Schulden durch Vollstreckungsbescheid auf Tochter übertragbar?

2 Antworten

Die titulierung muss bereits vor dem Besuch des GV stattgefunden haben. Vielleicht ist ein gerichtlicher Mahnbescheid an dir vorbei gegangen. Vermutlich war die Forderung da noch nicht berechtigt, aber durch die titulierung ist sie es jetzt.

Du solltest die entsprechenden Unterlagen anfordern um den Verlauf nachvollziehen zu können und dich mit einem Anwalt beraten.


Mora12653 
Beitragsersteller
 31.07.2020, 13:08

Das ist ja das ich habe nie etwas bekommen, erst durch den Gerichtsvollzieher habe ich davon überhaupt mitkommen.

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MAB82  31.07.2020, 13:11
@Mora12653

Das ist dem Rechtssystem leider egal. Deswegen musst du den Ursprung des Titels recherchieren. Das Gericht welches ihn ausgestellt hat, kann auch sagen wann und an wen ein gerichtlicher Mahnbescheid evtl versendet wurde.

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Mora12653 
Beitragsersteller
 31.07.2020, 13:13
@MAB82

ok dann werde ich mich am besten um einen Anwalt kümmern der mir da hilft. Meiner Mutter ist das ganze egal, ist ja nicht ihr Problem. Vielen Dank.

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MAB82  31.07.2020, 13:15
@Mora12653

Wenn deine Mutter an dich gerichtete Briefe unterschlagen haben sollte, kann das aber wieder ganz schnell ihr Problem werden.

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Mora12653 
Beitragsersteller
 31.07.2020, 13:22
@MAB82

muss sie ja da ich nie was bekommen habe. Vielen Dank für die Hilfe.

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Nur durch Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, die mittlerweile Vermögensauskunft heißt, hat sich die Forderung mit Sicherheit nicht erledigt. Die erledigt sich nur durch Zahlung.

Das Verhalten des Gerichtsvollziehers wirkt auf mich zweifelhaft. Zu welchem Sinn und Zweck wollte er die Polizei rufen? Hatte er einen Haftbefehl gegen Dich?

Nimm' Dir einen guten Anwalt.


Mora12653 
Beitragsersteller
 31.07.2020, 13:07

Nein er meinte ich müsste die Eidesstaatliche Versicherung auf jeden Fall unterschreiben, wenn ich mich weigern würde dürfte er dafür die Polizei rufen. Ich habe nie etwas bekommen da alles an die Adresse meiner Mutter anscheinend kam nur der Gerichtsvollzieher an meine neue Adresse und auch auf dem Vollstreckungsbescheid steht mein Name und die Adresse meiner Mutter.

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Agamemnon712  31.07.2020, 13:10
@Mora12653
auch auf dem Vollstreckungsbescheid steht mein Name und die Adresse meiner Mutter.

Warum hast Du dann die EV abgegeben, wenn sich die Forderung nicht gegen Dich richtet? Da hättest Du die Polizei rufen sollen ...

Stattdessen hast Du Dir eine schlechte Schufa eingehandelt und die Sache ist sicherlich nicht erledigt, sofern sie nicht bezahlt wurde.

Nochmals: nimm' Dir einen Anwalt.

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Mora12653 
Beitragsersteller
 31.07.2020, 13:12
@Agamemnon712

ich war mir damals nicht sicher ob es doch berechtigt ist, da ich die Schule ja besucht habe und was dort genau in dem Vertrag geregelt ist, da ich diesen nicht hatte. Ok das werde ich machen . Vielen Dank.

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