Schulden durch Vollstreckungsbescheid auf Tochter übertragbar?
ich habe einen Problem bezüglich Inkasso. Es geht darum das meine Mutter mit meinem Stiefvater am 31.3.09 einen Vertrag für eine Privatschule auf die ich gehen sollte und auch gegangen bin unterschrieben haben, in diesem Vertrag steht bei der Unterschrift :
"Wir verpflichten uns, die gesamten Kosten gesamtschuldnerisch zu tragen. Mit der vorstehenden Anmeldung und den damit verbundenen Vertragsbedingungen unserer Tochter sind wir in allen Punkten einverstanden."
Unterschrieben haben diesen Vertrag nur die zwei, da ich zu diesem Zeitpunkt noch Minderjährig war. Nun kam im Jahr 2012 ein Gerichtsvollzieher zu mir nach Hause (andere Adresse als auf dem Schreiben) mit einem Vollstreckungsbescheid dieser Schule auf mich und sagte mir ich müsste die Eidesstaatliche Versicherung abgeben , er dürfe sonst die Polizei rufen. Also unterschrieb ich auch und seit dem habe ich bis zum 29.6.2020 nichts gehört, also ging ich davon aus es habe sich erledigt und hatte sowieso nicht ganz verstanden weshalb das auf mich war, hatte mich aber nicht mehr darum gekümmert. Jetzt habe ich der Inkassofirma eine Kopie die ich von der Schule bekommen habe an sie geschickt und die schrieben mir, das die Forderung auf mich tituliert sei und es sie nicht interessiert , das nicht ich den Vertrag unterschrieben habe und ich für die Kosten aufkommen muss. Meine Frage nun ist dies einfach so möglich, das ich das bezahlen muss weil die Forderung auf mich tituliert ist?
Hat jemand damit Erfahrung?
Vielen Dank.
2 Antworten
Die titulierung muss bereits vor dem Besuch des GV stattgefunden haben. Vielleicht ist ein gerichtlicher Mahnbescheid an dir vorbei gegangen. Vermutlich war die Forderung da noch nicht berechtigt, aber durch die titulierung ist sie es jetzt.
Du solltest die entsprechenden Unterlagen anfordern um den Verlauf nachvollziehen zu können und dich mit einem Anwalt beraten.
Das ist dem Rechtssystem leider egal. Deswegen musst du den Ursprung des Titels recherchieren. Das Gericht welches ihn ausgestellt hat, kann auch sagen wann und an wen ein gerichtlicher Mahnbescheid evtl versendet wurde.
Wenn deine Mutter an dich gerichtete Briefe unterschlagen haben sollte, kann das aber wieder ganz schnell ihr Problem werden.
Nur durch Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, die mittlerweile Vermögensauskunft heißt, hat sich die Forderung mit Sicherheit nicht erledigt. Die erledigt sich nur durch Zahlung.
Das Verhalten des Gerichtsvollziehers wirkt auf mich zweifelhaft. Zu welchem Sinn und Zweck wollte er die Polizei rufen? Hatte er einen Haftbefehl gegen Dich?
Nimm' Dir einen guten Anwalt.
Nein er meinte ich müsste die Eidesstaatliche Versicherung auf jeden Fall unterschreiben, wenn ich mich weigern würde dürfte er dafür die Polizei rufen. Ich habe nie etwas bekommen da alles an die Adresse meiner Mutter anscheinend kam nur der Gerichtsvollzieher an meine neue Adresse und auch auf dem Vollstreckungsbescheid steht mein Name und die Adresse meiner Mutter.
auch auf dem Vollstreckungsbescheid steht mein Name und die Adresse meiner Mutter.
Warum hast Du dann die EV abgegeben, wenn sich die Forderung nicht gegen Dich richtet? Da hättest Du die Polizei rufen sollen ...
Stattdessen hast Du Dir eine schlechte Schufa eingehandelt und die Sache ist sicherlich nicht erledigt, sofern sie nicht bezahlt wurde.
Nochmals: nimm' Dir einen Anwalt.
ich war mir damals nicht sicher ob es doch berechtigt ist, da ich die Schule ja besucht habe und was dort genau in dem Vertrag geregelt ist, da ich diesen nicht hatte. Ok das werde ich machen . Vielen Dank.
Das ist ja das ich habe nie etwas bekommen, erst durch den Gerichtsvollzieher habe ich davon überhaupt mitkommen.