Ich musste kürzlich einen Schlüsseldienst bestellen, der es dann nicht geschafft hat die Tür zu öffnen, da es eine Doppelfalztür war. Ein anderer konnte mir später helfen. Der erste möchte aber nun trotz nicht geöffneter Tür, dass ich die Anfahrtskosten von 50€ zahle. Aus BGB Paragraph 31ff werde ich nicht so schlau, ob der das nun fordern darf oder nicht. Kennt sich hier jemand besser aus?
Rechnung vom Schlüsseldienst obwohl Tür nicht geöffnet?
Recht,
schluesseldienst,
werkvertrag
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.