Ich habe vor ca. einem Jahr mein Abi gemacht, habe leider relativ spät noch von der Idee Lehramt zu studieren zu Jura gewechselt, Anmeldefrist schon vorbei, weswegen ich ein Jahr gefaulenzt habe. Da mein Schnitt jedoch eh zu schlecht ist und ich auch dieses Jahr zum Wintersemester hier in München keinen Studienplatz bekommen habe, möchte ich das nächste Jahr anstatt wieder auf der faulen Haut zu liegen wie die meiste Zeit des vergangenen Jahres, eine Festanstellung für ein Jahr anfangen bei dem Betrieb, bei dem ich schon die letzten 2 1/2 Monate über eine Zeitarbeitsfirma als kurzfristig Beschäftigter angestellt bin. Die Frage ist nun, ob eine Festanstellung für ein Jahr bzw. bis zum nächsten Wintersemester, zu dem ich voraussichtlich mit den bis dahin angesammelten Wartesemestern einen Studienplatz bekommen sollte, Auswirkungen auf den Unterhalt hat bzw. inwiefern. Ich habe seit Ende der "Orientierungsphase", d.h. den 3 Monaten nach meinem Abi, keinen Unterhalt mehr bekommen und werde voraussichtlich wieder Unterhalt bekommen wenn ich mein Studium beginne, nun ist die Frage ob der Unterhalt wenn ich studiere geringer sein wird wenn ich bis dahin in einem Betrieb fest angestellt bin, ob er eventuell sogar wegfällt, oder ob es keine Auswirkung auf den Unterhalt danach hat. Also kurz gefragt: Wenn ich jetzt eine Festanstellung antrete für ein Jahr bis zum Studienbeginn, wird es Auswirkungen auf die Höhe der Unterhaltszahlungen während des Studiums geben oder könnte der Unterhaltsanspruch dadurch gar ganz entfallen?
Bleibt Unterhaltsanspruch bestehen bei Festanstellung während Warten auf Studienplatz?
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