im zuge meines derzeit laufenden scheidungsverfahrens, soll ich für die zurückliegenden monate 7,000,- € trennungsunterhalt an meinen noch ehemann nachzahlen. im zuge des zugewinnausgleiches dürfte mir ein betrag von ca. 20.000.- € zustehen. Ist es möglich, dass ich den unterhaltsrückstand jetzt nicht zahle und diesen mit dem erwarteten vermögensausgleich verrechne?