Ich habe ein Wettbewerbsverbot von 6 Monate im Vertrag stehen.

Ich überlege allerdings trotzdem nach Ablauf der Sperre zur Konkurrenz zu wechseln. Für diese Zwischenzeit (6 Monate) ist dann ja die Karenzentschädigung fällig. In dieser Zeit sind keine weiteren Einkünfte geplant. Ggf. wird die Zeit für Fortbildungen genutzt und nach Ablauf der Sperrfrist (durch eigene Kündigung) dann ja auch noch ALG für 3 Monate bezogen, aber dies dürfte die 110% ja nicht übersteigen.

Meine Frage zielt auf eine Formulierung ab, die so ja auch im Gesetzt steht:

"...erhält der Mitarbeiter eine Entschädigung, die für jedes Jahr des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots die Hälfte der von dem Mitarbeiter zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen beträgt."

So bisher finde ich aber immer nur, dass man mindestens 50% bekommt. Für mich als jursitischer Laie liest es sich aber doch so, dass ich mindestens 50% bekomme für JEDES JAHR der Sperre. Da ich ja nur 6 Monate gesperrt bin, würde ich im klassischen Dreisatz denken, dass ich nur 25% bekomme. Ist das korrekt?

Beispiel in Zahlen:

verträgsmäßgen Leistungen (mit allem Drumherum) 100.000 €

Bei 6 Monate Sperre geht es ja somit um 50.000 €. Bekomme ich dann also 25.000 € über die 6 Monate vom alten Arbeitgeber oder nur 12.500 €?

Bin dankbar für eine Aufklärung.