Schulden durch Vollstreckungsbescheid auf Tochter übertragbar?

ich habe einen Problem bezüglich Inkasso. Es geht darum das meine Mutter mit meinem Stiefvater am 31.3.09 einen Vertrag für eine Privatschule auf die ich gehen sollte und auch gegangen bin unterschrieben haben, in diesem Vertrag steht bei der Unterschrift :

"Wir verpflichten uns, die gesamten Kosten gesamtschuldnerisch zu tragen. Mit der vorstehenden Anmeldung und den damit verbundenen Vertragsbedingungen unserer Tochter sind wir in allen Punkten einverstanden."

Unterschrieben haben diesen Vertrag nur die zwei, da ich zu diesem Zeitpunkt noch Minderjährig war. Nun kam im Jahr 2012 ein Gerichtsvollzieher zu mir nach Hause (andere Adresse als auf dem Schreiben) mit einem Vollstreckungsbescheid dieser Schule auf mich und sagte mir ich müsste die Eidesstaatliche Versicherung abgeben , er dürfe sonst die Polizei rufen. Also unterschrieb ich auch und seit dem habe ich bis zum 29.6.2020 nichts gehört, also ging ich davon aus es habe sich erledigt und hatte sowieso nicht ganz verstanden weshalb das auf mich war, hatte mich aber nicht mehr darum gekümmert. Jetzt habe ich der Inkassofirma eine Kopie die ich von der Schule bekommen habe an sie geschickt und die schrieben mir, das die Forderung auf mich tituliert sei und es sie nicht interessiert , das nicht ich den Vertrag unterschrieben habe und ich für die Kosten aufkommen muss. Meine Frage nun ist dies einfach so möglich, das ich das bezahlen muss weil die Forderung auf mich tituliert ist?

Hat jemand damit Erfahrung?

Vielen Dank.

Recht, Inkasso, Vollstreckungstitel
Spielhallenaufsicht mit hohen privaten Schulden in der Probezeit - Lohnpfändung steht an - Wird der Arbeitgeber deshalb wahrscheinlich kündigen?

Hallo.

Ich frage NICHT für mich, sondern für meinen Bekannten, der keinen Gutefrage.net Account besitzt.

Zur Situation meines Bekannten:

Mein Bekannter ist seit ungefähr einem Monat in einer Spielhalle als Spielhallenaufsicht beschäftigt. Er befindet sich noch am Beginn der Probezeit und hat einen recht kulanten Arbeitgeber.

Beruflich verwaltet er das Bargeld der Spielhalle, gibt Getränke aus und serviert Snacks und "wacht" über 24 Geldspielautomaten (2 Konzessionen).

Privat hat er momentan 4 Mahnbescheide, auf die er nach 14 Tagen Widerspruchsfrist in keinster Weise reagiert hat und diese Mahnbescheide sind seiner Meinung nach korrekt.

1 Mahnbescheid (von den 4 Mahnbescheiden) hat sich inzwischen schon "verwandelt" in einen Vollstreckungsbescheid (Titel).

Die anderen 3 Mahnbescheide (Antragsteller) ziehen vielleicht (laut ihm wahrscheinlich) auch noch nach.

Bei dem 1. Vollstreckungsbescheid (Titel) geht es um eine übersichtlichere Summe von ca. 400 €.

Bei den 3 noch übrigen Mahnbescheiden geht es insgesamt um etwa 13.000 €.

Ich habe ihm empfohlen, dringend mit seinem Arbeitgeber zu sprechen, da ich denke, dass sein Gehalt gepfändet werden könnte. Aber er möchte nicht auf mich hören.

Nun hat er 2 Fragen:

  • was genau (und wie und wann) passiert, wenn ein Gläubiger erst einmal einen Vollstreckungsbescheid (Titel) erwirkt hat.
  • was genau wird wahrscheinlich (vermutlich) ein kulanter Arbeitgeber, der kein Führungszeugnis verlangt hatte und (noch) nichts von den hohen Schulden seines Mitarbeiters weiß, unternehmen, wenn er von einer Gehaltspfändung erfährt? Es geht ja um einen Mitarbeiter mit sehr hohen Schulden und dieser Mitarbeiter verwaltet das Bargeld einer Spielothek (Alleine und ohne Kollegen) in einer vertrauenswürdigen Stellung.

PS: Der Mitarbeiter (mein Bekannter) befindet sich noch nicht in einer Privatinsolvenz, da ihm seine Schuldenberaterin derzeit von einem entsprechenden Antrag abgeraten hat. Ihr Grund für das Abraten ist, dass er Gläubiger im ZWEIstelligen Bereich hat, die (FAST) alle derzeit immer (noch) sehr geduldig mit ihm sind und sich die Anzahl der Gläubiger anscheinend nicht reduziert, sondern erhöht. Ich finde das NICHT in Ordnung, was er macht. Was denkt Ihr?

Ich frage FÜR meinen Bekannten. Diese Situation betrifft mich nicht selbst.

Ich danke im Voraus für alle Antworten.

schuldenberatung, Geld, Gehalt, Schulden, Recht, lohnpfändung, Spielhalle, Spielothek, Zwangsvollstreckung, Vollstreckungstitel, Wirtschaft und Finanzen
Vollstreckungsbescheid handschriftlich nachträgliche Änderung?

Hallo .

Vor kurzem bekam ich von einem deutschen Inkassounternehmen eine Zahlungsaufforderung und eine Kopie des dazugehörigen Vollstreckungstitels.

Es ist richtig, dass ich bei diesem Gläubiger vor sehr vielen Jahren einmal etwas offen hatte. Dennoch wurde dies Zahlung schon damals beglichen. Nach fast 20 Jahren habe ich leider keinerlei Unterlagen mehr dazu.

An die Zustellung eines Mahnbescheides oder Titels kann ich mich auch nicht erinnern. Denn wir einigten uns damals aussergerichtlich.

Was jedoch auffällig ist, dieser vermeidliche Vollstreckungsbescheid ist in einer sehr schlechten Qualität und kaum etwas zu erkennen. Ausser mein Name und meine damalige Wohnanschschrift.

Es macht beinahe den Eindruck als wurde er kopiert, dann gefact und dann wieder kopiert und jeweils mit schlechter Qualität. Als ob es beabsichtigt ist nichts mehr darauf zu erkennen.

Was aber noch auffälliger ist, es wurde ein gedruckter Teil durch gestrichen und handschriftlich geändert und unterschrieben.

Aus meiner Sicht ist das nicht möglich. Ein solcher Vollstreckungstitel ist ein Urteil und eine Urkunde. Dies kann nach Ablauf der Widerspruchsfrist nicht geändert werden. Egal von wem. Denn dazu müsste das Urteil aufgehoben werden und ein neues Urteil erstellt werden. Bei diesem neuen Urteil hätte der Betroffene doch informiert werden müssen.

Oder liege ich falsch und es ist eine gängige Praxis von Gerichten sich Arbeit zu ersparen ......

Doch ich vermute hier einen Betrugsversuch und eine Urkundenfälschung durch das Inkassobüro.

Was meint ihr dazu ?

LG B

Recht, Inkasso, Vollstreckungstitel

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