Bleibt Unterhaltsanspruch bestehen bei Festanstellung während Warten auf Studienplatz?

Ich habe vor ca. einem Jahr mein Abi gemacht, habe leider relativ spät noch von der Idee Lehramt zu studieren zu Jura gewechselt, Anmeldefrist schon vorbei, weswegen ich ein Jahr gefaulenzt habe. Da mein Schnitt jedoch eh zu schlecht ist und ich auch dieses Jahr zum Wintersemester hier in München keinen Studienplatz bekommen habe, möchte ich das nächste Jahr anstatt wieder auf der faulen Haut zu liegen wie die meiste Zeit des vergangenen Jahres, eine Festanstellung für ein Jahr anfangen bei dem Betrieb, bei dem ich schon die letzten 2 1/2 Monate über eine Zeitarbeitsfirma als kurzfristig Beschäftigter angestellt bin. Die Frage ist nun, ob eine Festanstellung für ein Jahr bzw. bis zum nächsten Wintersemester, zu dem ich voraussichtlich mit den bis dahin angesammelten Wartesemestern einen Studienplatz bekommen sollte, Auswirkungen auf den Unterhalt hat bzw. inwiefern. Ich habe seit Ende der "Orientierungsphase", d.h. den 3 Monaten nach meinem Abi, keinen Unterhalt mehr bekommen und werde voraussichtlich wieder Unterhalt bekommen wenn ich mein Studium beginne, nun ist die Frage ob der Unterhalt wenn ich studiere geringer sein wird wenn ich bis dahin in einem Betrieb fest angestellt bin, ob er eventuell sogar wegfällt, oder ob es keine Auswirkung auf den Unterhalt danach hat. Also kurz gefragt: Wenn ich jetzt eine Festanstellung antrete für ein Jahr bis zum Studienbeginn, wird es Auswirkungen auf die Höhe der Unterhaltszahlungen während des Studiums geben oder könnte der Unterhaltsanspruch dadurch gar ganz entfallen?

Studium, Unterhalt, Festanstellung
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot zwischen Zeitarbeitsfirma und Betrieb - Welche Rechte habe ich?

Zur Zeit bin ich über eine Zeitarbeitsfirma bei einem bekannten Fashion Store angestellt, bin als kurzfristig Beschäftigter auf Vollzeitbasis unter Vertrag und da mir die Arbeit gefällt und ich nur noch wenige Wochen dort bin und ich danach nichts zu tun habe, habe ich vor dort als fest Angestellter anzufangen (nicht über eine Zeitarbeitsfirma wo ich mehr arbeite und weniger verdiene). Als ich aber mal mit einer Managerin des Betriebs gesprochen habe, hat sie mir gesagt dass zwischen dem Betrieb und den Zeitarbeitsfirmen, über die er seine Aushilfen bekommt, geregelt ist, dass man 6 Monate lang nicht bei dem Betrieb angestellt werden darf ohne dass er eine horrende Summe an die Zeitarbeitsfirma zahlen muss, was nicht passieren wird. Dieses Wettbewerbsverbot hindert mich also für ein halbes Jahr daran, dort Festangestellter zu werden (Alternative ist, ein halbes Jahr lang woanders zu arbeiten...), jedoch habe ich gelesen dass man als Arbeitnehmer Anspruch auf Karenzentschädigung hat während der Zeit, in der das Wettbewerbsverbot gültig ist. Da selbiges aber im Vertrag zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Betrieb geregelt ist, habe ich nun die Frage ob ich trotzdem Anspruch auf Karenzentschädigung habe (wie wenn das Wettbewerbsverbot zwischen mir und der Zeitarbeitsfirma vertraglich geregelt wäre), oder ob ich dadurch außen vor gelassen werde. Außerdem möchte ich wissen, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, das Wettbewerbsverbot zu umgehen, damit ich sofort bei dem Betrieb angestellt werden kann (ohne die Provision für die Zeitarbeitsfirma bezahlen zu müssen)?

Recht, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Aushilfe, Zeitarbeit, Wettbewerbsverbot
Konkurrenzklausel Zeitarbeit - Wenn vorhanden, im Arbeits- oder Tarifvertrag zu finden?

Ich bin bei Zara durch eine Zeitarbeitsfirma angestellt, für 3 Monate als kurzfristig Beschäftigter. Da ich in knapp 7 Wochen schon die Zeit rum habe und ich den Studienplatz den ich mir zum Oktober erhofft hatte voraussichtlich nicht dieses Jahr bekommen werde, habe ich überlegt, da mir die Arbeit dort gefällt, Festangestellter bei Zara zu werden, also einen Vertrag auf eine einjährige Beschäftigung dort zu unterschreiben, nun hat mir meine Chefin jedoch etwas von einer 6-monatigen Pause erzählt, die ich einlegen müsste, wenn ich nach der Anstellung durch eine Zeitarbeitsfirma fest angestellt werden möchte. Nachdem ich mich also ein wenig informiert habe und über die Konkurrenzklausel gestolpert bin, die wohl das von meiner Chefin erwähnte Problem darstellt, würde ich gerne wissen, wo sich diese Konkurrenzklausel in meinem Arbeits- oder Tarifvertrag (IGZ) wiederfinden lässt (nachdem ich beides überflogen habe, habe ich nichts derartiges gefunden und eigentlich sollte eine solche Klausel doch bei einem Arbeitsvertrag bei einem Monatsgehalt von weniger als 2000€ nicht vorhanden sein, oder?). Wenn also keine Konkurrenzklausel im Arbeits- oder Tarifvertrag (da ich nicht weiß in welchem von beiden so etwas geregelt ist) erwähnt ist, dürfte das Problem mit den 6 Monaten Pause die ich zwischen den Anstellungen einlegen müsste doch vom Tisch sein, oder gäbe es noch ein anderes Problem das meine Chefin gemeint haben könnte wodurch ich 6 Monate Pause machen müsste bevor ich mich bei Zara fest anstellen lasse?

Arbeitsvertrag, Zara, Zeitarbeit
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