Kleingartenverein und Pauschalen für Strom- und Wasserverbrauch?

5 Antworten

Steht sicher in der Satzung oder Ordnung des KGV.

Außerdem ist dieses Vorgehen üblich und legitim.

Besprich das mit dem Vorstand.

Wir lesen einfach den Zählerstand selbst ab, wenn wir den Termin nicht wahrnehmen können und werfen den Zettel in den Briefkasten des Vorstandes.

Hallo,

ja, das zuviel gezahlte Geld wird dir dann bei der nächsten Abrechnung natürlich zurückerstattet.

Die erst viel später abgelesenen Zählerstände konnten sicher keine Berücksichtigung finden, weil ja nur einmal im Jahr zu einem bestimmten Zeitpunkt die Zähler abgelesen und abgerechnet werden und dann die neuen Abschlagszahlungen bestimmt werden. Da kann man nicht später wieder hin- und herrechnen.

Mach das mit deinem Verein aus, nicht mit uns.

Und das Hornissennest einfach entfernen ist keine Option ?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Laberlutz  19.09.2019, 16:08

Hornissen stehen unter Artenschutz. Wenn nicht gerade Gefahr für Leib und Leben besteht lässt man das Nest da.

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DogDiego  19.09.2019, 16:17
@Laberlutz

Ja, bei.mir hat die Feuerwehr zwei.Nester entfernt und mit samt allen Hornissen im Wald freigelassen.

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