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Bedarfsgemeinschaft mit Mutter wird bafög verrechnet auch wenn ich ein zweitwohnsitz in der Nähe der Uni habe?

Ich habe ein wg zimmer in der Nähe meiner Universität gemietet. Ich habe eine Frage bezüglich der Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter.

Muss ich mich hier bei meiner Mutter abmelden und mich bei der wg als erstwohnsitz anmelden damit ich das bafög Geld für das Studium und das wg zimmer komplett behalten kann (damit es nicht mit meiner Mutter bei der BG verrechnet wird) ? Oder kann ich auch mein erstwohnsitz hier angemeldet lassen und mich in der wg als zweitwohnsitz anmelden, ohne das das bafög Geld mit meiner Mutter bzw der BG verrechnet wird ? Würde ich wenn ich hier angemeldet bleibe aber mein zweit wohnsitz dort habe und auch dort für die Studienzeit bleibe dann immernoch zu der bedarfsgemeinschaft zählen?

Mein Problem ist halt dass ich nicht vor habe nach meinem Studium weiterhin in dort zu bleiben weshalb ich mein erstwohnsitz in bei meiner mutter lassen wollen würde aber ich werde ja meine Studienzeit in der wg verbringen weshalb ich ja nicht mehr zu der Bedarfsgemeinschaft zählen sollte....

Ich bräuchte das komplette bafög Geld um mir die Wohnung + studium leisten zu können falls das mit meiner Mutter verrechnet wird kann ich das nicht machen... Also kann ich mich hier angemeldet lassen und das wg zimmer als zweitwohnsitz anmelden ohne dass ich noch zu der BG zähle /ohne das das bafög verrechnet wird?

(ich bin unter 25 Jahre alt)

Studium, Recht, BAföG, Bedarfsgemeinschaft, Jobcenter, SGB II, BAföG-Antrag, verrechnung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Steuerliche Auswirkung rückwirkend bewilligter Erwerbsminderungsrente (nach Krankengeldbezug)

Folgende Fakten: Ich habe 2012 Krankengeld (bis 08/2012) und Arbeitslosengeld (ab 08/2012) erhalten. Jeweils auch die Bescheinigungen fürs Finanzamt über die jeweilige Höhe. Im Jahr 2013 bis 08/2013 bezog ich Krankengeld. Zu dem Zeitpunkt war bereits ein Rentenantrag gestellt, der zunächst abgelehnt wurde. Ich habe Widerspruch eingelegt. Im September 2013 wurde mir rückwirkend ab 01/2012 eine teilweise Erwerbsminderungsrente zugebilligt. Die mir zustehende monatliche Rentenhöhe lag niedriger als mein monatlicher Krankgengeld- und auch Arbeitslosengeldbezug. Ab 09/2013 bis heute beziehe ich partielle Erwerbsminderungsrente. Meine Steuererklärung habe ich 12/2013 gemacht. Und plötzlich tauchte in meinem Steuerbescheid ein Einkommen Rente auf. Ohne mein Wissen und ohne eine Korrektur der Bescheinigungen wurde meinem Finanzamt von der Deutschen Rentenversicherung im November 2013 für das Jahr 2012 elektronisch ein Renteneinkommen übermittelt. Ich habe mir selbst erschlossen, wie die Höhe zustande gekommen ist: Der Betrag entspricht dem Betrag meiner „fiktiven“ Rentennachzahlung in dem Zeitraum meines Krankgengeldbezuges von 01/2012-08/2012. Diese Nachzahlung kam für mich ja nicht zur Auszahlung, da mein in dem Zeitraum bezogenes Krankengeld höher ausgefallen ist als die mir zugebilligte Rente. Meine Fragen: 1. Warum wird nur das Krankgengeld gegen Rentenzahlung verrechnet, nicht aber das Arbeitslosengeld? 2. Ist es legitim, dass dieser nachträglich errechnete Betrag rückwirkend als zu versteuernde Renteneinkunft behandelt wird? Falls ja: 3. Wie lange rückwirkend kann denn dies geschehen? Nehmen wir an, ich hätte meine Steuererklärung früher gemacht und diese wäre zum Zeitpunkt meiner Rentenbewilligung durch die Deutsche Rentenversicherung oder zum Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung von der Dt. Rentenversicherung an das Finanzamt schon mit einem Bescheid abgeschlossen gewesen, wie wäre es dann gelaufen?

Verständlich werden meine Fragen vielleicht anhand der Tatsache, dass mir die Deutsche Rentenversicherung im letzten Jahr, 12/2014, aufgrund eines geschlossenen Vergleiches vorm Sozialgericht, nun die volle Erwerbsminderungsrente zugebilligt hat. Und zwar wiederum rückwirkend für ab 01/2012. Was passiert denn nun auf der steuerlichen Seite? Und zwar zum Einen in Bezug auf die nicht auszahlungswirksamen Nachzahlungen? Und zum anderen auf die Höhe, die ich für den rückwirkenden Zeitraum ausbezahlt bekommen werde? Wird analog Krankengeld wieder fiktiv mit nicht auszahlungsrelevanter Rentennachzahlung verrechnet und es ergibt sich ein ca. doppelt hohes, steuerrelevantes Renteneinkommen?

Was ist mit dem Zeitraum meines Arbeitslosengeld-Bezuges von 08/2012 bis 08/2013)? Wird die Steuer 2012 dafür wieder „auf gemacht“? Ist irgendein Wert relevant in Bezug auf die Steuer 2013? Wie werden die auszahlungswirksamen Nachzahlungen gehandhabt, die mir 2015 für die rückwirkenden Jahre wohl überwiesen werden?

Fragen über Fragen. Dankbar für Hilfe.

Steuern, Rente, Erwerbsminderungsrente, Steuererklärung, Krankengeld, Nachzahlung, rückwirkend, nachträglich, verrechnung
Neurobiologie - Zeitliche und räumliche Summation

Hallo! Ich lerne gerade für eine Bioklausur. Es geht um die zeitliche und räumliche Summation von postsynaptischen Potentialen.

Bei Wikipedia stand darüber das hier:

**Unter Summation versteht man die Verrechnung (Integration) von in der Nervenzelle eintreffenden Nervenimpulsen, die entweder eine erregende (exzitatorische) oder eine hemmende (inhibitorische) Wirkung auf das Entstehen eines Aktionspotentials haben können. Die eintreffenden erregenden bzw. hemmenden Potentiale (EPSP bzw. IPSP) werden räumlich sowie zeitlich summiert:

• räumliche Summation: Wenn von mehreren Synapsen zur gleichen Zeit erregende bzw. hemmende Potentiale (EPSP oder IPSP) im Neuron eintreffen, so werden diese summiert, wobei es am Axonhügel zur Entstehung eines Aktionspotentials kommt, wenn die Summe der eintreffenden Potentiale einen Schwellenwert übersteigt.

• zeitliche Summation: Wenn von einer einzelnen Synapse innerhalb kurzer Zeit mehrere erregende oder hemmende Potentiale (EPSP oder IPSP) im Neuron antreffen, so werden diese summiert und bei Erreichen eines bestimmten Schwellenwertes entsteht am Axonhügel ein Aktionspotential. **

Wenn die IPSPs zeitlich summiert werden, dann entsteht doch eine immer größere Hyperpolarisation, je mehr IPSPs miteinander addiert werden, oder? Wenn dann so ein großes IPSP am Axonhügel ankommt, was passiert dann? Es wird ja kein Aktionspotential ausgelöst, aber es passiert doch auch nicht einfach gar nichts, oder?

Und stimmt das ansonsten so mit der räumlichen und zeitlichen Summation was darüber bei Wikipedia steht bzw. fehlt da noch irgendwas wichtiges? In meinem Schulbuch ist das leider nicht so gut erklärt..

Danke im Voraus für die Antworten!

Liebe Grüße, Julia

Biologie, Integration, Neurobiologie, Synapsen, verrechnung, Zeitlich

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