungen genutzt und nach Ablauf der Sperrfrist (durch eigene Kündigung) dann ja auch noch ALG für 3 Monate bezogen, aber dies dürfte die 110% ja nicht übersteigen.

Meine Frage zielt auf eine Formulierung ab, die so ja auch im Gesetzt steht:

"...erhält der Mitarbeiter eine Entschädigung, die für jedes Jahr des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots die Hälfte der von dem Mitarbeiter zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen beträgt."

So bisher finde ich aber immer nur, dass man mindestens 50% bekommt. Für mich als jursitischer Laie liest es sich aber doch so, dass ich mindestens 50% bekomme für JEDES JAHR der Sperre. Da ich ja nur 6 Monate gesperrt bin, würde ich im klassischen Dreisatz denken, dass ich nur 25% bekomme. Ist das korrekt?

Beispiel in Zahlen:

verträgsmäßgen Leistungen (mit allem Drumherum) 100.000 €

Bei 6 Monate Sperre geht es ja somit um 50.000 €. Bekomme ich dann also 25.000 € über die 6 Monate vom alten Arbeitgeber oder nur 12.500 €?

Bin dankbar für eine Aufklärung.

Recht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsverbot, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot zwischen Zeitarbeitsfirma und Betrieb - Welche Rechte habe ich?

Zur Zeit bin ich über eine Zeitarbeitsfirma bei einem bekannten Fashion Store angestellt, bin als kurzfristig Beschäftigter auf Vollzeitbasis unter Vertrag und da mir die Arbeit gefällt und ich nur noch wenige Wochen dort bin und ich danach nichts zu tun habe, habe ich vor dort als fest Angestellter anzufangen (nicht über eine Zeitarbeitsfirma wo ich mehr arbeite und weniger verdiene). Als ich aber mal mit einer Managerin des Betriebs gesprochen habe, hat sie mir gesagt dass zwischen dem Betrieb und den Zeitarbeitsfirmen, über die er seine Aushilfen bekommt, geregelt ist, dass man 6 Monate lang nicht bei dem Betrieb angestellt werden darf ohne dass er eine horrende Summe an die Zeitarbeitsfirma zahlen muss, was nicht passieren wird. Dieses Wettbewerbsverbot hindert mich also für ein halbes Jahr daran, dort Festangestellter zu werden (Alternative ist, ein halbes Jahr lang woanders zu arbeiten...), jedoch habe ich gelesen dass man als Arbeitnehmer Anspruch auf Karenzentschädigung hat während der Zeit, in der das Wettbewerbsverbot gültig ist. Da selbiges aber im Vertrag zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Betrieb geregelt ist, habe ich nun die Frage ob ich trotzdem Anspruch auf Karenzentschädigung habe (wie wenn das Wettbewerbsverbot zwischen mir und der Zeitarbeitsfirma vertraglich geregelt wäre), oder ob ich dadurch außen vor gelassen werde. Außerdem möchte ich wissen, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, das Wettbewerbsverbot zu umgehen, damit ich sofort bei dem Betrieb angestellt werden kann (ohne die Provision für die Zeitarbeitsfirma bezahlen zu müssen)?

Recht, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Aushilfe, Zeitarbeit, Wettbewerbsverbot

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