Ist es Arbeitsverweigerung wenn ich wegen der Vorschriften nicht bereit bin mich auf eine Europalette zu stellen und in die Höhe heben zu lassen?

Zuerst die Anweiung ausführen, auf die Europalette steigen, sich von "Staplerfahrer Klaus" in die Höhe an ein Regal heben lassen, herunterfallen, sich das Genick brechen, und sterben. ? - Anweisung wurde ausgeführt es liegt also keine Arbeitsverweigerung vor.

Die Ausführung der Anweisung mit Sätzen wie z.B. das kann und darf ich nicht ausführen weil es nicht erlaubt ist hinauszögern und hoffen dass ich eine Leiter bekomme ? - mögliche Arbeitsverweigerung ?

Wie verhält man sich da als Arbeitnehmer, dass der Arbeitgeber keine Möglichkeit bekommt eine derartige Situation als Arbeitsverweigerung auszulegen ? - Wenn, er zu den schwarzen Schafen in Sachen Einhaltung der Vorschriften zählt.

Wie sieht es da z.B. rechtlich aus, beim Jobcenter, der Arbeitnehmerüberlassung u.s.w. ?

Dass sich aber ALLE Arbeitgeber hübsch brav an die Einhaltung der Vorschriften halten, glaube ich nicht. - Es gibt in D mit Sicherheit noch einige dieser traditionellen "Standortfürsten" Chefs bei denen es ja - schon immer so gemacht wurde und nie was passiert ist - oder "Der Alte" einen heissen Draht zum seinem Kriegskumpel hat der bei der Berufsgenossenschaft als Prüfer unterwegs ist.

Habe ich als Arbeitnehmer da überhaupt noch "Rechte" ?

Noch bin ich allerdings nicht in der Situation für eine Antwort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen zu müssen oder zu wollen.

Ist mehr sowas wie ein fiktives Planspiel das mir durch den Kopf geht

Recht, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, arbeitsverweigerung

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