ich arbeite seit fast 3 jahren in einer spielothek. hin und wieder (ca 5-6 mal im jahr) geh auch ich mit meiner freundin für 2 oder 3 stunden in eine spielothek um zu spielen . nun hat es mein arbeitgeber mitbekommen und war darüber sehr empört und sagte mir das ich ein wettbewerbsverbot hätte und wenn ich es nicht unterlasse, er mir eine abmahnung erteilen würde oder es schlimmsten fall zur kündigung kommt . da ich weder während der arbeitszeit noch in einer firmeneigenen filliale spiele, frag ich mich ob mein arbeitgeber das recht dazu hat mir vorzuschreiben was ich in meiner freizeit mache ? wer kann mir einen rat geben??