Hallo, ich bin neben dem Studium freiberuflich Informatiker und biete einige Dienstleistungen an.

Ein Kunde A hat mich beauftragt, etwa zwei Stunden pro Woche eine Tätigkeit auszuführen, die dieser wiederum für seinen eigenen Kunden B erledigen soll, dabei komme ich in direkten Kontakt. Ich habe dazu einen Vertrag unterschrieben und arbeite auf Rechnung, der Vertrag enthält kein Wettbewerbsverbot und keine Kundenschutzklausel.

Kunde B hat mich nun direkt angefragt, ob ich eine andere (aber ähnliche Tätigkeit, die ich bisher auch gemacht habe und die grundsätzlich auch mein eigener Kunde A anbietet) Arbeit für ihn ausführen würde.

Mache ich mich schadenersatzpflichtig, wenn ich Kunde B quasi abwerbe, oder ist das als Freiberufler zulässig, dass ich nicht nur direkt mit dem Vermittler A in Wettbewerb trete, sondern sogar meine über ihn erlangten Kontakte nutze um Kunden zu gewinnen?